Ausbildungsbescheinigung trotz offener Rechnung?

5 Antworten

Ich finde Dein Verhalten ziemlich dreist!

Das ist ungefähr so, als wenn man in der Kneipe solange anschreiben lässt, bis der Wirt nichts mehr einschenkt. Dann mosert man, nennt die Kneipe einen Saftladen und geht nach nebenan, wo man noch was auf Pump bekommt.

Meine Meinung: Sowas geht gar nicht !

Man überlegt sich vorher, ob man das was man unterschreibt auch bezahlen kann. Wenn ich der Fahrlehrer wäre, hättest Du schon Post vom Inkassobüro (und die neue Fahrschule einen Tipp was sich sich da für einen faulen Fisch geangelt haben)

Solange die Rechnung nicht gezahlt ist, muss die Bescheinigung nicht ausgehändigt werden.

Kannst du denn die neue Fahrschule bezahlen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Das Papierchen bekommst Du erst, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.

...bis ich die Rechnung komplett bezahle deshalb hab ich die Fahrschule gewechselt. Die Rechnung meiner alten Fahrschule zahle ich in raten an (was meinem alten fahr Lehrer nicht wirklich gefällt, aber ich hab die komplette Summe nicht)

Manchmal kommt einem beim Lesen hier echt die Galle hoch.

Ich kann den Fahrlehrer schon verstehen. Ich meine, der muss auch Geld verdienen.
Schließlich müssen ja kosten gestämmt werden.

Wo ist denn das Problem für das was man bekommt auch zu bezahlen ?

Zu meiner Zeit wurde auch nur gefahren wenn Geld da war. Ich verstehe dieses.....auf Pump getue irgendwie nicht......tschuldigung