Beschwerde gegen Kopfnote ''Verhalten''
Guten Tag,
wenn man mit einer Kopfnote der sog. Verhaltensnote nicht zufrieden ist bzw. zu unrecht behandelt worden ist, sagen wir mal eine 4 bekommt (unbefriedigend, schlechteste Kopfnote) und mit dem zuständigen Klassenlehrer geredet hat, der aber nur sagt, dass er Schweigepflicht hat und die besprochenen Inhalte der Klassen- Notenkonferrenz nicht preisgeben darf und man dann noch mit den Eltern zu dem Schulleiter geht und die Tatsache schildert, der aber auch nichts dagegen machen kann, außer mit dem Klassenlehrer zu reden, der aber dann wieder rum eine weitere Besprechung abstreitet. Kann man dann rechtliche Maßnahmen einleiten wie z.B. zu einem Anwalt zu gehen und sich darüber zu beschweren, da es das Abschlusszeugnis ist mit dem man sich bewirbt und die Kopfnoten in baden-württemberg sehr revelant sind, ob man die Ausbildungstelle erhält oder nicht. Denn eine 4 bzw ein unbefriedigend in verhalten ist schon sehr heftig. Denn ich hab nichts aussagendes angestellt das die 4 in Anspruch genommen werden kann. Danke
Mfg.