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Durfte ich meinen eigenen Duden mit ins Abi nehmen?

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Ich habe heute (in NRW, berufliches Gymnasium) das Deutsch-Abi geschrieben.

In den normalen Klausuren davor hatte ich immer meinen eigenen Duden mit und das war auch erlaubt. Heute hatte ich ihn auch mit, da ich dachte, dass es erlaubt ist.

Nachdem ich abgegeben hatte und meine Sachen packen wollte, fragte die Lehrerin, die zuletzt Aufsicht hatte nach dem Duden und ich sagte, das sei mein eigener. Dann hat sie mich gefragt, ob ich den mitnehmen darf. Ich glaube, sie war keine Deutschlehrerin und wusste es nicht so ganz genau. Ich habe dann ja gesagt und ihr den Duden auch nochmal gegeben und gesagt, dass sie ihn kontrollieren kann und er keine Notizen enthält. Dann hat sie ihn kontrolliert und ich habe gefragt, ob alles gut sei und sie hat genickt.

Allerdings habe ich jetzt Angst, dass sie nochmal nachfragt, ob ich das durfte.

Weiß jemand, ob ich das durfte?

Der Duden stand auf der Klausur auch bei den zugelassenen Hilfsmitteln, wie auch die Lektüren aus dem Unterricht, die ich ebenfalls dabei hatte. Allerdings war es beim Duden so, dass vorne auch welche auslagen.

Und könnte das als Täuschungsversuch gelten, wenn ich das nicht wusste, dass ich das nicht darf und obwohl die Lehrerin den kontrolliert hat? Würde ich also wegen einem "unbeabsichtigten Täuschungsversuch" mein Abitur nicht bekommen?

Danke im Voraus!

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Deutsche Sprache: "Es gibt neues/Neues zu berichten" (Substantivierung des Adjektivs "neu"), da bei Verbindung mit Pronomen Großschreibung gilt: "etwas Neues"?

Korrekt ist:

"Es gibt etwas Neues zu berichten."

Wie verhält es sich aber, wenn das Pronomen "etwas" fehlt?

"Es gibt neues/Neues zu berichten"?

Welche dieser nachfolgenden Regeln gilt hier und warum?

D 72:

1. Wie Substantive gebrauchte Adjektive und Partizipien werden in der Regel großgeschrieben.

  • das Gute, die Angesprochene, Altes und Neues; und Ähnliches (Abk. u. Ä.), wir haben Folgendes/das Folgende geplant; das der Schülerin Bekannte, das zu Beachtende, das dort zu Findende, der Einzelne, die Russisch-Orthodoxen
  • ein gut verständliches Englisch, etwas auf Englisch sagen; das Blau des Himmels, in Blau und Gelb
  • der zuletzt Genannte (oder Zuletztgenannte), die Rat Suchenden (oder Ratsuchenden) (zur Getrennt- und Zusammenschreibung vgl. D 58)

2. Häufig zeigen vorangehende Wörter wie alles, etwas, nichts, viel, wenig den substantivischen Gebrauch an.

  • alles Gewollte, etwas [besonders] Gutes, nichts Wichtiges, viel Unnötiges, wenig Durchdachtes

3. Großschreibung gilt auch für feste Wendungen, denen der Artikel oder eine Präposition mit (gegebenenfalls verschmolzenem) Artikel vorangeht.

  • des Langen und Breiten, auf dem Laufenden halten, eine Fahrt ins Blaue, im Freien, im Geheimen, im Allgemeinen, im Dunkeln tappen, zum Besten geben; es ist das Beste, wenn …

4. Feste Wendungen aus einer bloßen Präposition (ohne Artikel) und einem deklinierten Adjektiv können groß- oder kleingeschrieben werden.

  • Für adverbiale Wendungen mit nicht deklinierten Adjektiven gilt dagegen nur Kleinschreibung <§ 58 (3)>.
  • ohne Weiteres oder weiteres, seit Längerem oder längerem, von Weitem oder weitem
  • Aber nur: von fern, auf ewig, durch dick und dünn, über kurz oder lang

5. Paarformeln zur Bezeichnung von Personen werden auch dann großgeschrieben, wenn sie nicht dekliniert sind <§ 57 (1)›.)

  • ein Programm für Jung und Alt (wie: für Junge und Alte)

Quelle: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/Gro%C3%9F-%20und%20Kleinschreibung#K72

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