Beschwerde gegen Kopfnote ''Verhalten''
Guten Tag,
wenn man mit einer Kopfnote der sog. Verhaltensnote nicht zufrieden ist bzw. zu unrecht behandelt worden ist, sagen wir mal eine 4 bekommt (unbefriedigend, schlechteste Kopfnote) und mit dem zuständigen Klassenlehrer geredet hat, der aber nur sagt, dass er Schweigepflicht hat und die besprochenen Inhalte der Klassen- Notenkonferrenz nicht preisgeben darf und man dann noch mit den Eltern zu dem Schulleiter geht und die Tatsache schildert, der aber auch nichts dagegen machen kann, außer mit dem Klassenlehrer zu reden, der aber dann wieder rum eine weitere Besprechung abstreitet. Kann man dann rechtliche Maßnahmen einleiten wie z.B. zu einem Anwalt zu gehen und sich darüber zu beschweren, da es das Abschlusszeugnis ist mit dem man sich bewirbt und die Kopfnoten in baden-württemberg sehr revelant sind, ob man die Ausbildungstelle erhält oder nicht. Denn eine 4 bzw ein unbefriedigend in verhalten ist schon sehr heftig. Denn ich hab nichts aussagendes angestellt das die 4 in Anspruch genommen werden kann. Danke
Mfg.
8 Antworten
in NRW gibt es immer eine Bezirksstelle an die man sich wenden kann. In solchen Fällen. Da kannst du eine Beschwerde hinschreiben. dann wird geprüft, was daran ist, indem deine Lehrer jede deiner Stunden beschreiben müssen bzw. dein Verhalten aufschreiben müssen. Oft sind die Lehrer viel zu faul dazu und geben gleich die bessere Note, wenn nicht wird eben geprüft, ob die Note gerechtfertigt ist oder nicht.
also ne 2 ist ja standart....ne 3 hab ich noch nie gesehn :P ne 4 erst recht nicht haha und du hast nichts gemacht <??? und ich hatte nich die liebste klasse!
Die Schweigepflicht besteht darin, wer insgesamt ein D, also entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen gegeben hat. Der Klassenlehrer schlägt für gewöhnlich eine Note vor. Du kannst Dir aber ohne Weiteres erst einmal erklären lassen, wie es dazu kommt. Du hast schließlich auch ein Recht darauf, zu wissen, wie Du Dich und Dein Verhalten verbessern kannst. Such erst einmal das Gespräch mit dem Klassenlehrer ggf. mit dem Vertrauenslehrer oder nicht zuletzt dem Rektor.
Und auch mit schlechten Kopfnoten hat man noch Chancen, vorausgesetzt, man hat sich mit seinem eigenen (Fehl)-Verhalten kritisch auseinander gesetzt.
"Denn ich hab nichts aussagendes angestellt das die 4 in Anspruch genommen werden kann."
Naja, aus purem Jux wirst Du die Note sicher nicht bekommen haben. Einfach mal etwas zusammenreissen und im nächsten Jahr verbessern.
Verhalten 4 und Du weißt nicht warum? Das glaubst Du ja selber nicht.
ich weiß warum bzw. was ich alles ''falsch'' gemacht habe, aber NIEmals eine 4....
nur schade, das es das letzte zeugnis war, die Kopfnoten beinhalten