Wbg Beschwerde wegen Fitnessraum im Keller. Wichtig!
Guten Abend,
und zwar hat mein Vater heute einen Brief von der WBG-Nürnberg bekommen. Es handelt sich hier um die Kellernutzung seines Kellers. Und zwar er hat schon seid über 16 (SECHSZEHN) Jahren einen Fitnessraum im Keller den mein Vater und seine Söhne wie z.B. ich benutzen. Im Keller stehen ein paar Fitnessgeräte und mehr nicht. Der Keller ist immer sauber und wir sind auch sehr leise so das man uns nichtmal im Hausgang hört. Das eigentliche Problem ist das er heute diesen Brief bekommen hat da steht das der Keller nur als zusätzliche Abstellmöglichkeit dient und nicht als Fitnessraum. Es wird von der WBG gefordert das wir AB SOFORT nicht mehr den Kellerabteil als Fitnessraum nutzen dürfen. Meine Frage dazu ist ob das rechtlich ist oder was der Mist einfach soll? Es gab 16 Jahre überhaupt keine Probleme und mein Vater hat sogar vor 16 Jahren den Betreuer der WBG gefragt ob das in Ordnung geht, und dieser sagte das es kein Problem ist. Mein Vater war schon persönlich bei der WBG und die Frau war einfach so hohl und wollte keine Einsicht zeigen und meinte nur das dieses nicht erlaubt ist und das der Keller nur dazu dient was abzustellen und man darf sich da nicht länger aufhalten. Diese Frau arbeitet dort erst seid 3 Monaten und lässt sich nix einreden und mit Ihr kann man sich leider nicht richtig unterhalten so die Aussagen meines Vaters. Ich werde nächste Woche nochmal persönlich hingehen und möchte hiermit wissen ob ich was dagegen tun kann oder ob diese Betreuerin wirklich einfach meinen Vater den Aufenthalt im Keller verbieten darf?
Ich bitte um schnelle Antworten und bin Ihnen jetzt schon sehr dankbar dafür. Es würde mich auch freuen wenn sie mir irgendwelche Auszüge aus Gesetzbüchern oder Internetseiten zeigen können wo dieses verboten/erlaubt ist.
Mit freundlichen Grüßen Darek P.
4 Antworten
da wird ja wohl Irgendjemand deinen Vater hingehängt haben.Vielleicht einer,der seinen Keller selber irgendwie nutzen wollte-und nicht durfte? Ob sich evtl. ein "Gewohnheitsrecht" aus den letzten 16 Jahren ableiten lässt,weiss ich als juristischer Laie nicht.Vielleicht kann dein Vater eine Unterschriftenliste aller anderen Mietparteien im Haus zustandebringen.Wenn die grosse Mehrheit der Nachbarn keine Einwände gegen den Fortbestand seiner Nutzung hat,lässt sich die Hausverwaltung evtl. darauf ein. Ob sie das aber muss...weiss ich nicht. Wichtig ist vielleicht auch,was der Mietvertrag zur Kellernutzung konkret aussagt.
Ja ok mein Vater denkt, dass das ein Nachbar getan hat und er weiß auch welcher aber es ist nur diese eine Frau die damit ein Problem hat. Die Frau ist erst recht neu eingezogen. Das mit Unterschriften dürfte kein Problem sein weil die Mehrheit im Haus nix dagegen hat. Es wohnen dort nur 6 Parteien und davon werden 5 zustimmen zu 90%. Und der Keller ist immer abgeschlossen, also heißt es kommen keine fremden Leute rein. Es gibt eine Tür die zum Keller führt und noch ein extra Schloß für den Kellerabteil meines Vaters.
Die wbg Nürnberg is eh total hohl. Ich hatte heute einen Brief im Briefkasten, dass ich meinen Roller nicht mehr vor dem Haus parken darf und ihn wo anders abstellen soll. Hat sich wohl auch jemand gestört gefühlt. Außerdem wird die MIete erhöht 11 % weil sie die Dachböden dämmen. Die spinnen wohl....Deren Slogan lautet "Wir schaffen Lebensträume". Ein Albtraum ist das - Gott sei dank ziehe ich bald aus. Nie wieder wbg!
Also ich hab mir jetzt den Mietvertrag angeschaut und nix besonderes gefunden. Das einzigste was mir aufgefallen ist, ist das hier:
NR.7 Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
(1)Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Wohnungsunternehmen, wenn er
a) die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überläßt, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer(Besuch),
b) die Wohnung oder einzelne Räume zu anderen als Wohnzwecken(!!!!) benutzt oder benutzen lässt,
Also kann ich laut dieser Aussage im Mietvertrag mit meinem Keller machen was ich will ich könnte laut dieser Aussage sogar dort wohnen weil es zu Wohnzwecken gehört oder meint ihr nicht?
Bitte um Antwort Danke im Vorraus Gruß Darek P.
Wenn im Mietvertrag und in der Hausordnung nicht steht, dass der Keller ausschliesslich nur als Abstellraum genutzt werdeb darf, kann euch eigentlich nichts passieren. Wichtig ist nur, dass sich von den anderen Bewohnern niemand gestört fühlt.
Das mit dem Mietvertrag werd ich wie unten beschrieben morgen nochmal genau anschauen. Und es hat nur nach meinen Vermutungen eine Person was dagegen die aber nicht gestört wird, vorallem sie wohnt im 3.Stock und bekommt somit überhaupt nichts mit. Mein Vater und nen guter Bekannter wohnen im Erdgeschoss und beide haben logischerweise keine Probleme damit.