Gartenhaus NRW - Nutzung freiberufliche Tätigkeit möglich?

5 Antworten

Geht es um eine steuerliche Absetzbarkeit oder lediglich um die grundsätzliche Erlaubnis, dort arbeiten zu können? -

Wo befindet sich das Gartenhaus? In einer Kleingartenanlage? Dann wird eine offizielle freiberufliche / gewerbliche Nutzung schwierig, da Zweckentfremdung. Du selbst kannst als Freiberufler aber natürlich auch in Deinem Gartenhaus arbeiten. Da bist Du niemandem Rechenschaft schuldig.

Befindet es sich auf Deinem eigenen mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück? Da mag es anders aussehen. Da könntest Du es als Arbeitsraum durchbekommen, aber nur wenn es rein der Arbeit dient.

Ansonsten sehe ich nicht, dass es irgend einer Genehmigung bedarf. Du kannst Deine Vor- und Nachbereitungen machen, wo Du möchtest.

kamuenoe 
Fragesteller
 16.08.2016, 09:40

Es geht mir um die grundsätzliche Erlaubnis dort zu arbeiten - steuerrechtlich bekomme ich das durch, das habe ich schon mit meinem Steuerberater geklärt.

Das Haus würde auf eigenem Grund in der Nähe, aber nicht direkt an unserem Wohnhaus stehen.

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Bei 32m3 umbauten Raum benötigst Du sowohl für den Baukörper wie auch für die Nutzung eine Baugenehmigung gemäß §63 BauONW.

Hat das Haus auch eine Feuerstätte? Ist das Haus auf eigenem Grund in "Zusammenhang" mit einem Wohnhaus oder in einer Kleingartenanlage?

m01051958  16.08.2016, 08:08

........... m²  ...............?

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WetWilly  16.08.2016, 08:09
@m01051958

Nein, Kubikmeter. Hoch 3. Der umbaute Raum ist maßgeblich, nicht die Fläche.

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kamuenoe 
Fragesteller
 16.08.2016, 09:37

Das das Haus würde auf eigenem Grund stehen - in direkter Nähe, aber nicht angrenzend an unser Wohnhaus.

Feuerstätte ist nicht vorgesehen.

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WetWilly  17.08.2016, 08:21
@kamuenoe

Errichtung und Nutzung wären dann genehmigungspflichtig, die von Dir geplante gewerbliche Nutzung wäre nach meiner Einschätzung auch genehmigungsfähig.

Probleme sehe ich eher bei statischem Nachweis und beim Wärmeschutznachweis (EnEV), aber da wird Dir der Bauvorlageberechtigte, den Du brauchst, sicher weiterhelfen... noch ein Tipp: Festpreis vereinbaren, nicht nach HOAI abrechnen lassen....

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Da fehlt allerdings mehr als nur Wasser ..Beginnend bei Feuerschutz und so gute 200 weitere Auflagen die das möglich machen ... Ich denke man wird dich auslachen wenn du damit bei der Behörde eintriffst und den Antrag auf Gewerbliche Nutzung stellst.. Was willst du mit der Frage nach Kubikmeter? 

WetWilly  16.08.2016, 08:07

Vom umbauten Raum ist u.a. abhängig, ob das Haus genehmigungsfrei ist...

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kamuenoe 
Fragesteller
 16.08.2016, 09:38

Eine Genehmigung für das Gebäude benötige, das ist mir klar wegen der überschrittenen 30 Kubikmeter.

Die Frage ist allerdings, ob es Erfahrungen zur freiberuflichen Nutzung gibt - denn dann brauche ich ja keine Genehmigung zur GEWERBLICHEN Nutzung.

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Die Errichtung eines Gartenhauses mit (wenn auch nur teilweiser) Nutzung mit gewerblichen Hintergrund ist in jedem Fall Baugenehmigungspflichtig. Das zuständige Bauamt hilft bestimmt weiter.

ob bei euch in der gemeinde "stilles gewerbe" in gartenhäusern erlaubt ist,weiss nur deine gemeinde..