Was passiert mit Nebenjob, wenn Hauptjob gekündigt wird?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe 3 Fragen.

Ich habe einen Hauptjob (Teilzeit 25 Stunden pro Woche im Büro) und einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis (bis 9 Stunden pro Woche als Haushaltshilfe).

Frage 1: was passiert, wenn ich den Hauptjob mal verlieren würde. Dann muss ich den Nebenjob auch kündigen, weil sich das dann mit den Leistungen des Job-Centers "beißt"? Im Falle einer Kündigung würde ich also nur vom Jobcenter den Anteil am Teilzeit-Einkommen aus dem Hauptjob an Unterstützung bekommen, dürfte den Nebenjob dann aber nicht mehr ausführen oder dieses Einkommen würde dann angerechnet? (Nebenbei: Wovon lebt man dann?)

Frage 2: was passiert, wenn ich mich im Nebenjob verletze (von einer Leiter falle beim Putzen etc.). Kann mich der Arbeitgeber des Hauptjobs deswegen rauswerfen, wenn ich dadurch zeitweise nicht mehr für ihn arbeitsfähig bin?

Frage 3: Was würde im Fall eines Unfalls im Nebenjob passieren? Bezahlt die Krankenkasse auch dem Arbeitgeber aus dem Hauptjob meinen Verdienstausfall?

Ich muss dazu sagen, dass mein Chef von meinem Nebenjob weiß, weil dieser nicht mit meinem Hauptjob kollidiert. Und bis jetzt ist auch noch nichts passiert, aber die obigen Fragen beschäftigen mich generell.

Danke an euch für eure informativen Antworten vorab.

Nebenjob, Recht, Arbeitsamt, Arbeitsunfall, teilzeitstelle, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschreiben?

Hey Leute...

Mein kleiner Bruder ist Papa geworden... alles soweit , finde ich jetzt , top. kleine Mann ist gesund, Freundin „noch“ zusammen usw... nur leider wohnen sie nicht zusammen. Logisch , ist er aber die meiste Zeit bei ihr.... sie ist auch im Mutterschaftsurlaub oder wie das heißt, bekommt aber noch zusätzlich Harz. Sind ja nur paar % Lohn die man da bekommt...

Nun hat er einen Brief vom Jugendamt und vom Arbeitsamt bekommen ! Er sollte doch die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und beim Arbeitsamt seinen Lohn, seine wert Anlagen usw vorzeigen! Komisch warum erst jetzt...der kleine wird nächstes Jahr im Frühling 2... einen Vaterschaftstest haben sie gemacht, (mein Bruder ist es zu 99,9999%)... wegen Unterhalt, haben sie sich untereinander ausgemacht...sie leben ja auch nicht in einer bedarfsgemeintschaft! Er ist ja nur quasi zu Besuch bei ihr!

Aber nun stelle ich mir die Frage?!
Muss er beim Arbeitsamt seine Einkünfte, Lohnzettel usw vorzeigen?
Warum rennt seine Freundin, erst jetzt zum Jugendamt?? Nach rund 2 Jahren!! Die hat doch iwas vor??!!

Muss mein Bruder beim Jugendamt unterschreiben??

Wenn er nicht unterschreiben möchte, wer leitet das dann zum Gericht weiter, Jugendamt oder die Mutter??

Reicht da nicht schon das Schreiben vom selbst eingeleiteten Vaterschaftstest aus?? Da steht es ja schwarz auf weiß drauf, das er der Vater ist.....Am Ende wenn es vor Gericht geht, machen die doch auch nur einen Vaterschaftstest?? und der wird das auch nur bestätigen...

Ich bin gespannt was raus kommt :D habt schon mal vielen Dank!!!

Arbeitsamt, Jugendamt, Vaterschaftsanerkennung
Thema Jobcenter, Arbeitsamt, Hartz IV?

Hallo Leute, ich habe folgendes Anliegen,

Ich habe Hartz IV beantragt und es wurde bewilligt und ich habe den erst Bescheid erhalten, per Post und per Mail.

