WG (Wohngemeinschaft) Hartz 4 wie läuft das ab mit Wohnung?
Hallo, ich habe folgende Frage, und zwar bin ich am überlegen mit meiner sehr guten Freundin zusammen als WG zu ziehen Meine Freundin wohnt allerdings in einer anderen Stadt und ich würde dann in die Stadt ziehen, wo sie wohnt sie hat 2 Kinder und ich habe ein Kind jetzt meine Frage wie würde das ablaufen meine Freundin hat eine sehr kleine Wohnung die wäre für 5 Person definitiv zu klein und wir leben beide vom Amt sie arbeitet und ich kann zurzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht daher würden wir uns eine andere Wohnung suchen jetzt ist meine Frage wie läuft das ab Es ist ja in jeder Stadt anders also die Kosten, die das Amt übernimmt, Ich nehme mal ein Beispiel ich dürfte jetzt eine Wohnung haben von sag ich mal 50 m² ist nur ein Beispiel zahl nicht die genauen Und meine Wohnung darf ich maximal auf 450 € betragen und bei ihr sind es ja 3 Personen was bedeuten würde, dass sie ja eine höhere Miete haben darf und auch mehr Quadratmeter haben darf wird das zum Beispiel heißen, wenn Sie jetzt 400 € Miete haben darf und ich genauso viel können wir uns dann eine Wohnung suchen die dann 800 € Miete hat und dann auch doppelt m² wäre das dann erlaubt oder eher nicht?
5 Antworten
Du mußt einen Umzugsantrag beim für Dich zuständigen Jobcenter stellen und die Freundin muß das Gleiche beim für sie zuständigen Jobcenter machen.
Ich bezweifle allerdings, daß Eure Anträge bewilligt werden, da nach Deiner Schilderung aus meiner Sicht sozialrechtlich keine Umzugsnotwendigkeiten bestehen.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung, die nicht ausschlaggebend ist :)
Die zulässigen Wohnungsgrößen entnimmst Du den "KDU" Regeln der aufnehmenden Gemeinde (wie ihr das mit der gemeinsamen Suche hinkriegt, weiß der GUlp - ihr müsst mit dem JC reden, das später die Kosten übernehmen soll und Du musst dich irgendwie mit den Wichtigtuern deines JC. verständigen wegen des Umzuges. Wenn sie dich nämlich nicht zwingen, dann wollen sie in vielen Fällen auch nicht zahlen.
Du rechnest das alles viel zu kompliziert und unnötig.
Das Beispiel lässt sich leichter wie folgt erklären. Bspw. nehmen wir Hamburg.
- Lediger ALG II Bezieher darf:
- --> 50 m²
- --> 501,50 € Bruttokaltmiete zzgl. Heizkosten
Das sind in HH ca. 576,50 € Warmmiete. Für 1. Person.
Ziehen nun 2 Personen zusammen, gibt es 2 Optionen:
- Wohngemeinschaft
- Bedarfsgemeinschaft
Je nachdem welche Form man wählt und auf einem Zutrifft --> Eine BG kommt dann in Frage, wenn ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen, oder gemeinsame Kinder, oder Verheiratet, oder gemeinsame Verträge <-- hat man einen Anspruch auf unterschiedliche Miete.
Entscheidet man sich für ein BG, so habt Ihr insgesamt einen Anspruch auf:
- --> bis zu 105 m²
- --> 1.180,20 € Bruttokalt zzgl. Heizkosten
Entscheidet man sich als WG, so hat jeder einen Anspruch auf seine eigene KdU. Das bedeutet in eurem Fall, wenn Ihr eine WG machen wollt:
- Deine Freundin (1 + 2 Kinder)
- --> bis zu 75 m²
- --> 755,25 € Bruttokalt zzgl. Heizkosten
Dann kommst du mit (1 + 1 Kind):
- --> bis zu 60 m²
- --> 609,60 € Bruttokalt zzgl. Heizkosten
Bedeutet, eure WG-Wohnung dürfte bis zu 1.364,85 € Bruttokalt kosten, bei einer Gesamtgröße von 135 m².
--> Dieses Prinzip lässt sich in ganz DE anwenden und wäre auch rechtens.
--> Denn schließlich seid Ihr ja eine Wohngemeinschaft und euer ALG II darf nicht miteinander angerechnet werden, da jeder seine EIGENE BG bildet.
würden wir uns eine andere Wohnung suchen jetzt ist meine Frage wie läuft das ab
Etwas komplizierter als wenn man mit jemanden eine WG bilden will, wenn schon eine Wohnung vorhanden ist.
Vom Prinzip her muss man sowieso erstmal eine Wohnung finden die diese Rahmenbedingungen erfüllt. Anschl. wenn man eine hat, einen Antrag auf Übernahme der neuen Miete stellen (beide BGs) und auch erklären warum man umzieht und dass die Miete in gleichen Teilen aufgeteilt wird.
Der Bürokratische Aufwand ist da für beide Seiten etwas höher.
es werden hier an den Peripherien von Köln sozialgeförderte Wohnungen neu gebaut mit Bedingung "WBS", die Miete liegt bei über 1000 €, also kaum ein Unterschied zum freien Markt, nur eben für Hartz IV, Grundsicherung u.m
das größte Hindernis ist aber nichts das Geld, sondern die vielen Bewerbungen, die Leute stehen Schlange, auch ehemalige "Flüchtlinge" mit ihren Großfamilien
Ihr seid ja dann 4 Personen also mehr kosten und somit steht euch natürlich eine größere und teurere Wohnung zu und es wird alles angerechnet also wenn du oder sie arbeitet wird's vom Hartz4 abgezogen
Wir wären 5 personen und wir sind keine bedarfsgemeinschaft und so viel verdient meine freundin ja nicht das das groß verechnet wird
Ihr wärt dann eine Bedarfsgemeinschaft weil ihr zusammen wohnt. Punkt. Somit wird alles angerechnet von euch beiden.
Dass man "zusammen wohnt", reicht nicht aus, um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden, siehe § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 und 3a.
Wir sind aber nicht verwandt und auch in keiner Beziehung #Hetero die Frage hatte sich sowieso geklärt es war ja nur eine Theorie Frage
Also ich habe aufgrund einer vorgeschichte vom jobcenter bereits eine genehmigung hier weg zu ziehen in einer anderen stadt