Gutschein statt Geld zurück? Elektro Conrad!

5 Antworten

Hier geht es um zwei voneinander unabhängige Dinge:

  1. Bei einem Kauf im Geschäft gibt es keine Zwei-Wochen-Rückgabefrist. Da du persönlich da hingegangen bist, geht der Gesetzgeber davon aus daß du in einem freiwilligen Entschluß da gekauft hast. Rückgabefrist gibt es nur bei Haustürgeschäften (wenn der Vertreter klingelt, oder wenn ein Angebot per Telefon erfolgt).

  2. Ein Händler muss eine enmal verkaufte Ware nicht mehr zurücknehmen. Aus Kulanz kann er jedoch zwei Dinge tun: Entweder er gibt dir das Geld zurück, oder er gibt dir einen Gutschein über die Summe, damit du dort etwas anderes kaufen kannst. Er ist nicht verpflichtet, dir Geld zu geben.

  3. Da es sich in deinem Fall um eine Fehlberatung durch den Verkäufer handelt, könntest du eventuell Recht haben. Allerdings hast du nicht genau geschrieben, was denn mit der Karte und der Kamera genau passieren soll: Willst du Fotos von der Kamera auf den PC ziehen? Oder soll das als Webcam laufen?

19sunny89 
Fragesteller
 06.11.2010, 16:47

Die (Überwachungs)Kamera möchte ich in unserem Hof laufen lassen da bei uns schon 2mal versucht wurde einzubrechen. So hatte ich das auch den Mitarbeitern dort erklärt..die dann der Meinung waren das ich nur diese 2 Teile bräuchte. Sry seh grad das ich vergessen hatte Überwachungskamera zu schreiben.

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GoodFella2306  06.11.2010, 16:56
@19sunny89

Wenn du nachweisen kannst, daß diese Konfiguration nicht funktioniert, ist das eine Fehlberatung, und dann lagen falsche Voraussetzungen für den Kauf vor. In dem Falle könntest du auf Rückgabe des Geldes bestehen.

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Okay danke an alle das ihr euch die Mühe gemacht habt extra links ect. rauszusuchen =) Werde am Montag nochmal dort anrufen und auch nochmal hinfahren und hoffentlich bekomm ich das Geld für den Mist wieder :) Wünsche euch noch einen schönen Abend

Das Stichwort heißt nicht "Umtausch" oder "Rückgabe" oder "Rücktritt", sondern "Wandlung". Wenn ein Käufer über eine wesentliche Beschaffenheit der gekauften Ware irrt, kann er den Kauf wegen Irrtums anfechten und Wandlung gem. § 119 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html geltend machen. Das hat nix mit irgenwelchen Rückgaberechten zu tun. Du solltest also noch mal zu Conrad gehen, deutlich machen, daß Du Dich wegen der Falschberatung über die Eigenschaften der gekauften Ware im Irrtum befunden hast und Dein Geld zurück verlangen.

Zunächst, was für eine 2 Wochen Frist ? Ferner, so Du falsch beraten wurdest, musst Du Dich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, nur beweis das mal !

Schreib eine Mail an die Hauptstelle in Hirschau und beschreibe das Ganze! Ich bin dort schon lange Kunde und sie sind immer Kulant gewesen. Oder ruf an: 0180/5312112

19sunny89 
Fragesteller
 06.11.2010, 16:53

Hab dort angerufen..aber da ja heute Samstag ist wurde mir gesagt das dass Kundencenter erst nächste Woche mit der Bearbeitung anfängt. Nur nächste Woche laufen meine 14Tage Rückgaberecht ab..nicht das es nachher heißt ich wär zu spät gekommen :)

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