Anmeldegebühren bei einem Wechsel bei weitem Progress?

1 Antwort

Die "Anmeldegbühr" ist ja nicht wirklich eine solche, da ist ja der komplette Theoriunterricht mit Lernmaterialien dabei.

Ich würde das gar nicht nochml.zahlen.

100 Eur für den Administrativen Aufwand, mehr würd ich nicht zahlen. Und dann eben was du noch an Stunden und praktischer Prüfung brauchst. Sollte da keine Fahrschuke zu bereit sein, würd ich mir die Kohle von dem anderen zurückholen...ich bräucht da kein Gericht, falls das jetzt kommt.


HfPol110, UserMod Light  02.04.2025, 11:13
100 Eur für den Administrativen Aufwand, mehr würd ich nicht zahlen

Ist ja schön, am Ende stehst trotzdem ohne Führerschein da, denn die Fahrschule sitzt am längeren Hebel.

thope684  02.04.2025, 11:17
@HfPol110, UserMod Light

Ich sage ja, für den Fall dass das keine fahrschule will (was ich nicht glaube, denn zahlen ohne Leistung ist Betrug) soll er sich vom alten zurück holen. Auch Rechtlich sehe ich da Regressansprüche, da es ja das verschulden des Fahrlehrers ist wenn er seine Erlaurbnis verliert. Aber ich würd mir das holen gehen, auf die eine oder die andere Art.

HfPol110, UserMod Light  02.04.2025, 11:19
@thope684

Genau, dann kann er vor Gericht ziehen und sich das Geld wiederholen.
Bis dahin sind die Fahrstunden verstrichen und er darf tatsächlich nochmal alles neu machen.

thope684  02.04.2025, 11:26
@HfPol110, UserMod Light

Bist du irgendwie schwer von Begriff?

Natürlich muss er die Kohle vorlegen um seinen FS fertig zu machen.

Also nochmal: Neue Fahrschule einen angemessenen Preis aushandeln. 100 euro in meinen Augen.

Sollte das nicht praktikabel sein muss er natürlich die Kohle vorlegen.

Diese dann auf die erfolgsversprechendste Weiße von der alten Fagrschule zurückfordern.

Ist das so schwer zu verstehen?

HfPol110, UserMod Light  02.04.2025, 11:29
@thope684
Sollte das nichte praktikabel sein muss er natürlich die Kohle vorlegen.

….

100 Eur für den Administrativen Aufwand, mehr würd ich nicht zahlen
Sollte da keine Fahrschuke zu bereit sein, würd ich mir die Kohle von dem anderen zurückholen...ich bräucht da kein Gericht, falls das jetzt kommt.

Hmm, da steht nichts von vorstrecken.

Bist du irgendwie schwer von Begriff?

Nee, aber ich glaube du hast Schwierigkeiten einen Satz so zu formulieren, dass er Sinn ergibt.

Lg

thope684  02.04.2025, 11:31
@HfPol110, UserMod Light

Das ist ja wohl logisch. Das muss man nicht dazu schreiben. Oder wer lässt seine Therorie verfallen? Das muss man villeicht für ...einfach gestrickte ...Menschen extra dazu schreiben. Für alle anderen ergibt sich das aus dem logischen Menschenverstand.

HfPol110, UserMod Light  02.04.2025, 11:33
@thope684

Wenn man schreibt, dass man nicht mehr als 100 Euro zahlt, ergibt es sich eben nicht.
Sonst würde wir hier gerade nicht schreiben 🤦🏼

thope684  02.04.2025, 11:40
@HfPol110, UserMod Light

Du bist entweder unintelligent oder willst nur recht behalten wo du keines hast. In beiden Fällen sollte GF das UserMod light überdenken. Da steht "SOLLTE KEINE FS DAZU BEREIT SEIN (Die 100 Euro) WÜRDE ICH MIR DIE KOHLE (DIE ICH NOCHMAL ZAHLEN MUSS) VON DEM ANDEREN ZURÜCK HOLEN" Keine Ahnung was daran nicht verständlich sein soll. Das Thema ist für mich, zumindest mit dir, damit auch erledigt.