Nun sollte ich noch meinen Personalausweis nachreichen und einen Antrag auf Kindergeld stellen, dies stand in dem Schreiben. Ich habe somit nur Geld für August bekommen, die Leistungen für September werden mir vorenthalten, bis ich die Dokumente dort eingereicht habe. Nun habe ich das aber schon getan, alle Dokumente eingereicht, Perso und Kindergeld Antrag ausgefüllt und ebenfalls eingereicht. Den Antrag hab ich sogar schon zur Post gebracht, dieser wird nun zur Familienkasse geschickt. Jetzt habe ich gestern mit einer Vertretung meiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, diese war der Meinung, das würde nicht ganz ausreichen, jetzt frage ich mich, was wollen sie denn noch? Also eine Antwort der Familienkasse dauert doch noch länger, ich habe alle notwendigen Unterlagen dort abgegeben, bin allen Forderungen nachgekommen, und jetzt soll ich erneut Wochen warten, bis ich mir wieder was zu essen kaufen kann? Die Vertretung der Dame hat während des Telefonats einfach aufgelegt, als ich anfing mit ihr zu diskutieren, finde ich äußerst unprofessionell. In dem Schreiben stand lediglich, sie wollen einen Nachweis für die Antragstellung auf Kindergeld, welchen ich ja wie erwähnt dort abgegeben habe. Ich weiß nicht ganz, was deren Problem ist, mein Geld einfach zu überweisen, um es mal sehr unkompliziert auszudrücken. Ist halt ein scheiß Gefühl, dauernd weitergereicht zu werden, "ja morgen" bla bla bla. Ich habe denen mehrmals am Telefon gesagt, dass ich allen Forderungen nach gekommen bin, was gibt es noch zu besprechen? Habe mich wirklich sehr bemüht und war stets freundlich aber langsam drehe ich richtig durch. Als ob ich mit dem Kindergeld durchbrennen würde oder was weiß ich. Hoffentlich hat jemand einen Ratschlag für mich.

Liebe Grüße und eine erfolgreiche Woche.

Murat.

Recht, Arbeitsamt, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Muss ich Nachweise einreichen oder nicht da ich Berufsberatung bekomme seit meiner Schulzeit ?

Hi Leute guten Tag, es ist ein sehr langer Text, brauche aber dringend Hilfe. Ich wollte wieder Antrag auf Kindergeld stellen da ich seit knapp einem Jahr leider ohne Erfolg eine Ausbildungsstelle suche. Nun hätte ich eine Frage zu diesem Text: Muss ich etwas einreichen, wenn ja was muss ich alles einreichen? Oder muss ich nichts einreichen wie z.B. Nachweise für Absagen von Bewerbungen oder Kopie von Schulzeugnis, da ich in der Berufsberatung angemeldet bin?

Sucht Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder ist es arbeitsplatzsuchend gemeldet?

Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen. Reichen Sie die Vordrucke (Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes) und (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie geeignete Nachweise (z. B. Zwischennachrichten und Absagen auf Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, Bescheinigung über die Meldung bei der Berufsberatung, Bescheinigung über Meldung als Arbeitsuchender) ein.

Sollte Ihr Kind keine weitere Ausbildung aufnehmen, muss die Familienkasse die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung überprüfen. Reichen Sie in diesem Fall einen Nachweis über den tatsächlichen Abschluss der Schulausbildung ein (z. B. Schulbescheinigung oder Kopie des Abschlusszeugnisses). Beurteilungen oder Bewertungen im Zeugnis können Sie unkenntlich machen. Sollten Sie den erforderlichen Nachweis nicht einreichen, muss die Festsetzung bzw. Bewiligung des Kindergeldes rückwirkend ab dem Monat aufgehoben werden, der dem Monat folgt, für den zuletzt die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Das darüber hinaus gezahlte Kindergeld ist zu erstatten. Über das Ende der Schulausbildung hinaus können Sie für Ihr oben genanntes Kind weiter Kindergeld beantragen, wenn es einen Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 EStG bzw. § 2 Abs. 2 BKGG erfüllt.

Arbeit, Beruf, Allgemeinwissen, Schule, Bewerbung, Job, Geld, Wirtschaft, Ausbildung, Abschluss, Einkommen, Agentur, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Ausbildungsplatz, Azubi, Berufsleben, Jobcenter, Kindergeld, Zeugnis, Berufserfahrung, Ausbildung und Studium, Erfahrungen, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Medizinischer Dienst/Arbeitsamt/Umschulung/Was sagen?

Moin Leute,

Ich brauche euren Rat. Es ist so: Ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungvertrag beendet, weil mein Arbeitsort/Standort schließt und der nächste Arbeitsort für mich nicht vereinbar ist(Zu weite Distanz usw). Ich bekomm keine Sperre beim Amt und erhalte eine Abfindung.

