Hose zurückgeben – nicht in allen Filialen?
Ich habe vor ein paar Tagen bei Kaufhof in Stuttgart eine Hose gekauft – von der ich nicht genau wusste, ob sie zu meinen Hemden etc. passt. Die Verkäuferin meinte – kein Problem, ich solle sie einfach mitnehmen – gegebenenfalls könnte ich sie deutschlandweit in allen Filialen zurückbringen. Nun wohne ich etwa eine Autostunde von Stuttgart entfernt und der nächste Kaufhof liegt von mir aus in Heidelberg. Zuhause musste ich feststellen, dass die Hose überhaupt nicht klar geht, weshalb ich mich extra für den Umtausch auf den Weg nach Heidelberg machte – immerhin etwas über 30km – um dann dort gesagt zu bekommen, dass sie die Hose nicht zurücknehmen, weil ihre Filiale die entsprechende Marke nicht führt. Ich war total sauer, habe stundenlang mit der Kassiererin rumdiskutiert und musste das Stück im Endeffekt wieder mitnehmen. Im Nachhinein habe ich mich geärgert, dass ich nicht die Geschäftsleitung verlangt habe. Was hat man in einem solchen Fall für Möglichkeiten und Rechte?
7 Antworten
Schrecklich welches Rechtsverständnis manche Leute haben und mit welcher Selbstsicherheit die eigene Meinung ohne jegliches Fachwissen vertreten wird...
Daher in aller Deutlichkeit: das deutsche Recht kennt kein generelles Rücktritts- oder Umtauschrecht! Das viele Geschäfte dennoch Waren zurücknehmen erfolgt rein aus Kulanz.
Da oftmals das "Rückgaberecht" bei Ebay zur vermeintlichen Begründung angeführt wird kläre ich auch diesbezüglich auf: In verschiedenen Geschäftsformen wie z.B. Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss lediglich über Internet, Telefon etc.) aber auch bei Haustürgeschäften existiert ein WIDERRUFSRECHT. (Vgl. §§ 312 ff., 355 ff. BGB).
Bei Kaufverträgen besteht grundsätzlich nur im Falle eines Sachmangels eine Rücktrittsmöglichkeit, jedoch auch nur unter den Voraussetzungen der vorherigen fehlgeschlagenen oder unmöglichen Nacherfüllung (= entweder Neulieferung oder Nachbesserung).
Danke!! Noch zur Ergänzung deiner Antwort:
Grundsätzlich besteht eine vorrangige Pflicht zur Nacherfüllung, da dem Verkäufer die Chance gegeben werden soll den Vertrag aufrecht zu erhalten. Ausnahmsweise kann der Käufer im Falle eines Sachmangels aber auch ohne Fristsetzung (und somit ohne vorrangige Nacherfüllung) zurücktreten (Ausnahme: § 323 II BGB) wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert hat oder die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) fehlgeschlagen ist oder ihm unzumutbar ist (§ 440 S.1 BGB). § 440 S. 2 BGB sagt, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt.
Der Rücktritt ist daher neben dem Fehlschlag der Nacherfüllung auch dann möglich, wenn der Verkäufer überhaupt nichts macht und der Käufer eine angemessene Frist setzt und auch in dem Fall, dass der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert.
so ist es...allerdings müssen es 2 Nacherfüllungen sein, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Ich geb dir ein DH.
Ich würde mal mit dem Laden in Stuttgart telefonieren und denen dort den Marsch blasen. Nicht locker lassen - die MÜSSEN Dir die umtauschen! Und wenn Du sie halt nach Stuttgart schicken musst und dann das Geld überwiesen bekommst. Da wäre ich jetzt auch stur und würde auf das zugesagte Umtauschrecht bestehen!!!
@ Panikgirl: Leider ist ihre Ansicht komplett falsch, aber dennoch lustig wie sehr sich bemüht wird mehr Anhänger für diese Auffassung zu gewinnen g
Innerhalb einer gewissen Frist darf man überall und alles wieder umtauschen. Selbst in Ebay bei den Gewerblichen
Innerhalb einer gewissen Frist darf man überall und alles wieder umtauschen. Selbst in Ebay
ebay ist etwas anderes. Bei Internetverkäufen gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht. In normalen Geschäften nicht.
So weit ich weis, ist es wirklich so, dass du den bei einer Filiale gekauften Artikel nur in dieser Filiale abgeben kannst. Warscheinlich hat dir die Verkäuferin in Stuttgart nen Schmarn verzählt. korrigiert mich wenn ich falsch liege. =)
naja gut, ist eigentlich normal, dass die filialen nicht alle alles haben, ist bei p&c auch so...du kannst eine beschwerde schreiben, aber das wars auch schon...die andere verkäuferin hat dir ja eine falschinformation gegeben, evtl bekommst du einen gutschein oder sowas
Behalte die Hose, wegen ein paar Euro würde ich nicht so einen Aufstand machen, da du ja nicht mal ein Recht auf Umtausch hast. Und ob eine Hose zu den Hemden passt, sollte man eigentlich schon beim Kauf erkennen.
Eine weitere gute Alternative, um sich den Aufwand und möglicherweise den Ärger zu ersparen.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit die Hose bei Ebay zu versteigern. :-)
Ich hab viele solcher Dinge zuhause hängen die im Geschäft toll waren und zuhaus hab ich mir gedacht, was ich mir da wieder für einen Mist gekauft habe. So teuer könnt eine Hose nie sein, daß ich rumbettle, daß sie jemand zurücknimmt, weil ich die falsche Farbe gewählt hab :-)
Die Zusage der Verkäuferin wird sich nicht beweisen lassen. Und ein Recht auf Umtausch gibt es nun mal nicht. Ich würde aber auch in Stuttgart anrufen, aber auf Kulanz pochen, denn ein Recht hat man nicht drauf.