Wem gehören Sachen auf einen Grundstück, auf dem ein Nießbrauch eingtragen ist?

1 Antwort

Nießbrauch ist ein umfassendes, dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, welches auch auf Dritte übertragen werden kann. Allerdings schafft es faktisch kein Eigentum. Damit gehören (im Sinne von Eigentum) die Sachen auf dem Grundstück dem, welcher Eigentumsrechte an diesen Gegenständen hat.

Etwas anders sieht es aus, wenn diese Gegenstände fest mit dem Grundstück verbunden sind / einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks bilden (die Entfernung würde entweder Grundstück oder die Sache beschädigen würde oder unverhältnismäßige Mittel erforderte), dann wäre § 946 BGB zu berücksichtigen, denn dann hätte ein Eigentumsübergang auf den Eigentümer des Grundstücks stattgefunden.