MPU-Gutachten ggf. anfechten?

Hallo,

der Text wird etwas länger, aber ich versuche, mich kurz zu fassen.

Ich hatte letzten Monat eine MPU wegen zuvielen Punkten. Leider war es die zweite MPU (die erste auch wegen Punkten, also nie Alkohol oder Drogen), und mittlerweile habe ich wirklich die Gründe erkannt und mein Verhalten auch in anderen Situationen im Griff.

Die MPU wäre lt. Gutachter vom psychologischen Gespräch und Reaktionstest her auch positiv ausgefallen, das Problem war nur meine dicke Führerscheinakte, da der Gutachter befürchtet hat, sich mit einem trotzdem positiven Gutachten bei der Führerscheinstelle unglaubwürdig zu machen. Wäre es die erste MPU, hätte ich die lt. dem Gutachter bestanden.

Also wollten sie zur Absicherung von meiner Psychiaterin eine Bescheinigung, dass hinsichtlich meiner Borderline-Erkrankung keine Bedenken bei der Fahrtauglichkeit bestehen und vom Neurologen bzgl. meiner Epilepsie.

Meine Psychiaterin hat mir auch sofort eine durchweg positive Bescheinigung ausgestellt, nur mein Neurologe hat sich absolut quergestellt, da dieser wohl generell keine Bescheinigungen für sowas ausstellt. Also hab ich mit meiner Hausärztin gesprochen, diese könnte das nur mit schriftlichen "Einverständnis" vom Neurologen schreiben, und dieser macht das halt nicht.

Zur Info: ich hab ausschließlich eine Aufwach-Epilepsie (es gab noch nie einen Anfall im Wachzustand), bin unter Lamotrigin komplett anfallsfrei und der letzte Anfall ist länger als ein Jahr her (da war der Spiegel aufgrund der Schwangerschaft mit meiner Tochter unbemerkt gesunken). Bei der ersten MPU war das auch gar kein Thema, obwohl sie da schon von der Epilepsie wussten.

Nach langem erfolglosem hin und her mit Neurologe und Hausarzt habe ich dann vorgestern der MPU-Stelle die Situation erklärt und die Dame am Telefon gebeten, nochmal mit dem Gutachter zu sprechen und ihm zu erklären, warum ich keine Bescheinigung bekomme, obwohl meine Epilepsie absolut unbedenklich dafür ist.

Heute rief sie mich dann zurück, sie hätte nochmal mit dem Gutachter gesprochen (selber konnte ich leider wohl nicht mit ihm sprechen) und dieser sagte wohl, wenn ich da keine Bescheinigung bekomme, kann man es halt nicht ändern. Sie machen mir das Gutachten jetzt fertig und schicken es mir. Ob es jetzt letztlich trotzdem positiv ausfällt, konnte Sie mir am Telefon nicht sagen.

Meine Frage:

Sollte ich jetzt tatsächlich nur aufgrund der fehlenden Bescheinigung des Neurologen ein negatives Gutachten bekommen, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen?

Der letzte Anfall ist ja wie gesagt länger als ein Jahr her, wie zuvor auch aus dem Schlaf heraus und nur aufgrund des unbemerkten Abfalles des Lamotrigin-Spiegels durch die Schwangerschaft. Alles andere, einschließlich der Bescheinigung meiner Psychiaterin war ja positiv und es geht für die MPU-Stelle wohl alleine um die Rechtfertigung vor der Führerscheinstelle.

Danke schonmal

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Bescheinigung B196 oder den großen A-Motorradführerschein direkt machen?

Hallo liebe Community,

Ich spiele seit einigen Monaten mit dem Gedanken, Zweirad zu fahren. Naheliegend ist der grosse A-Führerschein, weil ich nächstes Jahr sowieso 25 werde. Mich schreckt daran ab, dass er doch so teuer ist und auch, dass wohl die Prüfung schwer sein soll und es durchaus sein kann, dass man durchfällt und das dann zusätzlich Kosten verursacht.

Es gibt seit diesem Jahr die Möglichkeit, die Bescheinigung B196 als Erweiterung zum Führerschein zu holen und damit 125er Motorräder fahren zu dürfen.

