Bin ich Erwerbsfähig?

13 Antworten

Auf der Seite steht das man ab 15 schon Hartz 4 bekommen kann könnte ich das bis zu meiner Ausbildung auch bekommen?

definitiv nein.....

Während einer Ausbildung erhältst Du entweder ein Auszubildendenentgelt oder aber hast Anspruch auf elterlichen Unterhalt. Wäre ein Auszug ausbildungsbedingt zwingend, Deine anrechenbaren Einkünfte zu gering und Deine Eltern wirtschaftlich nicht ( ausreichend ) leistungsfähig so bestünde Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsförderung / bzw. Schülerbafög.

Leistungen nach SGB II sind regelmäßig für Auszubildende nicht vorgesehen - die Ausnahmefälle, wo er derartiger Anspruch besteht lasse ich bei dieser Antwort bewußt außen vor.

Ansonsten - nach den Regeln von SGB II giltst Du ab 15 als erwerbsfähig. Was Kinder aus leistungsbeziehenden Familien auch immer wieder zu spüren bekommen, indem sie "frühzeitig" vom JC zum Gespräch geladen werden und z.B. die Vorlage von Zeugnissen gefordert wird.

Anspruch auf Auszug aus dem Elternhaus besteht nur wenn Du seitens des JA eine Bestätigung hast, dass das Zusammenleben mit Deinen Eltern wegen Gefährdung Deiner physischen bzw. psychischen Gesundheit nicht mehr möglich ist. Bedeutet dann aber wiederum, dass i.d.R. eine Heimunterbringung bzw. die "Überstellung" in betreutes Wohnen erfolgt.

Fazit .... "Deinen" Auszug mit 15? 16? auf Kosten des Steuerzahlers wird es wohl nicht geben.

Ausziehen unter den momentanen Voraussetzungen kannst Du , ab 16 - soweit Dir Deine Eltern dies finanzieren, außer es liegt eine oben beschriebene Situation vor.

Ja, das stimmt ja auch, wenn ausser dem Mindestalter Hilfebedürftigkeit gegeben ist, also der Lebensunterhalt nicht durch die Eltern oder sonstige Transferleistungen gesichert ist.

Hilfebedürftigkeit ist bei Dir nicht gegeben, deshalb hast Du keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


Anonymuuuuusss 
Fragesteller
 08.11.2019, 11:06

Kann man auch durch eine psychische störung geld bekommen? Dann sag ich einfach das ich eine hab

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Ist ja lobenswert, dass du nicht auf Kosten deiner Eltern leben willst, aber die haben als sie sich damals für deine Geburt entschieden haben, eine Art Vertrag unterschrieben.

Dieser Vertrag besagt, dass deine Eltern bis zur Volljährigkeit Sorge zu tragen haben, dass es dir an nichts Lebensnotwendigem fehlt.

Da du noch zu Hause wohnst und Eltern hast, hast du kein Anrecht auf Hartz 4.

Außerdem das Geld aus diesem Pool, kommt unter anderem auch von deinen Eltern, ich weiß ja nicht ob es schöner ist vom Staat (und somit Millionen von Menschen) abhängig zu sein, oder auf die Verpflichtung seiner Eltern zu leben.

Und wer lesen kann ist klar im Vorteil, in deinem Bild steht nämlich eindeutig, dass du NICHT mehr bei deinen Eltern wohnen sollst!!!

Nein könntest du nicht !

Mit arbeitsfähig ab 15 ist gemeint, dass man dann zwar theoretisch einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag stellen kann, weil einem erst ab da ALG - 2 und kein Sozialgeld mehr zustehen würde, aber ein Anspruch bestünde nur dann, wenn deine Eltern mit ihrem anrechenbaren Einkommen den Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll nicht decken könnten.

Denn du bildest wohnhaft bei deinen Eltern bis zum 25 Lebensjahr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, deine Eltern würden dir also vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sein.

WO SOLLTE ICH SONST WOHNEN

Zb in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Du hast Eltern, die beide arbeiten. Selbstverständlich sind sie für dich zuständig.

Wieso Hartz4? Bei wird ist das über das Sozialamt (das wird von allen Bürgern, die Steuern bezahlen) finanziert. Das wird in D nicht viel anders sein. Aus diesem Grunde sind in erster Linie die Eltern gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig.