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Muss ich die Ware dennoch bezahlen, auch wenn sie nicht am vereinbarten Liefertermin angekommen ist?

Hallo, ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Hotelfachmann. Zuletzt habe ich an der Rezeption gearbeitet und am 11.3. meinen letzten Tag dort gehabt, zudem hatte ich am 13.3. noch Geburtstag. Da ich an dem Tag nicht im Hotel war, meinen Leuten aber dennoch als kleine Überraschung etwas Gutes tun wollte, habe ich ein Versandhaus damit beauftragt der Rezeption ein Paket mit einem Kuchen drin zukommen zu lassen. Ich habe mich mit dem Versandhaus Jungborn auf den 15.3. als Liefertermin geeinigt. Um Versandkosten zu sparen habe ich noch ein paar Dinge für mich mitbestellt, was sich im Nachhinein als großer Fehler erwiesen hat. Zwar habe ich für den 15.3. extra einen Eintrag ins Übergabebuch gemacht, damit die Mitarbeiter an der Rezeption wissen, was es mit dem Paket auf sich hat, das bringt jedoch alles nichts, wenn das Paket nun plötzlich 3 Tage zu früh am 12.3 geliefert wurde. Da das Paket schließlich an die Rezeption adressiert war, haben sie es geöffnet, sich sehr über den reichlichen Gaben gefreut und eben gleich den gesamten Inhalt verspeist bzw. sind die anderen Artikel irgendwo verschwunden, wofür ich ihnen noch nicht einmal einen Vorwurf machen kann. Nun verlangt das Versandhaus aber dennoch, dass ich den vollen Rechnungsbetrag begleichen soll. Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?

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Ware in einem Beutel transportiert - Schon Ladendiebstahl?

Ort Karstadt. Warenwert 75Euro, Alter 31. Leider habe ich aus irgendeinem mir selber nicht nachvollziehbarem Grund die Ware, die ich nehmen wollte, in einen Beutel gesteckt, damit ich die Hände frei habe um die anderen Sachen zurückzuhängen. Ich muss dazu sagen, dass ich wenn ich in den Supermarkt einkaufen gehe auch öfter Stoffbeutel dabei habe, um keinen Wagen nehmen zu müssen, denn mit Kinderwagen und Einkaufswagen ist schlecht zu hantieren. Da tue ich auch alle Sachen in einen Beutel, den ich an der Kasse natürlich ausräume. Jedenfalls hat mich der Detektiv auf dem Weg zur Kasse (ich hatte in diesem Moment den Rock schon sichtbar in der Hand) mitgenommen und mir erklärt, ich hätte mich strafbar gemacht als ich die Sachen im Beutel hatte, er hat alles gesehen und mit Video wäre alles beweisbar. Das kann ich natürlich nicht abstreiten, so war es ja auch. Aber er hat mir nicht geglaubt dass ich die Sache bezahlen wollte. Ich verstehe auch nicht, wieso der Detektiv nicht erst abgewartet hat, ob ich die Ware wirklich bezahle. Ich habe gedacht, man müsste den Kassenbereich erst verlassen haben und zum Ausgang gehen, um des Diebstahls bezichtigt zu werden. Nun kam die Anzeige der Polizei. Mit was muss ich jetzt rechnen? Ich habe mich so geäußert wie hier und damit quasi die Tat zugegeben die Sachen in den Beutel getan zu haben, aber ohne Klau-gedanken.

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