Wie gehe ich mit dem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers um?
Hallo zusammen :)
Letzte Woche teilte mir mein Chef mit, dass er das Unternehmen insolvent melden wird. Ab jetzt kann er keine weiteren Löhne mehr zahlen (sprich: für den November und folgende nicht mehr).
Wenn ich am 30.oktober noch bezahlt wurde (auch wenn 200euro fehlen...), was steht mir jetzt zu?
- Ist es korrekt, dass mir als Werkstudent noch 3 Monate Gehalt vom Arbeitsamt gezahlt werden? Und ist es realistisch dass ich diese auch zeitnahe erhalten kann?
-darf ich absofort aufhören zu arbeiten? Da er mich ja für November nicht mehr bezahlen kann.
Ich muss leider fragen, da ich mich komplett alleine finanziere und keine Ersparnisse oder familiäre Unterstützung habe.
Lieben Dank und viele Grüße
2 Antworten
Ganz so ist es ja nicht :D
Dein Chef kann das garnicht entscheiden. Er muss dir dein gehalt zahlen, solange bis es in die Insolvenz geht. Dannach kann er ohnehin garnicht mehr entscheiden wer was bekommt...das macht der Insolvenzverwalter. Und dein gehalt steht in der Prio noch vor Bankforderungen und ähnlichem.
Dein Anspruch gilt auch solange dein Arbeitsvertrag gilt...bedeutet aber nicht unbedingt, dass du es auch bekommst, wenn das Geld nicht mehr da ist. Aber dein Anspruch verfällt da nicht.
Die letzten Drei Monate VOR Insolvenzverfahren deckt, bei Bedarf auch das Arbeitsamt zu 100% ab (wobei es Obergrenzen gibt..k.a. 5000euro doer sowas)
Kündigen solltest du natürlich nicht, um die Anrpüche nicht zu verlieren..
Aber am besten hierfür wirklich mal jemanden vom Fach fragen...am besten nen Anwalt.
Ggf. ne Rechtschutzversicherung abshcliessen, wenn du den anwalt nicht direkt bezahlen willst,
Lieben Dank, das hilft mir schon sehr weiter und nimmt mir etwas die Angst. Danke für die Erinnerung an eine Rechtsschutzversicherung, das sollte ich künftig tun. :)
Werkstudenten sind wieder ein Thema für sich. Sollte es einen Betriebsrat geben, an den wenden.
Der Arbeitsamt springt für 3 Monate ein mit Höhe des Netto für die Zeit bis über das Insolvenzverfahren entschieden ist. (Insolvenzgeld) Inwieweit hier etwas zeitnah erfolgt?
Irgendwann meldet sich ein Insolvenzverwalter bei dem (Lohn) Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Deine 200€ musst du bevorzugt mit Einschreiben noch beim AG einfordern. Weist er die Forderung ab, müsstest du sie einklagen.
Einfach aufhören, geht nicht. Du hast einen Vertrag, mit Kündigungsfristen, auch wenn der AG seinen Teil im Moment nicht erfüllen kann. Als nicht AN gehst du auch nicht in die Insolvenzmasse.
Wenn du eine anderen Job hast, könntest du um Auflösung bitten.
Schau mal hier
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/insolvenzgeld-arbeitnehmer
Bitte beachten Sie, dass
es sich hierbei um den Eröffnungsbeschluss des In-solvenzgerichtes handeln muss (der Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens bei einem Insolvenz- gericht gilt insofern noch nicht als Insolvenzereignis),
Und dann die Frage, wie das mit deinem Werkstudentenvertrag aussieht, in dem ich mich nicht auskenne: Was sagt dein Vertrag..... der wird für das Insolvenzgeld zu Grunde gelegt.
Hier kannst du evtl suchen, ob du hier deinen AG bereits findest.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Wann hier Anträge zu stellen sind, damit nicht verfristet...
vielleicht sind ja zumindest Kollegen in einer Gewerkschaft, die man dann hier einbinden auch einbinden sollte..... Auch dort hat man einen Rechtsschutz.
Klasse, vielen Dank. Also warte ich mit meinem Antrag auf Insolvenzgeld ab, bis der Insolvenzverwalter bei mir meldet, richtig?
Mein Arbeitgeber meinte, dass die restlichen 200euro noch kämen, sobald ein Kunde zeitnah das Unternehmen bezahlt. Würdest du das abwarten? Noch bin ich ja eingestellt und werde noch arbeiten.