Ich bin 30 Jahre alt und arbeite als Stahlbauschlosser im Bereich Kranbau.

Vor knapp 3 Jahren wurde ich an beiden Ellenbogen wegen eines Ulnaris-Rinnen Syndrom operiert. Bei mir was das ziemlich weit fortgeschritten, so dat zum Teil einzelne Finger extrem eingeschränkt waren. Dadurch bin ich 1 Jahr ausgefallen, anschließend, natürlich aus finanziellen Gründen wieder zu Arbeit. Allerdings habe ich nach wie vor Probleme, d.h. Schubweise Schmerzen in den Händen und Ellenbogen. Immerwieder Einschlafen der Hände und rasche Ermüdung bei schweren Tätigkeiten,zB Arbeiten mit großen Hammer oder Flex etc.

Deshalb möchte ich gerne eine Umschulung machen. Ich bin Erwerbsfähig und möchte natürlich auch arbeiten,aber nicht mehr in der Branche. Das macht in meinen Augen keinen Sinn. Ich mein, ich muss noch 37Jahre bis zur Rente arbeiten. Das werde ich so nicht packen.

Ich habe mich deshalb beim Amt gemeldet, den Fall geschildert, also das mein Arbeitsverhältnis endet, ich x und y Gebrechen habe und gern Umschulen möchte. Ich bekam den Fragebogen vom Medizinischen Dienst und habe nun eine Einladung zum persönlichen Gespräch.

Was soll ich da sagen? Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, so dass dat Gutachten zu meinen Gunsten ausfällt, denn ich kann ja arbeiten, aber habe dabei Probleme. Mein Job ist eh weg und ich will diesen nicht mehr machen. Was soll ich tun? Hat jem einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsamt, Umschulung, medizinischer Dienst, Umschulung Arbeitsamt, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nichtbewerber "verpetzen" (Moralfrage)?

Hi Leute.

Ich lebe in Österreich, war vor einigen Jahren mal ab und zu arbeitslos und weiß wie das Arbeitsamt einen manchmal schikanieren kann.

Mittlerweile bin ich schon seit einer Weile Unternehmer, bei meiner ersten Kontaktaufnahme zum Arbeitsamt als Unternehmer wurde mir klar, wie die Mitarbeiter dort einen direkt anders behandeln: Freundlich, lächelnd, etc.

Jedenfalls beauftragte ich das Arbeitsamt (bei uns heißt es AMS) damit, potentielle Mitarbeiter für meine Firma zu finden. Es wurden mir ca 15 Personen vermittelt, nicht alle davon haben sich beworben.

Es gab einen 58-jährigen, der sich ebenfalls bei mir bewerben musste weil das AMS ihn geschickt hat, obwohl er körperlich nicht mehr fit ist und man in meiner Firma körperlich anstrengende Tätigkeiten ausübt.

Diesen sagte ich am Telefon schon direkt, dass es kein Problem ist wenn er sich das nicht zutraut, ich dem AMS einfach melden würde dass er sich zwar beworben hat, ich ihn aber nicht haben wollte - damit sein Arbeitslosengeld nicht gestrichen wird.

Heute, nach 1 Monat schickte mir das AMS eine Liste mit allen vermittelten Personen und ich muss nun eintragen, wer sich beworben hat, und wer nicht. Mir ist bewusst dass diejenigen die sich nicht beworben haben, eine Sperre erhalten werden.

Ich weiß nicht, wie es die Mehrheit sieht, aber ich sehe mich jedenfalls nicht dazu berechtigt, irgendwelchen Menschen das Einkommen zu sperren, weil sie sich nicht beworben haben bzw wollten. Ganz ehrlich, wenn jemand bei mir nicht arbeiten möchte, dann werde ich ihn nicht dazu zwingen, sich zukünftig bei mir gefälligst zu bewerben.

Ich möchte doch selber nur Leute einstellen, die auch bei mir arbeiten wollen, und nicht weil sie es müssen.

Wie seht ihr das? Sollte man Nichtbewerber "verpetzen"?

Oder einfach auf "beworben aber nicht eingestellt" klicken?

Nicht verpetzen 90%
Verpetzen 10%
Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Moral, Ethik und Moral, Ausbildung und Studium
Pendelkosten bei neuem Job?

Guten Morgen,

Ich war nun etwas über einem halben Jahr arbeitslos und habe dann einen neuen Job gefunden zum 01.07.2021, der zwar weit entfernt ist, aber mir den Einstieg in eine neue Branche und ein neues Aufgabenfeld ermöglicht.

