Jobcenter Wohnungsangebot - Sollte ich das in der Bewerbung erwähnen?

3 Antworten

Ist es ratsam in der Wohnungsbewerbung zu erwähnen, dass ich ein Wohnungsangebot für das Arbeitsamt brauche?

Für das Arbeitsamt sowieso nicht. Würde ich an Deiner Stelle nicht machen.

Erst dann das Jobcenter erwähnen, wenn Du Dein Einkommen offenlegen mußt bzw. wenn danach gefragt wird.

Der Vermieter muss doch eine mietbescheinigung ausstellen, die dann erst geprüft wird vom Jobcenter. Also erfährt er das sowieso. Da manche Vermieter das nicht möchten, würde ich an deiner Stelle das von vornherein mitteilen. Kannst dir dann nämlich ne Besichtigung sparen. Hatte diesen Fall selbst schon zweimal gehabt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, erst wenn dir die Wohnung angeboten wird.


nanalu99 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 10:41

Meinst du damit einen Besichtigungstermin?