Mir ist nach Deinen Ausführungen in der Frage und den Kommentaren nicht klar, ob dieser Fremde Erbe Deines Onkels Alleinerbe ist oder ob er nur 5.000 € erbte. Wenn er Alleinerbe ist, dann steht ihm der Anteil am Haus zu, der Deinem Onkel gehörte.

"Nur" im Grundbuch - wie Du formulierst - ist ein schöner Irrtum. Wenn im Testament dazu nichts verfügt wurde, GILT das Grundbuch. Nach dem Tod des Onkels ist die Umschreibung des Grundbuchs auf den Erben offensichtlich versäumt worden. So etwas kommt immer wieder einmal vor.

Es muss dann eine Grundbuchberichtigung erfolgen. Und Deine Mutter hat dann einen Miteigentümer.


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Wenn Ihr gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben habt, könnt Ihr ihn normalerweise auch nur gemeinsam kündigen. D. h., Du verursachst jetzt einen unvorhergesehenen und nicht beabsichtigten Mehraufwand und verursachst für den Vermieter ein Risiko.

Ihr haftet ja auch vermutlich gesamtschuldnerisch für die Miete. Was passiert mit Deinem Mietanteil, wenn Du aus der WG ausziehst? Wer kümmert sich um einen neuen WG-Mitbewohner und Mitmieter?

Die Gebühr kann durchaus gerechtfertigt sein. - Wie kann jemand eine Info zu einer mietvertraglich nicht vorgesehenen und nicht absehbaren Situation geben?

Vielmehr hättet Ihr die Pflicht gehabt zu fragen, was passiert, wenn einer von Euch ausziehen möchte.

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Es wäre gut zu erfahren, wer wie viel Anteil hatte und seit wann. Dass können die Kinder aus 1. Ehe ersehen, wenn sie einen Grundbuchauszug beim Amtsgericht holen. Dazu benötigen sie den Erbschein, denn für einen Grundbuchauszug bedarf es eines berechtigten Interesses.

Grundsätzlich erben alle Kinder der Mutter zu gleichen Teilen von dem, was der Mutter gehörte (also ihr Anteil war).

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann da helfen. Aber auch der Weg zum Nachlassgericht sollte bereits einige Klärung bringen.

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Du kannst der Hausverwaltung freundlich schreiben, dass Du den Sperrmüll nicht verursacht hast und auch nicht weißt, von wem er stammt, und dass Du selbstverständlich nicht für die Kosten der Entsorgung aufkommst. Sie wissen selbst, dass sie die Kosten nicht umlegen dürfen, aber sie versuchen es.

Mehr musst Du nicht machen.

Wir hatten einmal eine ähnliche Situation im Hof eines Objekt, in dem ich im EG Gewerberäume gemietet hatte. Dabei ging es um ein ausgeschlachtetes Motorrad. Ich habe der Verwaltung einen sehr deutlichen Brief geschrieben und angesichts des Tons des Schreibens zuerst gefragt, ob ihnen normalmenschliche Umgangsformen abhanden gekommen sind. Schließlich betreibe ich keinen Schrotthandel. Und für die Kosten der Entsorgung würde ich selbstverständlich nicht aufkommen. Binnen 24 h war eine Entschuldigung da.

Allerdings habe ich der Verwaltung auch mitgeteilt, wem die Motorräder auf dem Grundstück gehören.

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Sofern es nur um Dein Zweitfahrzeug geht, sehe ich keine Einschränkung, warum Du es nicht auf Deinem Grundstück abstellen können solltest.

Wenn sich drum herum allerdings eine kleine "Werkstatt" entwickelt und Handel und Wandel entsteht, dann kann man damit rechnen, dass jemand zweckentfremdete Nutzung des Grundstücks vermutet.

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Das kann Dein Stiefvater für Dich machen. Den Vermieter interessiert das gar nicht, was Du für einen Vertrag für Tel. + Internet hast und wer ihn bezahlt.

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Da müsst ihr in den Kriterienkatalog der Gemeinde für die Vergabe ser Grundstücke schauen. Da gibt es sehr viele Aspekte, z. B. auch die Zeitdauer der Selbstnutzung bis hin zu Wiederkaufsrechten der Gemeinde.

Die von Dir angedachte Grundbuchregelung ist sicher möglich, aber den Krietrienkatalog könnt Ihr nicht außer Acht lassen.

Übrigens: wenn was scheitert? Die Ehe oder das Bauvorhaben?

Es stellt sich auch die Frage, welchen Güterstand Ihr in Eurer Ehe habt. Ich kann Dir sagen, dass ich nicht mit jemandem ein Haus bauen würde, der solche Vorstellungen hat wie Du. Wer wird den Kredit zahlen? Willst Du für Dich allein Kapital aufbauen und sie Miete zahlen lassen? - Oder darf sie kostenfrei wohnen, weil sie den Haushalt schmeißt ...? - Ich hoffe, dass sie sich da einmal unabhängig beraten lässt.

