Bauamt bewertet leider nicht objektiv

Hallo, wir sind Eigentümer einer versetzten Doppelhaushälfte in NRW. Unser Nachbar hat unsere Giebelwand eingegraben, das Grundstück erhöht und eine Terrasse gebaut ohne unsere Giebelwand zu schützen. Nun ist der Wasserschaden da. Auf die Anfrage, ob wir mit einen Handwerker auf das Grundstück dürfen, damit dieser die Lage vor Ort beurteilen kann, flatterten uns von der nachbarlichen Anwältin 3 mal Absagen in unverschämten Ton ins Haus. Also selbständiges Beweisverfahren. Dabei ging es unter anderem um die Erhöhung des Grundstücks. Nun behaupten die Nachbarn, nachdem im Gutachten von einer Erhöhung des Grundstücks ausgegangen war, das Bauamt hätte vermessen und keine Erhöhung ausmessen können.

(Leider befürchten wir ohnehin, dass unsere Nachbarn mit jemanden vom Bauamt bekannt sind..., ) Nun geht es aber um Prozessbetrug von Seiten der Nachbarn. Wir haben also einer Bearbeiterin geschildert, dass die Nachbarn gerichtlich zu unserem Schaden angeben, das Bauamt hätte ihr Grundstück vermessen und keine Erhöhung stattgefunden. Wir baten um eine Mitteilung, ob das Grundstück nach 2003 jemals vermessen wurde.

Nach mehreren Wochen warten (vom Katasteramt hatten wir das Schreiben direkt am nächsten Tag) baten wir erneut um diese Auskunft. Die Bearbeiterin sagte, sie dachte dass nach so langer zeit sich die Sache doch geklärt haben müsse-sie dachte sie müsse keine Auskunft mehr geben.

Mehrmalige Aufforderungen (sehr unkooperativ) und plötzlich schrieb diese Bearbeiterin sinngemäß: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass unsere "Vermutung" das Grundstück sei erhöht zutreffe. Verleichbare Messungen würden aber nicht vorliegen.

Wir haben uns höflichst bedankt, haben ihr jedoch gesagt, dass das keine Vermutungen sind, sondern nachprüfbare Tatsachen. Sie möge sich doch darauf beschränken uns zu bescheinigen, dass es keine Vermessung vom Bauamt sattgefunden hat. Sie belehrte uns dann, dass das doch endlich mal aufhören müsse mit dem Streit, tat so, als wenn wir die Aggressoren wären.

(Dabei hatten 2 unserer Vorbesitzer das gleiche Problem mit den Nachbarn. Ettliche Strafanzeigen liegen gegen diese Familie vor und ich stehe in Verbindung mit dem "Weißen Ring" wegen Stalking, da u. a. ich beim Joggen vom Nachbarn mit dem Auto verfolgt werde...

Und ja, wir wollen da auch schnell wegziehen-können jedoch nicht, weil das Haus mit der nassen Wand unverkäuflich ist...)

Zum Amt zurück: Wir hatten den Eindruck, diese Frau arbeitet gegen uns - wollte uns keine neutrale Mitteilung ausstellen. Wir baten aber darum, dass Sie uns lediglich Bescheinigen soll, dass keine Vermessungen stattgefunden hätten ohne Vermutungen!

Nun kam sinngemäß das gleiche Schreiben an uns zurück + 35 Euro Gebühr. Die Gebühr zahlen wir selbstverständlich. Jedoch verstehen wir nicht, weshalb wir nicht Anspruch auf eine sachliche Mitteilung ohne Vermutungen seitens des Bauamtes dafür bekommen können) Was könnten wir denn tun? Hilft es mit dem Vorgesetzten zu sprechen? Oder hat jemand eine andere Idee?DANK

Verhalten, Recht, Bauamt, Beschwerde
Wbg Beschwerde wegen Fitnessraum im Keller. Wichtig!

Guten Abend,

und zwar hat mein Vater heute einen Brief von der WBG-Nürnberg bekommen. Es handelt sich hier um die Kellernutzung seines Kellers. Und zwar er hat schon seid über 16 (SECHSZEHN) Jahren einen Fitnessraum im Keller den mein Vater und seine Söhne wie z.B. ich benutzen. Im Keller stehen ein paar Fitnessgeräte und mehr nicht. Der Keller ist immer sauber und wir sind auch sehr leise so das man uns nichtmal im Hausgang hört. Das eigentliche Problem ist das er heute diesen Brief bekommen hat da steht das der Keller nur als zusätzliche Abstellmöglichkeit dient und nicht als Fitnessraum. Es wird von der WBG gefordert das wir AB SOFORT nicht mehr den Kellerabteil als Fitnessraum nutzen dürfen. Meine Frage dazu ist ob das rechtlich ist oder was der Mist einfach soll? Es gab 16 Jahre überhaupt keine Probleme und mein Vater hat sogar vor 16 Jahren den Betreuer der WBG gefragt ob das in Ordnung geht, und dieser sagte das es kein Problem ist. Mein Vater war schon persönlich bei der WBG und die Frau war einfach so hohl und wollte keine Einsicht zeigen und meinte nur das dieses nicht erlaubt ist und das der Keller nur dazu dient was abzustellen und man darf sich da nicht länger aufhalten. Diese Frau arbeitet dort erst seid 3 Monaten und lässt sich nix einreden und mit Ihr kann man sich leider nicht richtig unterhalten so die Aussagen meines Vaters. Ich werde nächste Woche nochmal persönlich hingehen und möchte hiermit wissen ob ich was dagegen tun kann oder ob diese Betreuerin wirklich einfach meinen Vater den Aufenthalt im Keller verbieten darf?

Ich bitte um schnelle Antworten und bin Ihnen jetzt schon sehr dankbar dafür. Es würde mich auch freuen wenn sie mir irgendwelche Auszüge aus Gesetzbüchern oder Internetseiten zeigen können wo dieses verboten/erlaubt ist.

Mit freundlichen Grüßen Darek P.

Sport, Freizeit, Wohnung, wohnen, Beschwerde, Keller, Verbot

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