Die Schweizer möchten das zuerst ein Arbeitsloser Schweizer einen Job bekommt und erst dann ein Ausländer. Also einen Inländer vorrang. Was haltet ihr davon?

11 Antworten

Im Prinzip nachvollziehbar bei gleicher Qualifikation der Bewerber.

Allerdings habe ich Jahre in der Schweiz gearbeitet als Grenzgänger, als Bauhandwerker. Den Schweizer Bauhandwerkern bleibt kaum etwas übrig als Ausländer wie mich einzustellen weil es schlicht nicht genug einheimische qualifizierte Handwerker gibt. Auf meinen diversen Baustellen in Basel, Baselbiet und Aargau waren zumeist 40% Deutsche, 20% Italiener, 10% Franzosen 10% Jugos und nur 10% Schweizer.

Mein Verständnis hat jeder Arbeitgeber der bevorzugt Inländer einstellt. Würde ich nicht anders machen.

Im Grunde ist das schon sinnvoll.

Es ist dem Steuerzahler nur schwerlich vermittelbar, warum jemand aus dem Ausland eingestellt wird, während Einheimische arbeitslos sind.

Nayes2020  08.04.2022, 17:22

Weil der Ausländer genau so Steuern zahlt

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In Deutschland gibt es so etwas.

Vorrangprüfung: gem § 39 (3) Nr. 3 AufenthG - zuständige Behörde: Bundesagentur für Arbeit

Auszug Bundesagentur für Arbeit:

1.Vorrangprüfung

Die BA prüft unter allen arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldeten Personen, ob sogenannte „bevorrechtigte“ Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer zur Besetzung Ihrer Stelle zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind inländische Bewerberinnen und Bewerber sowie die ihnen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern der EU bzw. des EWR.

Dazu werden in einem ersten Schritt elektronisch die konkreten Anforderungen der zu besetzenden Stelle mit den Fähigkeiten, Fertigkeiten, beruflichen Erfahrungen usw. der ar-beitslos bzw. arbeitsuchend gemeldeten Personen verglichen.

Oberstes Ziel ist die Besetzung der offenen Stelle in Ihrem Betrieb, daher wird in einem zweiten Schritt an den elektronischen Suchlauf jede gefundene Bewerberin bzw. jeder Bewerber konkret auf ihre bzw. seine Eignung für Ihre Stelle geprüft und ihre bzw. seine Motivation, die Arbeit auch tatsächlich aufzunehmen, ermittelt. Nur wenn nach dieser Einzelfallprüfung konkrete bevorrechtigte Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Stelle vorhanden sind, verweigert die BA die Zustimmung zur Beschäftigung der Asylbewerberin bzw. des Asylbewerbers oder der bzw. des Geduldeten.

Vorausgesetzt, Sie sind auch an der Vermittlung anderer Bewerberinnen und Bewerber interessiert, stellt der AG-S in diesem Fall den Kontakt zu den bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern her."

Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.

  • Teilweise ist das vorübergehend bei gewissen Personengruppen, Branchen oder Regionen ausgesetzt.

Salue

Deine Frage könnte leicht Missverständnisse auslösen.

In Wirklichkeit ist es so, dass bei Branchen, in denen in der Schweiz eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote vorhanden ist (5%), offene Stellen zuerst den Arbeitlosenämtern gemeldet werden müssen. Erst nach 5 Tagen kann die Firma die Stelle auch für, nicht in der Schweiz Ansässige, ausschreiben. Also ein Vorsprung von 5 Tagen. Das wars!

Fakt ist, dass in einer Schweizer Volksabstimmung eine Nationale Regelung der Einwanderung angenommen wurde. Die Regierung hat dies nie umgesetzt, wegen der EU.

Diese Bestimmung ist also eine Version "Ultra-Leight" der Umsetzung, bei der die Regierung hofft, dass das Volk damit zufriedengestellt werden kann.

Was tun man nicht alles für die EU?

Tellensohn

Da kann man nur drauf warten, bis die Niete im Betrieb als "Quotenschweizer" beschimpft wird.

Nein ehrlich: Das ist eine Propagandaaktion. Da tun Leute so, als gäbe es keinen Fachkräftemangel, sondern haufenweise qualifizierte, arbeitslose Schweizer. Beim jetzigen Stand der Dinge hätte ein solches Gesetz überhaupt keinen Effekt und wäre einfach nur da um Stimmung zu machen.