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Das hängt von der Farbe ab, die benutzt wurde. Mach ein Foto und geh damit in einen Baumarkt. Dort wirst Du fachgerecht beraten.

Wir hatten in diesem Jahr einen großen Vandalismusschaden an einem denkmalgeschützten Objekt. Da konnten selbst Spezialfirmen, die das den ganzen Tag machen, nichts erreichen, weil es sich um Lackfarben handelte.

Letztlich mussten Maler dreimal anrücken, außerem Elektriker, um die Leuchtwerbung zu demontieren. Zu aller Letzt noch ein Fensterbauer, um das Oberlicht auszutauschen, das hinter der Leuchtwerbung zerstört war, so dass Farbe zwischen die Fester gelaufen war.

Wenn es sich bei Euch lediglich um Farbe aus Sprühflaschen handelt, bekommt Ihr es mit Chance runter. Sonst hilft nur überstreichen.

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Kaltmiete und NK sind die bessere Lösung. Dazu Hinweis auf richtiges Lüften und Heizen der Räume zur Vermeidung von Schimmelbildung mietvertraglich festhalten.

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Da Du in einem Kommentar den Nachtrag "z. B. in München" gemacht hast, ist die Antwort: ca. 1000-3000 € / m², ganz exklusive Lagen und bei MFH-Bebaubarkeit ggfs. noch mehr.

Ansonsten hätte ich Dir eine Gegenfrage gestellt: Was kostet ein Auto in Deutschland? Nur qualifizierte Fragen können zu qualifizierten Antworten führen.

Was willst Du wo in München erwerben? Konkret bitte!

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Wer ist er? Und wer ist sie? Redest Du von einem Vermieter-Ehepaar? Oder von Deiner Freundin?

Die Mängelbeseitigung vor Einzug müsst Ihr Euch schriftlich bestätigen und in den Vertrag aufnehmen lassen. Ein Übergabeprotokoll hilft Dir a nicht. Da kannst Du lediglich aufnehmen, dass das eine oder andere vertraglich Vereinbarte noch nicht gemacht ist und bis zum TT.MM.JJJJ vom Vermieter gemacht wird.

Ich hoffe, der Vermieter sitzt nicht irgendwo im Ausland ...

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Der Verkauf erfolgt in drei Etappen:

- Kaufvertragsunterzeichnung

- wirtschaftlicher Besitzübergang (Zahlung des Kaufpreises und Übergabe; ab dann ist der neue Eigentümer derjenige, dem die Miete zusteht, und dann kann auch erhöht werden, ggfs. mit Zustimmung/Vollmacht des jetzigen Vermieters auch bereits vorher.)

- Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Deine, sprich eines Mieters Kündigungsfrist beträgt unabhängig von der Laufzeit des Mietverhältnisses stets 3 Monate zum Ende eines Monats, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die Kündigungsfrist des Vermieters (ob alt oder neu) beträgt ab 8 Jahren Mietzeit neun Monate. Hierfür muss aber ein zulässiger Grund vorhanden sein, etwa Eigenbedarf. Sollte der neue Eigentümer z. B. eine Eigenbedarfskündigung vornehmen wollen, muss er erst im Grundbuch stehen. Das kann aber ca. 3 Monate von der Kaufvertragsunterzeichnung an dauern. Dann habt ihr also ca. 1 Jahr Zeit, Euch ggfs. etwas Neues zu suchen. Ihr müsst also noch gar nicht hetzen. Für diesen Zeitraum seid Ihr durch das Gesetzt geschützt.

Die Mieterhöhung kann maximal 20% der Kaltmiete innerhalb von drei Jahren ausmachen. Nebenkosten können verbrauchsabhängig angepasst werden. Wenn Ihr also monatlich immer zu wenig zahlt und stets eine größere Nachzahlung habt, dann kann die Vorauszahlung etwas erhöht werden. Umgekehrt könnt Ihr eine Anpassung verlangen, wenn Ihr immer zu viel Vorauszahlung leistet und regelmäßig viel erstattet bekommt am Jahresende.

Übrigens könnt Ihr einem Mieterhöhungsverlangen auch widersprechen, nur sind die Aussichten auf Erfolg nicht allzu groß, wenn Ihr seit 11,5 Jahren die selbe Miete zahlt.

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Ich glaube, dass Du zuerst einmal Deine Vorstellungen hinsichtlich möglicher Provisionen korrigieren solltest. Die Gesamtprovision liegt für einen Makler bei ca. 6 % netto im Normalgeschäft von Wohnungen und Häusern. Die schlechten Makler arbeiten auch für die Hälfte.

Wenn es allerdings um Imvestitionen im höheren einstelligen oder zweistelligen Millionenbereich geht, dann kann es sein, dass die Gesamtprovision bei solchen Transaktionen sogar unter 2% liegt. Und: an solche Immobilien muss man erst einmal kommen.

