Speisenkalkulation bei Vereinen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für ein Kalkulationsschema gibt es keine Vorgaben. Niemand ist im Grundsatz verpflichtet eine Kalkulation zu erstellen. Die Preise dürfen eben nicht gegen andere Vorschriften stehen.

In die Preise können sämtliche Kosten eingehen. Auch kalkulatorische Kosten. Da die Vereinsmitglieder selber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, könnte man natürlich auch für diese Leistungen einen kalkulatorischen Wert in eine Kalkulation aufnehmen. Beim Einzelunternehmer würde man das als 'kalkulatorischen Unternehmerlohn' bezeichnen. Ob man dem Kind einen passenderen Namen gibt ist Geschmackssache.

Allerdings sind vor dem Verkauf von irgendwelchen Dingen rechtliche Fragen zu stellen. Da geht es nicht erst mit der erwähnten Verköstigung los.

Da sind im Rahmen des Steuerrechts die Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Die ein Verein im Auge behalten sollte. Denn es kann durchaus sein, dass man auf einmal einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat, den man nie haben wollte.

Darunter fallen auch andere Dinge, wenn ein Sportverein Trainingsanzüge oder Jacken verkauft. Auch dürfen die Preise nicht zu einem Vorteil bei den Mitgliedern führen. So ein Verein soll immerhin seinen geförderten Aufgaben nachkommen, aber nicht bei den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Vorteil auslösen.

Ich habe das jetzt stark vereinfacht, da könnte man bei genauerer Betrachtung durchaus weiter differenzieren. Also wann beispielsweise ein wirtschaftlicher Vorteil für die Mitglieder entstanden ist.

Probleme verursachen auch Vermietungen von Vereinsheimen.

In all diesen Bereichen sollte ein Verein sehr vorsichtig sein. Unter dem Strich könnte nämlich die Gemeinnützigkeit entfallen. Dann würden Beiträge und Spenden auf einmal auch nicht mehr die Förderung erhalten, wie es bei Erfüllung der Vorschriften aussieht.

Und es gibt natürlich auch Vorschriften über die Verwendung von Überschüssen.

Bedenkt bitte auch, unter welchen Voraussetzungen offene oder geschlossene Nahrungsmittel veräußert werden können. Da dürfte es auch einen Unterschied machen, ob die Sachen für Mitglieder bereit gehalten werden oder auch für Nichtmitglieder.

Möchte Dir den Tipp geben, dass Du erst einmal prüfst was Ihr überhaupt verkaufen dürft und wie beispielsweise ein Nachweis über die Erfüllung der Vorschriften erfolgen muss. Beispielsweise gibt es ja das Gesundheitszeugnis nirgends mehr. Aber ein Nachweis über die Unterrichtung muss geführt werden können. Was ist also, wenn heute Abend ein Spieleabend veranstaltet wird und jemand kommt vom Veterinäramt/Gesundheitsamt (die Zuständigkeit wird von den Ländern geregelt, daher kann man keine allegemeine Aussage über die Zuständigkeit treffen).

Bei Getränken ist nach meiner Erinnerung z.B. nicht einmal eine Unterrichtung nötig. Ob das dann vielleicht nur für geschlossene Getränke gilt oder auch für offene, frage bitte nach.

Das Thema Konzession hatte Geocelone bereits angesprochen. Das kann wegen seiner Kosten zu einem k.o.-Thema wachsen.

Ich denke, das hängt sehr von den Umständen ab. Im Verein wird man sich nicht die Lohnkosten und einen erwarteten Gewinn anrechnen, wie es bei einem kommerziellen Betrieb üblich ist. Aber auch ein Verein will nicht umsonst arbeiten. Ein gewisser Gewinn sollte schon drin sein.

Es hängt auch von der Zielgruppe ab. Du erwähnst ja wohl eher vereinsinterne Veranstaltungen. Wenn überweigend eigene Mitglieder anwesend sind, wird man vielleicht weniger auf Gewinn aus sein als zum Beispiel bei einem Fußballspiel, bei dem viele Nichtmitglieder zu Gast sind.

