Bekomme1 ich ALG1?
Hallo mein Fachwirt kurs endet Ende Oktober. Ich würde gern einen betriebswirt dranhängen allerdings würde dieser Kurs ( Vollzeit) erst im Mai 2020 starten. Die letzte Prüfung für den wirtschaftsfachwirt ist im Februar 2020.
Bekomme ich für Die Zeit dazwischen Alg1? Und muss ich mich dann trotzdem auf stellen bewerben obwohl ich schon weiß das ich ab Mai 2020 vollzeit den Betriebswirt IHK mache? Ich habe bis Mai 2019 6 Jahre ununterbrochen gearbeitet vollzeit.
Danke.
5 Antworten
Nein, wenn du keine AL-VersichungsbeitRäge eingezahlt hast bekommst du auch kein ALG1.
Das hast du Überlesen
Ich habe bis Mai 2019 6 Jahre ununterbrochen gearbeitet vollzeit.
Bekommst du du musst ja nur 2 Jahre gearbeitet haben. Bewerben ja aber.....
du musst ja nur 2 Jahre gearbeitet haben
Nein.
Es muss nur in den letzten 24 Monaten für 12 Monate Sozialversicherungspflicht bestanden haben!
Wieder ER und das völlig unnötige Ausrufezeichen, das das Gegenteil vom Gewollten, ich HABE RECHT! bewirkt. Sondern Was soll diese Rechthaberei. Unwichtig Uninteressant Gepflegt ausgedrückt
Sinnvoll wäre ne saubere Erklärung die bewirkt nämlich den erwünschen Erfolg
Insofern
Du kannst also nicht mit Korrekturen nicht umgehen ... Nagt das an Deinem Ego?
Rechthaberei. Unwichtig Uninteressant
Ach! Tatsächlich?
Was - bitteschön! (oh, schon wieder ein Ausrufezeichen!) - soll daran "Rechthaberei" sein, wenn ich (und das rein sachlich) darauf hinweise, dass die Voraussetzung nicht 2 Jahre, sondern 12 Monate sind. Für einen Betroffenen ist das alles andere als "unwichtig, uninteressant", sondern ein gewaltiger Unterschied! (und wieder ein Ausrufezeichen!)
Interessant, wie Du Dich an einer solch lächerlichen Kleinigkeit wie dem Ausrufezeichen, das Dir nicht passt, geradezu "aufgeilst".🤣😂😅
Sodas es jetzt ja fachlich geht, fehlt nur dein Fachwissen an den FS .
Nicht aber was. das hätte ich ausgeschrieben. Aber wie. so das du dich "bewirbst" natürlich.
Du bekommst ALG 1. Du willst also in dieser Zeit nichts arbeiten? Das Arbeitsamt wird Dir wahrscheinlich Stellenangebote schicken. Du könntest ja wenigstens Teilzeit arbeiten.
Mal schauen evtl. auch was über eine zeitfirma für die kurze Zeit. Einfach um nicht daheim zu sitzen.
Das würde ich auf jeden Fall machen. Musst ja nicht die ganze Zeit 40 Stunden in der Woche arbeiten, aber ein halbes Jahr nichts machen, ist auch nicht so gut.
Ne kein halbes Jahr 2 Monate! Ich schreibe Prüfungen im November und Februar.
Ok. Dann kannst ja aber trotzdem einige Zeit dazwischen arbeiten.
Du musst dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, selbst bei einer Überbrückungszeit von 1 - 2 Monaten, ob das ganze dann zum Erfolgt führt dich in Arbeit zu bringen bzw.ob du selber einen AG - findest der dich für so kurze Zeit beschäftigt wäre dann wieder eine andere Frage.
Musst also nur den Willen zeigen das du vermittelt werden möchtest und auch selber auf der Suche bist, was dann ein evtl.Vorstellungsgespräch ergibt müsste man sehen, da musst du dich dann mit dem evtl.AG - selber einigen.
Auf keinen Fall solltest du dich nur Teilzeit zur Vermittlung zur Verfügung stellen, wenn sich dein ALG - 1 Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung berechnet, denn dann würde dein erworbener Anspruch dementsprechend gekürzt.
Ja sicher mußt du dich bewerben. Das Arbeitsamt ist nicht dazu da, die Lücke zu füllen.
Ähm wenn ich gearbeitet habe bezahle ich logischerweise auch Versicherungsbeiträge.