Muss ich die Ware dennoch bezahlen, auch wenn sie nicht am vereinbarten Liefertermin angekommen ist?
Hallo, ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Hotelfachmann. Zuletzt habe ich an der Rezeption gearbeitet und am 11.3. meinen letzten Tag dort gehabt, zudem hatte ich am 13.3. noch Geburtstag. Da ich an dem Tag nicht im Hotel war, meinen Leuten aber dennoch als kleine Überraschung etwas Gutes tun wollte, habe ich ein Versandhaus damit beauftragt der Rezeption ein Paket mit einem Kuchen drin zukommen zu lassen. Ich habe mich mit dem Versandhaus Jungborn auf den 15.3. als Liefertermin geeinigt. Um Versandkosten zu sparen habe ich noch ein paar Dinge für mich mitbestellt, was sich im Nachhinein als großer Fehler erwiesen hat. Zwar habe ich für den 15.3. extra einen Eintrag ins Übergabebuch gemacht, damit die Mitarbeiter an der Rezeption wissen, was es mit dem Paket auf sich hat, das bringt jedoch alles nichts, wenn das Paket nun plötzlich 3 Tage zu früh am 12.3 geliefert wurde. Da das Paket schließlich an die Rezeption adressiert war, haben sie es geöffnet, sich sehr über den reichlichen Gaben gefreut und eben gleich den gesamten Inhalt verspeist bzw. sind die anderen Artikel irgendwo verschwunden, wofür ich ihnen noch nicht einmal einen Vorwurf machen kann. Nun verlangt das Versandhaus aber dennoch, dass ich den vollen Rechnungsbetrag begleichen soll. Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?