Bebauungsvorgaben für Gartenhaus/Werkzeugschuppen?

4 Antworten

es müssen alle Eigentümer aus dem Haus damit einverstanden sein, erst dann kannst Du Abstände und Höhe festlegen und rücksprache mit dem Bauamt halten

FKKoldie46

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe in meinem Garten vor ca. 5 J. ein Blockhaus 4 x 5 m gebaut. Ich habe mir eine kleinen Plan gezeichnet, bin damit zur Gemeindeverwaltung meines Dorfes gegangen und habe mein Vorhaben erläutert. Nach ca. 1 Woche bekam ich ein Schreiben, dass die Gemeinde mein Vorhaben geprüft und gebilligt hat. Ich muss noch dazu bemerken, dass ich meine Hütte mitten im Garten platziert habe, zur Straße und zum nächsten Nachbarn sind es mindestens noch 20 m Abstand.


DodgeRT 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:45

wir wohnen mitten in der stadt, haben zwar auch 150qm garten wollen aber die hauptfläche eher für uns nutzen und die gartenhütte eben in diese ecke stellen. trotzdem danke, wäre sicher die sicherste methode, einfach zur stadt direkt zu gehen.

Ich bin eher der Meinung, dass das keine baurechtliche, sondern eine eigentumsrechtliche Frage ist. Ein gemäß geltender LBO genehmigungsfrei zu errichtendes Garten- respektive Gerätehaus kann *der Eigentümer* jederzeit aufstellen, der Mieter hingegen nur nach Absprache mit dem Eigentümer bzw. der WEG. Ich würde aber generell aus baulichen Gründen davon abraten, es unmittelbar an der Außenwand aufzustellen, denn da sind Feuchtigkeitsbildung und Verfärbung der Fassade vorprogrammiert.


DodgeRT 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 11:49

wir sind eigentümer, daher wäre des aufstellen von der seite kein problem.

FordPrefect  02.09.2024, 12:00
@DodgeRT

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, seid ihr nur Miteigentümer des Objekts. Daher muss die WEG dem ggfs. zustimmen, selbst wenn ihr das Sondereigentum am Garten habt.

Das ist Ländersache und ruf doch einfach beim Bauamt an oder in deiner Gemeinde.