Gutschein statt Geld zurück? Elektro Conrad!
Hallo zusammen,
habe mir vor ner Woche eine Kamera + TV Karte beim Konrad gekauft. Zusammen haben die beiden Teile 130€ gekostet. Ich wurde von 2 Mitarbeitern beraten und beide meinten ich bräuchte nur die empfohlene TV Karte und die Kamera am PC anschließen und schon würde alles funktionieren..! Gesagt getan..es funktioniert nichts! Dieses Teil mit dem man die Kamera wohl an den PC anschließen kann passt nicht in die Kamera..es ist eher eine Karte um Sendungen ect. aufzeichnen zu können.
Wollte eben die beiden Sachen im Konrad umtauschen gehen da meine 2 Wochenfrist ja noch nicht um ist. Dort wurde mir gesagt das mir lediglich ein Gutschein für den Wert ausgestellt werden kann..und ich das Geld nicht zurück bekomme!
Dürfen die das?? Ich habe zum 1. Mal bei Konrad etwas gekauft..und sehe nicht ein dort nochmal etwas zu kaufen...was will ich denn dann mit einem Gutschein! Habe auch schon im Kundencenter angerufen..dort wurde mir lediglich gesagt das dass erst nächste Woche bearbeitet werden kann...aber nächste Woche läuft die 2 Wochenfrist ab..habe ich dann immernoch einen Anspruch auf mein Geld?
5 Antworten
Hier geht es um zwei voneinander unabhängige Dinge:
Bei einem Kauf im Geschäft gibt es keine Zwei-Wochen-Rückgabefrist. Da du persönlich da hingegangen bist, geht der Gesetzgeber davon aus daß du in einem freiwilligen Entschluß da gekauft hast. Rückgabefrist gibt es nur bei Haustürgeschäften (wenn der Vertreter klingelt, oder wenn ein Angebot per Telefon erfolgt).
Ein Händler muss eine enmal verkaufte Ware nicht mehr zurücknehmen. Aus Kulanz kann er jedoch zwei Dinge tun: Entweder er gibt dir das Geld zurück, oder er gibt dir einen Gutschein über die Summe, damit du dort etwas anderes kaufen kannst. Er ist nicht verpflichtet, dir Geld zu geben.
Da es sich in deinem Fall um eine Fehlberatung durch den Verkäufer handelt, könntest du eventuell Recht haben. Allerdings hast du nicht genau geschrieben, was denn mit der Karte und der Kamera genau passieren soll: Willst du Fotos von der Kamera auf den PC ziehen? Oder soll das als Webcam laufen?
Wenn du nachweisen kannst, daß diese Konfiguration nicht funktioniert, ist das eine Fehlberatung, und dann lagen falsche Voraussetzungen für den Kauf vor. In dem Falle könntest du auf Rückgabe des Geldes bestehen.
Okay danke an alle das ihr euch die Mühe gemacht habt extra links ect. rauszusuchen =) Werde am Montag nochmal dort anrufen und auch nochmal hinfahren und hoffentlich bekomm ich das Geld für den Mist wieder :) Wünsche euch noch einen schönen Abend
Das Stichwort heißt nicht "Umtausch" oder "Rückgabe" oder "Rücktritt", sondern "Wandlung". Wenn ein Käufer über eine wesentliche Beschaffenheit der gekauften Ware irrt, kann er den Kauf wegen Irrtums anfechten und Wandlung gem. § 119 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html geltend machen. Das hat nix mit irgenwelchen Rückgaberechten zu tun. Du solltest also noch mal zu Conrad gehen, deutlich machen, daß Du Dich wegen der Falschberatung über die Eigenschaften der gekauften Ware im Irrtum befunden hast und Dein Geld zurück verlangen.
Zunächst, was für eine 2 Wochen Frist ? Ferner, so Du falsch beraten wurdest, musst Du Dich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, nur beweis das mal !
Schreib eine Mail an die Hauptstelle in Hirschau und beschreibe das Ganze! Ich bin dort schon lange Kunde und sie sind immer Kulant gewesen. Oder ruf an: 0180/5312112
Hab dort angerufen..aber da ja heute Samstag ist wurde mir gesagt das dass Kundencenter erst nächste Woche mit der Bearbeitung anfängt. Nur nächste Woche laufen meine 14Tage Rückgaberecht ab..nicht das es nachher heißt ich wär zu spät gekommen :)
Schicke ihnen auf der Homepage unter Kontakt eine genaue Beschreibung mit allen Daten! https://www.conrad.de/ce/de/Contact.html?servicepoint=contact
Die (Überwachungs)Kamera möchte ich in unserem Hof laufen lassen da bei uns schon 2mal versucht wurde einzubrechen. So hatte ich das auch den Mitarbeitern dort erklärt..die dann der Meinung waren das ich nur diese 2 Teile bräuchte. Sry seh grad das ich vergessen hatte Überwachungskamera zu schreiben.