Wem gehören wilde Tiere und Fische im Bach?

6 Antworten

Wilde Tiere gehören niemandem und daher darf man auch erstmal nichts mit ihnen machen. Ausnahme: man hat eine Erlaubnis, Jagdschein, Angelschein, keine Ahnung was es sonst gibt. Mit so einem Schein muss man sich dennoch an Regeln halten wo und wann und was man jagen darf. Ansonsten gilt es als Wilderei und ist verboten. Zumindest in Deutschland und anderen dicht bevölkerten Ländern denen etwas an der Erhaltung der Natur liegt.

Entweder dem Land oder auch Privateigentum ist möglich. Du kannst Sie anschauen oder teilweise auch fangen und essen,

Wildtiere gehören per Definition niemandem (oder der Allgemeinheit) man kann sie beobachten und sonst eigentlich nichts wenn man sie entnimmt wäre das Wilderei und strafbar.

Dem Eigentümer.
In Deutschland gehört das Land immer irgendwem, und sei es nur dem Staat.

Heist: Angelst du bei Bauer Huber am Bach gehören die Fisch rechtlich ihm, gibt er die Erlaubnis zum Angeln dir.

Zur Jagd:
Jagdrevier – Wikipedia

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eimerkopf  09.05.2022, 08:56

Das ist nicht korrekt wenn der Bauer die Tiere hält (das heißt er legt mit gekauften Tieren zu einen Angelteich an) gehören sie ihm und er kann im Rahmen des Tierschutzgesetzt mit ihnen Verfahren. Wenn es aber Wildtiere sind die sich nur in seinem Bach oder See aufhalten gehören sie im nicht und er darf auch niemanden ohne weiteres erlauben sie zu Angeln. Um einen Vergleich anzustellen dürfte ein Besitzer eines Grundstücks auch nicht erlauben das ein Seeadler dort erschossen wird nur weil er sich gerade dort aufhält,

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anTTraXX  09.05.2022, 09:11
@Eimerkopf

War ggf etwas zu vereinfacht ausgedrückt.

Fische sind als „wilde Tiere“ natürlich im Sinne des BGB grundsätzlich herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden (der Fluss in meinem Beispiel). Das Eigentum an einer beweglichen herrenlosen Sache erwirbt, wer sie in Eigenbesitz nimmt, also der Eigentumserwerb an einer zuvor herrenlosen Sache. Wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist (z. B. durch Schonzeiten und Mindestmaße) oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird, kann Eigentum nicht erworben werden. Eigentumserwerbsrecht hat in diesem Fall der Fischereipächter.
Heißt im Umkehrschluss: Willst du angeln, schaue ob du dort ohne Erlaubnis angeln darfst.

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Fische so wie andere Wildtiere sind herrenlos,was aber nicht heisst jeder darf Fische fangen oder Wild erlegen. Ist es ein Teich oder Privatsee,dann sind die Fische Eigentum vom Pächter oder Besitzer oder Fischereiverein.