Kann ich eine Ausbildungsbescheinigung anfordern trotz noch offener Rechnung?
Ich möchte meine Fahrschule wechseln und meine Fahrschule derzeit möchte mir die Unterlagen die ich für ein Fahrschul Wechsel brauche erst ausstellen wenn ich alles bezahlt habe.
Was ich auch verstehe aber die Rechnung beinhaltet Fehler, die der Fahrlehrer nicht korrigieren möchte deshalb ist die noch nicht bezahlt. (Nicht das ich mich komplett dagegen weigere)
2 Antworten
Das Verweigern der Bescheinigung zieht ein Bußgeld bis 1000€ nach sich.
§8 FahrschAusbO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
Die Folge wäre eine Geldbuße, §56 FahrlG:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.
§59 FahrlG:
(2) Im Fahreignungsregister nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes werden gespeichert
7. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 56 Absatz 1, wenn gegen die betroffene Person eine Geldbuße von mindestens einhundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,
Du hast ein gutes Recht auf eine richtige Rechnung. Lasse dir einen Termin beim Verbraucherschutz geben und frage dort nach ob du da im Vorfeld was machen kannst, das du eine korrigierte Rechnung bekommst, diese dann Zahlst und deine Papiere bekommst. Oder ob du die falsche Rechnung zahlen musst und dann dagegen vorgehen musst.