Ich hatte aber wegen den hohen Spritkosten bedenken und habe mich vor Vertragsunterzeichnung von meiner Ansprechpartnerin bei der AA beraten lassen. Sie erklärte mir, dass die AA die Pendelkosten für 2 Monate übernimmt.

Mir würde dies extrem helfen, denn ich habe durch die Arbeitslosigkeit extrem Schulden aufgebaut, mein Dispo ist bis zum Anschlag ausgeschöpft und regelmäßig flattern Mahnbescheide ins Haus. Das ALG hat gerade so die Fixkosten gedeckt.

Meine Beraterin schickte mir den Antrag für die Pendelkosten und sagte mir, ich solle ein Blatt beifügen, in dem ich meine derzeitige finanzielle Situation schildere und dann kann sie damit begründen, dass die Pendelkosten nicht wie üblich nachträglich am Monatsende ausgezahlt werden, sondern am Monatsanfang, damit ich von dem Geld für Juli tanken kann. Mein Problem ist, dass ich heute ALG erhalten habe und davon für Juli knapp 400 Euro Benzinkosten vorstrecken müsste- das geht aber nicht, denn meine Fixkosten sind so hoch wie das ALG. Ich habe keine 400 Euro "über", um diesen Monat tanken zu können.

Nun ist der Antrag durch und gestern habe ich per Zufall erfahren, dass die Pendelkosten nicht wie besprochen am Monatsanfang ausgezahlt werden, sondern nachträglich am Monatsende.

Meine Beraterin ist seit der Hiobsbotschaft nicht mehr erreichbar.

Ich habe jemand anderes aus der Abteilung per Email erwischt, die mir nur kurz zurück gemailt hat, dass das gängige Praxis sei, die Pendelkosten am Monatsende zu zahlen.

Und was mache ich nun?

Ich lebe alleine, habe keine Familie und musste in den letzten Monaten oftmals Geld bei Freunden leihen, was ich bis heute nicht zurück zahlen konnte. Ich kann dort nicht nochmal um Geld bitten, denn mittlerweile ist das gute Verhältnis auf Grund der Schulden zerbrochen.

Ich komme mit meinem Geld bis zur zweiten Juli Woche, ab da habe ich kein Geld mehr, um tanken oder einkaufen zu können. Bei meinem Vermieter haben sich auch schon Schulden aufgebaut, da kann ich nicht schon wieder weniger bezahlen.

Es muss doch irgendeine Lösung von der AA geben? Ich bin doch bestimmt nicht die erste/einzige, die vom ALG mehrere hundert Euro Spritgeld im ersten Monat zahlen muss?

Es geht mir nicht um eine langfristige Lösung, denn das Gehalt, was ich erstmals Ende Juli ausgezahlt bekomme, reicht für's Leben und tanken. Es geht mir überwiegend um den Juli. Ich brauche Geld, um davon tanken und zur Arbeit zu können. Wir wissen alle, wie das läuft: Wenn ich ab der zweiten Juli Woche wegen leerem Tank meinen Dienst nicht mehr antrete, gibts die fristlose Kündigung.

Hat jemand eine Idee, wie ich aus dem Schlamassel komme? Ich habe gegoogelt und etwas von Darlehen durch die AA gelesen. Gibt es sowas wirklich? Gibt es andere, schnelle Lösungen?

Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsamt, Arbeitlose, Wirtschaft und Finanzen
Berufspsychologischer Dienst der Arbeitsagentur für eine Umschulung, was muss passieren dass man diese „besteht“?

Liebe Community,

folgende Situation:

war Ende Februar leider sehr sehr schwer an Corona erkrankt & bin wortwörtlich durch die Hölle gegangen. Intensivstation Aufenthalt, Job deswegen verloren etc.

ich habe auch bereits eine reha gemacht und wurde als arbeitsfähig entlassen obwohl ich noch lange nicht bin, aber das ist eine andere Baustelle.
momentan habe ich Gesundheitlich noch wirklich sehr starke Einschränkungen von der Krankheit sodass ich m.M.n. Meinen erlernten Beruf ( Verkäufer ) nicht ausführen kann. Ich kann weder lange auf den Beinen stehen geschweige denn lange gehen ohne das mir die Puste ausbleibt. Mein Puls spielt komplett verrückt und psychisch habe ich Angst zb auf große Menschenmengen anzutreffen.