Jemand, der so wie Du von "Tuten und Blasen" keine Ahnung hat und und nur "Abkassieren" will, der bekommt eine Tippprovision, die bestenfalls bei 10% der Gesamtprovision liegt. Mehr ist für Nichtstun außer einen Kontakt herstellen leider nicht drin, und das wäre eigentlich immer noch viel zu viel. 10% Tippprovision zahlen sich Untenehmer untereinander.

Desweiteren: Die meisten professionellen Maklerunternehmen, die solche Objekte vermitteln, haben auch lange Listen von Suchkunden. Und in den Großstädten können die Maklerunternehmen ihre Wände mit Suchaufträgen gleich mehrfach tapezieren. Gute Unternehmen bekommen solche Kunden auch von Banken und Versicherungen vermittelt; und dann sind es qualifizierte Kunden!

Deinen Erlös musst Du in der Einkommenssteuererklärung angeben. Das solltest Du weiterhin bedenken! Du wirst auch prüfen müssen, inwieweit es bei mehreren Transaktionen eine gewerbliche Tätigkeit ist. Ob Du das willst oder nicht!

Nebenbei wird auch der Investor, wenn ihm daran gelegen ist, ernst genommen zu werden mit seinen Millionen, nicht unbedingt einen "Abkassierer" dazwischen schalten wollen, der von Immobilien genauso wenig Ahnung hat wie er selbst, vermutlich noch weniger.

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Wenn der Notar Euch im Temin mitteilt, dass der Zwangssicherungsvermerk einen Tag vorher eingetragen wurde, dann hat er es möglicherweise erst am gleichen Tag morgens erfahren.

Üblicherweise sieht das Notariat das Grundbuch ein, wenn der Kaufvertrag erstellt wird und dann nochmals am Tag der Beurkundung. Das macht er nicht jeden Tag auf's Neue. - Er war also sicher genau so überrascht wie ihr.

Es ist Aufgabe des Verkäufers, darüber zu informieren, dass ggfs. noch andere Gläubiger (Finanzamt, Ex-Frau etc.) auf die Immobilie zugreifen könnten, um ihre Ansprüche zu sichern. - Vielleicht wollte sie auch schnell verkaufen, um den Erlös selbst zu bekommen und andere mit ihren Forderungen stehen zu lassen. Vielleicht wollten sie aus dem Erlös aber auch die Schulden bezahlen.


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- Prüfe die Bebauungsrichtlinie für das Grundstück.

- Gibt es einen Bebauungsplan, überprüfe, ob ein Holzhaus dort gebaut werden kann. Wenn ja, lass über eine Baufirma oder einen Architekten planen.

- Stelle eine Bauvoranfrage, bevor Du das Grundstück kaufst.

Und dann viel Spaß und starke Nerven als Bauherr.

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Sie kann zu einem Sachverständigen oder Gutachter, öffentlich bestellt und vereidigt, gehen und ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erstellen lassen. Die Kosten bemessen sich am Preis des Hauses.

Das Finanzamt sieht eine Immobilie, wenn es um Steuern geht, gern wie einen Palast.

Einen Makler sollte sie damit nur beauftragen, wenn das Haus veräußert werden soll. Aber das Finanzamt wird sicher kaum die Bewertung eines Maklers akzeptieren, wohl aber die eines ö.b.u.v. Gutachters.

Sie sollte in jedem Fall auch mit ihrem Steuerberater sprechen.

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Wieviele Tausend Male möchtest Du denn mit Deinem Firmenwagen um den Block Deiner Wohnung fahren, um ihn als Firmenwagen deklarieren zu können?

Na ja, ich weiß nicht, wo die Gewinnerzielungsabsicht Deiner Firma dann stecken soll, aber ich finde, Du solltest Dich allmählich auf den Börsengang vorbereiten.

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Hast Du einmal ins Impressum geschaut? Sieht nach einer Einzelfirma in Berlin aus, die für Tel. und Fax ein und dieselbe Nr. verwendet. Und dann 1000 Anbieter und die .eu-Adresse. Ich vermute, dass man mehr als eine Tel.- und Faxnr. braucht, um über 1000 Koopertionsverträge zu schließen.

Hm.

Ich habe für meine beiden Wohnsitze mal Strom geprüft. Das System spuckt jeweils unter 100 Anbieter raus.

Ich fördere gern kleinere Unternehmen, aber ich klicke solche Schaumschlägereien meist weg.

Wenn Du Stromvergleich etc. googlest, hast Du die marktführenden Vergleichsportale:

check24.de

verivox.de

Kostenlos und unabhängig sind sie alle. Sie verdienen, wenn sie einen Vertrag vermitteln. Ich nehme aber an, dass sie auf die gleichen Tagesangebote der Lieferanten zugreifen.

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