Unsicher ob ich den Job annehmen soll oder nicht?
Hab einen Job als Briefzusteller(Teilzeit) gefunden und heute auch das erste mal gearbeitet. Hab aber den Vertrag noch nicht unterschrieben. Ich bin mir unsicher und hab sehr wenig Ahnung von dem allen. Bin 18 und hab grad nichts weil ich im Halbjahr die Schulprobezeit nicht bestanden habe. Ich find die Beschäftigung eigentlich gut, aber es gibt so paar Sachen die mich verunsichern ob ich das machen will.
Z.b mit dem Urlaub, man muss min. 1 Monat vorher Bescheid sagen, was ich schon blöd finde. Dann muss man sich oder die irgendwie um eine Vertretung kümmern. Am Ende sagen die ja gibt keine Vertretung.
Dann hab ich auch Angst, dass wenn ich Urlaub nehme dann mit meiner Vertretung erst rumlaufen muss um alles zu zeigen und so, was mir wegen psychischer Probleme schwer fallen könnte. Dann nehme ich am Ende kein Urlaub nur damit ich die Situation vermeide.
Habt ihr Tipps was ich machen soll?
2 Antworten
Willkommen in der Arbeitswelt. Ab so viel Naivität staune ich. Natürlich musst du Urlaub ankündigen oder denkst du im Ernst, du kannst morgen spontan losfahren? Wie soll das denn mit der Zustellung organisiert werden. Auch dass du der Vertretung deine Tour zeigen musst, ist selbstverständlich. Du erledigst das immerhin während der normalen Arbeitszeit. Dir hat man vor Arbeitsbeginn doch auch alles erklärt und gezeigt. Vielleicht war dein Kollege von dir auch nicht begeistert, er hat dich trotzdem mitgenommen.
Keine Ahnung ob du dir leisten kannst, wählerisch zu sein. Du schreibst selbst, dass du die Schulprobezeit nicht bestanden hast. Welche Alternativen hast du?
Ja ich hab doch keine Ahnung. Es ist mir auch egal wer da mit mir mitgeht, kann die netteste Person der Welt sein und trotzdem ist es schwer für mich, wegen psychischer Probleme
Du hast doch eine Probezeit, wenn es dann wirklich nichts für dich ist, kannst du kündigen.
Das steht im Arbeitsvertrag und gesetzlich sieht es so aus:
Wie schnell kann ich in der Probezeit kündigen?In der Probezeit gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Absatz 3 BGB). Die Kündigung darf zudem ohne die Angabe von Gründen zu jedem Tag erfolgen.
Ja stimmt, ist da dann 2 Wochen Kündigungsfrist oder? Oder sofort?