ebay kauf durch versehentlich durch sofort-kauf getätigt.trotz anschreiben gültig?wie rücktritt?

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Es gibt auch bei ebay die Möglichkeit ein Gebot und damit sicher auch den Sofort-Kauf anzufechten wenn man sich beispielsweise vertippt hat oder sonst irgendwie ein Irrtum bei Abgabe der Willenserklärung unterlaufen ist. Damit steht die Willenserklärung nämlich unter einem Mangel, was einen Anfechtungsgrund darstellen würde. Deshalb gibt es bei ebay ja aúch extra eine Funktion zur Rücknahme von Geboten. Dies sollte allerdings sobald wie möglich geschehen. Falls es schon zu spät ist würde ich mich vll mal bei einem Service von ebay erkundigen. Da aber der Verkäufer durch die email bereits informiert wurde ist eine Anfechtungserklärung und ein Anfechtungsgrund bereits vorhandenden. Einer Anfechtung dürfte also nichts im Wege stehen.

Sie sei kurz weggenickt-erscheint mir etwas zweifelhaft. Schliesslich muß auch beim Sofortkauf 2x klicken, um den Kauf zu tätigen.So ist sie nun einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen u. kann nur auf das Entgegenkommen des VK hoffen.Ich persönlich bin da recht kulant, hatte solche Fälle auch schon 2 o. 3 x Mal. Aber so ist halt nicht jeder. Wenn sie dem VK die Situation erklärt hat u. er besteht auf dem Kauf, muss sie wohl in den sauren Apfel beissen u. die Ware bezahlen.Oder aber sie riskiert eine rote Bewertung.

aline1507  04.04.2008, 02:00

Verkäufer dürfen doch jetzt nicht mehr negativ bewerten...

Bei Sofort-Kaufen-Angeboten ist keine Gebotsrücknahme möglich. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Wenn der Verkäufer Ihren vorgeschlagenen Preis akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Sie haben nur die Möglichkeit, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat. Ansonsten ist der Käufer zum Kauf verpflichtet.

pooky  02.04.2008, 09:36

Quellenangabe vergessen. Text wurde von folgender Seite kopiert: http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid.html

moon73  02.04.2008, 11:08
@pooky

Danke dir, habe ich versäumt :-)

AnonymerNutzer  03.04.2008, 07:08
@moon73

Also, Sofortkauf und Auktion lief weiter na ja. Pech gehabt. Artikel zweimal bezahlt. EntWDR oder? OOder? Passiert mir nicht nochmal.

moon73  03.04.2008, 08:05
@AnonymerNutzer

heißt dass, du hast den Artikel einmal mit Sofortkauf ersteigert und 1x durch Höchstgebot? Also 2x denselben Artikel? Wenn der Verkäufer gewerblich verkauft, kannst du immer widerrufen. Na ja bei nächsten Mal ist man immer schlauer. Hatte auch mal versehntlich auf die falsche Größe geboten. Ein Glück war mein Gebot nicht das Höchstgebot.

wenn von privat gekauft wurde und in es steht dort was von "keine Garantie" oder "keine Rücknahme", wird´s sicher schwer den Artikel zurück zu geben. Lieber zahlen und anschliessend weiterverkaufen...

Ist mir beim ersten Ebay-Kauf so passiert. Sogar noch schlimmer: Habe bezahlt und dann noch am Auktionsende dasselbe Teil nochmal zugeschlagen bekommen und auch bezahlt.

Also zweimal für ein und dasselbe Teil. Weil bei Direktkauf nicht unbedingt die Auktion stoppt. Da ich der einzige Bieter war, mußte ich wohl kaufen.