Ich wurde heute gekündigt bzw freigestellt?
Hi, alles fing Freitag an als unser Meister zu einem Arbeitskollegen über mich gemeint hat das er mir eine reinhauen würde wenn ich den Auftrag falsch machen würde was ich allerdings nicht tat sondern sowieso alles richtig war
Ich habe ihm anschließend damit konfrontiert weil ich alles persönlich Mitgehört hatte
er jedoch meinte das ich nicht so ein Theater machen solle als ich entspannt sagte das er mir ruhig eine reinhauen kann er meinte sogar das er zum Chef gehen würde und ich dementsprechend nach Hause woraufhin ich erwiderte das er das auch ruhig machen kann
Anschließend war ich selber beim Chef und habe ihm die Situation geschildert woraufhin er ganz trocken seine Arme hochhebend meinte „Ja, was soll ich denn tun? kommt einfach klar“
Und hat mich fortgeschickt weil er angeblich sehr beschäftigt war
Heute als ich während der Arbeitszeit mit meiner Schwester telefoniert hatte weil es ihr nicht gut ging hat mich der besagte Meister dabei gesehen und ist aufgeregt zum Chef gegangen
Woraufhin ich beinahe eine Fristlose Kündigung gekriegt hätte letztendlich aber Freigestellt wurde
Es hieß außerdem auch das ich vom Chef aus Freitag gekündigt gewesen worden wäre aber andere seien für mich eingesprungen und hätten mich davor bewahrt
Das ist doch echt ein Witz!
Nun kurze Geschichte langer Text was kann ich nun tun ich habe bei der Arbeiterkammer bereits angerufen und ihnen die Situation geschildert und es hieß das ich eine Strafanzeige beantragen könnte wegen der körperlichen Drohung.
9 Antworten
es hieß das ich eine Strafanzeige beantragen könnte wegen der körperlichen Drohung.
Das ist Unsinn, hier liegt keine strafbare Bedrohung vor.
Ansonsten schau halt was nun passiert und reiche Kündigungsschutzklage ein, wenn es dazu kommen sollte.
Klar kannst du eine Stafanzeige gegen deinen Kollegen stellen, würde Ich auch machen.
Ansonsten solltest du überlegen Kündigunschutzklage zu erheben, wenn Ihr einen Betriebsrat habt oder du in einer Gewerkschaft bist, kannst du dir auch von denen helfen lassen gegen die Kündigung vorzugehen.
Weil er Ihn ein schlagen wollte, ob die allerdings Erfolg hat, ist eine andere Frage.
Du hast schlechte Karten. Bei uns ist es auch ein Tabu während der Geschäftszeit private Telefonate zu führen.
Offenbar ist das Arbeitsklima ohnehin schon sehr angespannt und da agiert dann der Chef, da dies sehr schlecht ist für die Produktivität der Arbeitnehmer. Er kann keinen Kindergarten gebrauchen.
Du bist erst Freigestellt....eventuell könnt ihr das Ganze doch noch sachlich klären und schauen, wie ihr mit euren Querelen zu Rande kommt.
Ich an deiner Stelle würde mir einen neuen Job suchen, denn wenn dich der Meister auf dem Kicker hat, ist es recht ungemütlich dort weiter zu arbeiten.
Du hast schlechte Karten. Bei uns ist es auch ein Tabu während der Geschäftszeit private Telefonate zu führen.
Ist allerdings nur ein Grund zur Abmahnung, kein Grund für eine fristlose Kündigung, zudem darf dies nicht als Kündigungsgrund verwendet werden, da ja Besserung ermöglicht werden muss.
Dem ist schon so.....nur wenn der Chef dich raus haben will, dann wird es recht ungemütlich und er wird auf jeden Fall einen Grund finden.
Mein Chef kündigt öfter mal wem.......er stellt dann die Leute vor die Wahl, ob sie künden wollen oder sonst würden sie von ihm gekündigt.
Eine wählte die Kündigung durch den Chef wegen dem Arbeitslosengeld......sie fand bisher keine Stelle mehr. und kriegt auch kein Arbeitslosengeld mehr, sondern lebt vom Sozialamt.....eine Andere kündigte dann selbst und hat sofort wieder eine Stelle gefunden.
Es ist klug zu kündigen, wenn man merkt es geht nicht mehr gut in einem Betrieb.
Tja. Während der Arbeitszeit hat man zu arbeiten und nicht zu telefonieren.
Woraufhin ich beinahe eine Fristlose Kündigung gekriegt hätte letztendlich aber Freigestellt wurde
Also wurde dir nicht gekuendigt sondern du wurdest (vorlaeufig?) freigestellt? Dagegen kannst du kaum etwas machen. Aber warum solltest du dies auch? Waehrend der Freistellung bruchst du ja nicht zu arbeiten und bekommst trotzdem dein Geld.
Erst wenn wirklich eine schriftliche Kuendigung kommen sollte, kannst du dir ueberlegen, innerhalb von 3 Wochen ab deren Zugang beim Arbeitsgeicht eine Kuendigungsschutzklage einzureichen. Bei einer ordentlichen (fristgemaessen) Kuendigung wuerde das aber nur dann Sinn machen, wenn du schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist und der Betrieb regelmaessig mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt.
Wegen was denn?