Das Fußballspiel wäre auch ein Beispiel, dass man sich wohl auch nach den üblichen Preisen in vergleichbaren Vereinen richten sollte. Man verärgert die Gäste, wenn die Preise zu hoch sind und man verschenkt unter Umständen Geld, wenn sie zu niedrig sind.

Die von dir genannten Preise finde ich zumindest recht niedrig.

TomBeerens 
Fragesteller
 26.03.2015, 21:50

Danke für die Antwort. Aber wir bieten diese Veranstaltungen, die mehr oder weniger gut angenommen werden, für die Dorfbewohner und die Umgebung. Also ist es schon eine auf Gewinn ausgelegte Strategie, oder? Natürlich sind auch Mitglieder des Vereins dabei, die sind aber meist nur als Service Kräfte da, hauptsächlich aber nicht-Mitglieder.

0
PeterSchu  26.03.2015, 23:59
@TomBeerens

Klar. So eine Veranstaltung soll zwar nicht dazu diesen, einen Riesengewinn zu machen, aber wenn man sich vom Gewinn ein paar Anschaffungen leisten kann, macht das doch Sinn. Und ich denke, die Einwohner werden Verständnis haben dass sie nichts zum Selbstkostenpreis kriegen, aber dennoch günstig essen und trinken können.

Falls der Verein die Gemeinnützigkeit hat: Veranstaltungen, die nicht dem Vereinszweck dienen, dürfen nicht im Vordergrund stehen Aber das hört sich bei dir auch nicht so an.

0

Um in einem Verein (auch e.V.) Speisen abzugeben, muss man eine Konzession haben und die "Mitarbeiter" müssen einen Gesundheitspass haben, das ist die Grundvoaussetzung. Wie Ihr kalkuliert ist Euere Sache, denn der Verein muss die Einnahmen im Kassenbericht deklarieren und möglicher Weise auch versteuern. Die Preise sollten kostendeckend sein und einen "Vereinsgewinn" abwerfen. Der "Gewinn" ist das Ziel, jemehr übrig bleibt, desto weniger müßt Ihr von anderen (Gemeinde, Firmen) Unterstützung "betteln". Ich denke, auf die angegeben Preise könnt Ihr noch 0,30 bis 0,50€ draufgeben.

TomBeerens 
Fragesteller
 27.03.2015, 05:13

Einen Gesundheitspass haben um die 80% aller Mitglieder, keine Sorge :)

0

Ich halte eure Preise für viel zu niedrig. Aber ihr müsst selber wissen, wieviel ihr einnehmen wollt...

Ich hoffe aber, dass der Verein eine Gaststättenerlaubnis hat, sonst kann es für den Vorstand teuer werden ! Viele glauben ja, dass man für Vereinsgaststätten keine Erlaubnis braucht. Das ist aber falsch, denn nur die Gewinnerzielungsabsicht zählt.

TomBeerens 
Fragesteller
 27.03.2015, 05:12

Wir haben eine Küche im Vereinsheim und da machen wir die Speisen. Außerdem besitzen etwa 80% der Mitglieder einen Gesundheitspass

0
Dirk-D. Hansmann  27.03.2015, 05:49
@TomBeerens

Das beantwortet nicht die Frage ob eine Konzession beantragt wurde und wer diese hält. Eine bestehende Küche ist kein Anhaltspunkt. Die könnte auch so gestaltet sein, dass eine Nutzung nicht erlaubt ist. Das entscheidet aber nicht der Verein, sondern obliegt im Rahmen der Gewerbeaufsicht dem Landkreis.

0
Geochelone  28.03.2015, 20:36
@TomBeerens

Ob Küche oder nicht, ist egal. Wenn Ihr Alkohol ausschenkt, braucht der Vereiun, vertreten durch den Vorsitzenden, eine Gaststättenerlaubnis !

0

Normal kalkuliert man das dreifache vom Einkaufspreis.

TomBeerens 
Fragesteller
 26.03.2015, 20:45

Auf eine Portion gerechnet, oder?

0