Bebauungsvorgaben für Gartenhaus/Werkzeugschuppen?
Servus!
Wir ziehen demnächst in eine EG Wohnung mit Garten und würden dort gerne einen Werkzeugschuppen für Rasenmäher, Fahrräder, Werkzeug usw. bauen. Als Platz wäre ein Grünstreifen von 3,45m(b) x ~ 7m(l) neben dem Haus ideal.
Ich konnte bereits Antworten bzgl. Grenzbebauung finden - wäre hier, da es sich um kein Aufenthaltsraum handelt und unter 3m ist - auch ohne Genehmigung möglich.
Was ich nicht finde ist, wie weit ich vom Wohnhaus Abstand halten muss. Ich konnte in einem Forum die Angabe von Höhe * 0,25 finden. Das Haus ist insgesamt 10m hoch, das Satteldach (Traufseite) beginnt bei 6m - was dann entweder 2,5m oder 1,5m wären. In anderen Beiträgen steht aber, dass kein Abstand notwendig ist oder nur 50cm um Schimmel vorzubeugen.
Allgemein ist die Suche danach sehr schwierig, da egal was ich in Google eingebe immer nur auf Antworten auf das Nachbargrundstück kommen.
Also... kennt sich jmd aus oder hat selber n Gartenhaus nahe dem Wohnhaus gebaut?
4 Antworten
es müssen alle Eigentümer aus dem Haus damit einverstanden sein, erst dann kannst Du Abstände und Höhe festlegen und rücksprache mit dem Bauamt halten
FKKoldie46
Ich habe in meinem Garten vor ca. 5 J. ein Blockhaus 4 x 5 m gebaut. Ich habe mir eine kleinen Plan gezeichnet, bin damit zur Gemeindeverwaltung meines Dorfes gegangen und habe mein Vorhaben erläutert. Nach ca. 1 Woche bekam ich ein Schreiben, dass die Gemeinde mein Vorhaben geprüft und gebilligt hat. Ich muss noch dazu bemerken, dass ich meine Hütte mitten im Garten platziert habe, zur Straße und zum nächsten Nachbarn sind es mindestens noch 20 m Abstand.
Ich bin eher der Meinung, dass das keine baurechtliche, sondern eine eigentumsrechtliche Frage ist. Ein gemäß geltender LBO genehmigungsfrei zu errichtendes Garten- respektive Gerätehaus kann *der Eigentümer* jederzeit aufstellen, der Mieter hingegen nur nach Absprache mit dem Eigentümer bzw. der WEG. Ich würde aber generell aus baulichen Gründen davon abraten, es unmittelbar an der Außenwand aufzustellen, denn da sind Feuchtigkeitsbildung und Verfärbung der Fassade vorprogrammiert.
wir sind eigentümer, daher wäre des aufstellen von der seite kein problem.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, seid ihr nur Miteigentümer des Objekts. Daher muss die WEG dem ggfs. zustimmen, selbst wenn ihr das Sondereigentum am Garten habt.
Das ist Ländersache und ruf doch einfach beim Bauamt an oder in deiner Gemeinde.
wir wohnen mitten in der stadt, haben zwar auch 150qm garten wollen aber die hauptfläche eher für uns nutzen und die gartenhütte eben in diese ecke stellen. trotzdem danke, wäre sicher die sicherste methode, einfach zur stadt direkt zu gehen.