Deswegen habe ich mich beim Arbeitsamt bezüglich einer Umschulung gemeldet, in der Hoffnung mein Leben damit in den Griff zu bekommen. Gerade erhielt ich einen Anruf von meiner Beraterin, dass der Berufspsychologische Dienst mich & meinen Fall untersuchen will & ob ich überhaupt wegen meiner Krankheitsgeschichte eine Umschulung bekomme.

ich möchte wirklich nichts sehnlicher als diese Umschulung, da es für mich wie eine 2. Chance ist im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

kann mir da jemand helfen und Tipps geben was ich zu tun habe? Oder gibt es jemanden der das gleiche Problem hatte?

ich bin euch dankbar für hilfreiche Antworten

Krankheit, Psychologie, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Umschulung, Ausbildung und Studium
Gibt es gründe einer maßnahme vom Jobcenter zu widersprechen?

Also ich bin Risikopatient und nicht geimpft und werde jetzt aus dem nichts aufgefordert an einer coaching maßnahme teilzunehmen.

Ich aber habe erstens gesundheitliche Probleme das bei mir an erster stelle steht also nichts mit arbeiten.

Das hatte ich auch der Arbeitsvermittlerin telefonisch mitgeteilt, Sie meinte dann nur das ich ein ärztliches Attest einholen soll, was mich aber an der Sache nun ärgert, Sie meldet mich mit absicht dort an damit das "Hamburger Model" genannt mir entflieht. Das ist ein Angebot an die Leute die etwas länger Arbeitslos waren und durch diesen Model einen zuschuss bekämen, wenn Sie arbeiten gehen würden auf ihr Lohn und das gilt nur einmal und ist innerhalb 6 Monaten einzulösen.

Dieses Hamburger Modell war für mich eine zusätzliche Motivation und hatte es so eingeplant, das ich meine gesundheitlichen Probleme (Haut Ekszeme) erstmal in den griff bekomme durch die anstehenden Op's, die eine Op hatte ich vor 2 Wochen die andere müsste noch folgen, und dann wollte ich anfangen zu arbeiten.

nur aus dem nichts kommt jetzt die Arbeitsvermittlerin und meint so ja du machst nichts deswegen nimmst du an einem Coaching Projekt teil so am telefon, daraufhin hatte ich nichts gesagt einfach geschwiegen weil ich wollte weder zustimmen noch nein sagen, nicht das es gegen mich verwendet werden könnte, sie war gleich aufgeregt und meinte ja und hatte mich zur rede gestellt und ich meinte dann doch so ne ich hätte es nicht nötig an so einem coaching Projekt teilzunehmen da ich aktuell auf Job suche bin und mich auch bewerben würde wo es nur geht, und sie hat mich trotzdem angemeldet und jetzt geht der Hamburger Model dadurch zu nichte und wird für mich nicht mehr gültig sein, das machen die mit absicht ...

wenns nachdem Hamburger Modell ginge hätte man 6 Monate Zeit sich ein Job zu suchen aber die Arbeitsvermittler bestimmen ja fast nur noch über einen, ich frage mich ob das überhaupt ordnungsmäßig ist wegen Corona da immer noch alles nicht beim normalen ist und ein risiko besteht ... aber wem soll ich das nur erklären?

Ich hatte auch mit dem Teamleiter gesprochen der hört mir kaum zu und setzt seinen willen durch, ich wollt doch nur mitteilen das ich mich um ein Job bemüht hatte und sogar eine bestätigung mit einer Job zusage eingeholt habe nur müsste ich mein Führerschein machen was ich mir auch jetzt als nächstes vorgenommen hatte, dem Teamleiter interessiert das alles überhaupt nicht. Der sagt einfach du nimmst an dem coaching Projekt teil und bekomsmt sogar den Hamburger Model oben drauf eingelöst auf einer sehr provokanten art...

Was kann ich da tun?

Als transporthelfer wäre ich nicht so oft in kontakt zu Menschen und würde mein eigenes Geld verdienen so habe ich ihm das auch mitgeteilt, dem interessiert das 0, er meint beim Coaching projekt würde ich auch nur mit einer Person kontakt haben was ich auch gar nicht ihm abnehme..

Arbeit, Beruf, Schule, Pädagogik, Bildung, Ausbildung, Arbeitsamt, Gesellschaft, Jobcenter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitsamt