Wie werde "wieder" ich versichert?

Guten Morgen Forum,

ich bin 26 Jahre und habe letzten Monat meine Umschulung erfolgreich abgeschlossen. Dazu hatte ich mich vorab drei Monate vorher arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, zudem einen Antrag am Arbeitsamt für Arbeitslosengeld beantragt. In dieser Zeit(- bis heute auch) habe ich von meiner AA-Beraterin des Arbeitsamtes Stellenangebote bekommen. Vor drei Wochen auch eine Stelle zugewiesen bekomme für eine Probearbeit (mit evtl. folgener Anstellung) in der ich bei einem Arbeitgeber drei Wochen Probe arbeiten soll. Nach zwei Wochen sollte ich (laut AA-Beraterin) vom Unternehmen eine Mitteilung erhalten ob Dieser mich einstellt. Am Freitag erhielt ich die Aussage das er am Montag es noch einmal mit den Kollegen besprechen möchten. Leider habe ich am Samstag vom Arbeitsamt einen "ABLEHNUNGSBESCHEID" erhalten, den ich am 29. Juni 2019 gestellt hatte, da mein Anspruch erschöpt sei. Das ist für mich jetzt nicht das Problem sondern die folgen wie ich jetzt weiter handeln soll, denn in dem Bescheid steht, dass ich jetzt auch nicht mehr:

1. Kranken- und Pflegeversichert bin.

Desweiteren das ich:

2. ALG II beantragen sollte.

Bei dieser Sache ist es aber so,dass ich in der Zeit der Umschulung im Internat war und somit etwas gespart habe, da ich dachte wenn ich fertig bin, (da ich z.Z. bei meiner Oma wohne)jetzt ausziehen könnte und Geld für meine eigene Wohnungseinrichtung hätte. Hier habe ich jetzt gehört, dass ich erst mein Einkommen aufbrauchen müßte.

3. mich Arbeitslos melden.

Was ich eigentlich schon getan habe da ich in der Maßnahme bin.

Meine Frage ist zudem wie ich mich Morgen verhalten soll.

Zuerst zum JobCenter ALG II beantragen, zum Arbeitgeber fahren und erst auf das Ergebnis warten oder zuerst zur Krankenkasse und das mit dem Versichrungsschutz klären da ich laut des Schreibens des Arbeitsamtes nicht mehr Kranken- und Pflegeversichert bin.

Würde mich freuen wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet.

Habe das Schreiben einmal

eingefügt.

Ich Grüße euch aus Dorsten(NRW) und wünsche euch einen schönen und sonnigen Sonntag

Gruß Dennis

Bild zu Frage
Krankenversicherung, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium
Antrag auf Arbeitslosigkeit zurückziehen?

Hallo alle zusammen,

ich bin Lehrerin und zunächst sah es so aus, als würde ich über die Sommerferien arbeitslos werden. Daher habe ich bereits 3 Monate vorher den Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt und an die Arbeitsagentur Saarbrücken geschickt. Allerdings änderte sich unerwartet die Situation und ich wurde nun von meiner Schule langfristig angestellt, sodass ich nicht mehr, wie zunächst vorgesehen, über die Sommerferien arbeitslos werde. Ich habe die Arbeitsagentur Saarbrücken darüber informiert und darum gebeten, meinen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht weiterzubearbeiten, da ich ja nicht mehr arbeitslos werde. Nach langem hin und her schien die Arbeitsagentur das verstanden zu haben und meinte, meinn Angelegenheit sei nun abgeschlossen. Nun schreibt mir die Arbeitsagentur allerdings wieder aus heiterem Himmel, dass ich umgehend persönlich in der zuständigen Arbeitsagentur Wadern (der Ort, an dem ich gemeldet bin) erscheinen soll, weil mein Fall doch nicht abgeschlossen werden könnte (???). Da ich davon ausgegangen bin, dass ich nicht mehr persönlich in der Arbeitsagentur erscheinen muss, (weil ich ja auch gar nicht mehr arbeitslos sein werde) habe ich bereits meinen Urlaub für dieses Datum gebucht, weshalb ich nicht persönlich erscheinen kann. Und ehrlich gesagt finde ich es total irrsinnig, persönlich zur Arbeitsagentur zu gehen, um denen dann mitzuteilen, dass ich gar nicht mehr arbeitslos sein werde. Ich habe mich jetzt genug mit einer Angelegenheit rumgeschlagen, die für mich gar nicht mehr relevant ist, weil ich einfach nicht arbeitslos bin oder sein werde. Weiß jemand, welche Konsequenzen mich erwarten können, wenn ich am Montag nicht im Arbeitsamt erscheine? Ich denke ehrlich gesagt nicht daran, meinen Urlaub für sowas abzusagen.

Recht, Arbeitsamt, Lehrer, Ausbildung und Studium
Beim RAV (Arbeitsamt) ohne neuen Stelle abmelden?

Hallo :)

Vorerst würde ich euch bitten, sich die Vorwürfe und oder Moralapostel zu sparen. Ich habe meine Gründe und würde mich so sicherer fühlen.

Nun zu meiner Frage; Ich habe nun eine Weile im Internet recherchiert aber keine "richtige" oder klare Antwort herauslesen können. Ich würde mich gerne beim RAV abmelden und mich alleine um die Stellensuche kümmern. Ich bin auch bereits bei zwei Stellenvermittlungsbüros angemeldet. Da ich vor zwei Jahren aber überhaupt nicht beim RAV angemeldet war, was finanziell kein Problem war, würde ich jetzt auch kein Geld der Arbeitslosenkasse bekommen. Ich muss mich also mit wochenlangen Kursen (Jaja, Mimimi) rumschlagen, würde kein Geld bekommen und abgesehen von meiner Stellensuche noch auf das RAV konzentrieren. Ich bin nicht gut darin, solche Dinge zu meistern und mit dem Geld wäre das kein Problem.

Wie auch immer, ich würde mich nun gerne einfach so vom RAV wieder abmelden. Geht das überhaupt? Ich habe ein Meldeblatt mitbekommen mit folgenden Punkten:

Die ersten Punkte sind nur für Änderungen im Bereich Telefonnummer oder Adresse. Die anderen sind aber für das Abmelden im RAV. Wie zum Beispiel bei einer neuen Stelle ODER: Ich melde mich vom RAV ab per_____
- Anspruch auf Arbeitslosengeld abgelehnt
- Verzicht auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung rückwirkend auf Anmeldedatum
- Verzicht auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung per Datum:____

Was müsste ich da anwählen?

Vielen Dank für eure Hilfe :)!

Arbeit, Recht, abmelden, Abmeldung, Arbeitsamt, Arbeitslosenversicherung, Jobcenter, rav
Zukunftsangst + Angst vorm Arbeitsamt?

Hey Ho Leute,

Ich habe Sommer 2018 meinen erweiterten Realschulabschluss gemacht, und bin dann auch gleich zum Arbeitsamt, zu einer allgemeinen Beratung.

Schlussendlich war ich "nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet" Sie meinten, dass ich zwar geistig einen knapp überdurchschnittlichen IQ habe und lernfähig usw bin, aber durch meine Erkrankungen (GdB 70%, komplexe PTBS(DIS, aber recht gut eingespielt, nur eine, die eine Magersuchtsymptomatik zeigt)) sehr schwer vermittelbar sei, und eigentlich in eine spezielle Einrichtung gehen sollte, die allerdings mir vermutlich psychisch mehr schaden würde. Vom Arbeitsamt- Psychologen wurde mir eine Therapie angeraten, aber ich weiß, dass die mehrere Jahre dauern würde, weshalb ich diese auch meide. (Und weil man meine Eltern extrem mit dem Wort Therapie triggern kann)

Nun bin ich umgezogen, habe eine OP hinter mir, und ein Déjà-vu.

Ich hätte schon seit Januar zum Arbeitsamt gehen müssen. Im Moment meide ich es extrem. Es war damals der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hatte, und die Kette mit dem Suizid-Jugendamt-Wohngruppe usw losgetreten hatte.

Ich habe Angst, "wieder" nutzlos zu sein.

Ich hatte überlegt, mich einfach anfangen zu bewerben, es aber dann doch gelassen. Ich wüsste gar nicht wie und ob überhaupt ich dass einem Personaler erzählen soll, wenn jemand tatsächlich ein Interesse hätte. Schließlich gruseln sich die meisten davor. (Und von dem Thema, nützliche Fähigkeiten mal abgesehen)

Zukunft, Angst, Psychologie, Arbeitsamt, Behinderung, Gesundheit und Medizin, Zukunftsangst, Ausbildung und Studium
Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?

Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.

Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:

Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.

Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.

Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.

Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.

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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?

Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Rückzahlung, Anhörungsbogen, Ausbildung und Studium

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