Rein von der Befähigung beläuft sich die Bescheinigung auf 500€-1000€. Der A-Führerschein liegt bei ca 2000€+. Dazu hab ich mir schon ein Angebot von einer Fahrschule machen lassen. Dazu kommt, dass die Prüfung entfällt, also Zusatzkosten durch Wiederholen entstehen nicht.

Weiter bei mir zu berücksichtigen ist, dass ich bei dem A-Führerschein eine Brille in den Führerschein eingetragen bekomme, was jetzt und auch mit der B196 nicht der Fall ist. Ich fahre zwar sowieso mit Brille Auto, aber irgendwie ist es entspannter, wenn es gar nicht erst Pflicht ist.

Gerade die Vereinfachung finde ich beim B196 so attraktiv. Ich muss keine Angst haben, den Führerschein nicht bekommen zu können, weil ich mich in der Prüfung blöd anstelle. Und ehrlich gesagt, diese Angst habe ich definitiv.

Ja beim B196 kann ich nur 125er und auch nur in Deutschland fahren. Aber reicht das nicht aus? Ich möchte das Gefühl für die Straße, für die Maschine und für die Schaltung. Ich will nicht auf die Autobahn, erst Recht nicht Rasen. Ich möchte ein bisschen Cruisen und Spaß haben. Und eine 125er ist auch schnell auf 50 und für Landstrassen oder Bundesstraßen reicht 120kmh auch aus. Ich weiss allerdings nicht ob man sich dann ab 70 oder 80 kmh wie auf einem Mofa bergauf vorkommt.

Natürlich kann es sein, dass irgendwann das Verlangen nach einer grossen Maschine kommt. Aber vlt reicht mir das ja auch so.

Bei den Unterhalts- und Anschaffungskosten weiss ich leider nicht, ob wir grosse Unterschiede zwischen grossen Maschinen und einer 125er haben. Also Motorradkauf, Versicherung, etc.

Zuletzt frage ich mich, ob man mit einer 125er, die ja auch super aussehen kann, belächelt wird und eigentlich gar nicht in die Motorradszene aufgenommen wird.

Letztendlich schätze ich, dass der B196 einfacher, günstiger und praktischer erscheint. Ich weiss aber nicht, ob ich mir da was vormache. Ich hab auch einfach Angst davor, den grossen A nicht bestehen zu können - warum auch immer..

Was meint ihr zu der Thematik? Ich bin gespannt. Liebe Grüsse

Suits

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Tieferlegung ohne Bescheinigung/ ABE, woher bekomme ich die?

Guten Morgen auch allen,

ich habe einen Ford Fiesta JD3 im September 2019 gebraucht gekauft. Dieser hat eine Bescheinigung für den Sportauspuff und "gedunkelte Scheiben". Jedoch ist das Auto tiefergelegt und hat blaue Federn an den Reifen.

Wie bekomme ich die Bescheinigung dazu? Oder ist dies nachträglich überhaupt möglich?

Habe anhand der NR. der Feder erkannt, das es sich hierbei um den Hersteller H&R handelt. Die Nr. 29317 VA
Hier zum Produkt: https://www.sportfahrwerk-billiger.de/Artikel/HXR-Ersatzfeder-29317-VA-/index_116723_.html

Laut des Produktes handelt sich es hierbei um Ersatzfeder und ähnliche Produkte haben das Wort Tieferlegung wie z.B. dieser hier https://www.sportfahrwerk-billiger.de/Artikel/HundR-Tieferlegungsfedern-Sportfedernsaetze-VA-Mercedes-E-Klasse-S211-Kom/index_22750_.html?utm_source=google&utm_medium=base&utm_campaign=base&gclid=EAIaIQobChMIifeyx_6g6AIVkkDTCh2lwAfnEAQYAiABEgJTb_D_BwE

  1. Benötige die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Gutachten von der Feder?
  2. Kann ich den Hersteller nach der ABE anfragen? Was würden die an Unterlagen benötigen?
  3. Brauch ich für die Feder überhaupt eine Bescheinigung?
  4. Soll ich den TÜV anfragen?

Über die Antworten bedanke ich mich im voraus.

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