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Darf Realkauf Nutzungspauschale bei Reparatur berechnen?

Hallo Ich hatte mir im Januar letzten Jahres bei Realkauf einen Tablet PC gekauft da ich diesen für meine Umschulung brauchte.

Im August gab dieser seinen Geist auf und ließ sich weder anschalten noch aufladen.

Im Jannuar diesen Jahres brachte ich das Gerät dann zur Reparatur vorher habe ich es wegen meinem Praktikum welches zur Umschulung dazu gehört leider nicht eher geschafft und ich hatte auch denn Kassenbon nicht bei mir.

Ich wollte das man das Gerät Repariert da ich es eigentlich für meine Umschulung benötige.

Statt dessen wurde jedoch einfach entschieden das ich Geld zurückbekomme und nicht mehr das Gerät. Als ich dann diese Woche da war sagte man mir das ich das Geld zurückbekomme und statt der 119 Euro die es gekostet hat ich nur 92,80 Euro zurück bekomme und auch froh sein sollte überhaupt noch etwas bekommen zu haben.

Im Internet habe ich nun mehrfach gelesen das sie wohl nichts abziehen hätten dürfen . So ist auch mir eigentlich bekannt von meiner eigenen Selbständigkeit aber der Geschäftsführer vom Realkauf meint das währe rechtens das sie 2 % pro Monat als Nutzungspauschale abziehen dürften und würde so im Gesetzbuch stehen . Aber dann stimmt wenn ich es richtig gerechnet habe auch der Betrag nicht.

Ich habe mir denn Betrag jetzt erst mal auszahlen lassen bin aber am überlegen dagegen vorzugehen falls er nicht gerechtfertigt ist.

Wer von euch weiß mehr und kann mir helfen und entsprechende Kommentare abgeben die mir helfen ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen die es mir möglich machen denn Restbetrag zurückzuerhalten ?

Ich freue mich auf eure Nachrichten und wünsche euch einen angenehmen Sonntag Abend

Mit freundlichem Gruß

Recht, Gesetz, Einkauf, Garantie, Gewährleistung, Kauf, Rückgaberecht, Umtausch, Zahlung

Bewerbung im Einkauf

Hallo zusammen,

könntet Ihr mal über mein Anschreiben schauen. Kann ich das ganze so weg schicken oder sollte ich noch ein wenig optimieren. Bzw etwas weg lassen oder hinzufügen?

Vielen Dank schon mal.

Bewerbung um die Stelle als Einkäuferin

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Ich persönlich strebe nach einer neuen Herausforderung in einem innovativen Unternehmen und würde sehr gerne meine bisher erworbenen Erfahrungen im operativen Einkauf in Ihrem Unternehmen einbringen, um gemeinsam die Erfolgsgeschichte fort zu führen.

Meinem Arbeitsvertrag liegt die gesetzliche Kündigungsfrist zugrunde. Meine Gehaltsvorstellungen liegen im Bereich von XXX pro Jahr.

Gerne möchte ich Sie von meinen Kompetenzen überzeugen und freue mich über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Anschreiben, Einkauf

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