Ausziehen mit 17 wegen Familienproblemen?

7 Antworten

Du kannst dich beim Jugendamt melden. die schicken einen Mitarbeiter vorbei der sich bei dir Zuhause ein Bild von der Situation macht und beurteilt . So schnell kannst du nicht weg erstmal wird deinen Eltern Hilfe angeboten wenn das nicht funktioniert wird weiter überlegt. Nur dir muss klar sein wenn du das Jugendamt einschaltest ,kann es unter gewissen Umständen auch dazu kommen das deine Geschwister in ein Heim kommen! Das solltest du dir gut überlegen!!wenn die einmal da sind (das amt) wird man sie so schnell nicht wieder los ! Ich rate dir , dir einen Nebenjobs zu suchen und für dich selbst zu sorgen , Zuhause ist es nie einfach für niemanden aber mann sollte sich auch nicht nur beschweren sondern für sich handeln 😉

DerTyp0502 
Fragesteller
 07.10.2019, 20:15

Ich habe 2 Jobs, beim Bäcker und im Autohaus, nebenbei mache ich die 11. Klasse...aber danke für die ausführliche Antwort, hat geholfen

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Eine Bezahlte Wohnung wird es erstmal nicht werden aber du kannst zb zum Jugendamt gehen und in Ein Betreutes wohnen erstmal unterkommen!

Alleine wen das so mit dem essen stimmt ist das ein Problem den da Fehlen ja alle wichtigen Sachen!

Aber erstmal wird das Jugendamt versuchen was zu Ändern bevor du da raus Solst auch kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen auch selber entscheiden da weg zu kommen!

Versuche doch mal mit deinem Vater zu reden wen der nicht weis was los ist kann es ja auch sein das er sonst was ändern würde wen er das wüste!

DerTyp0502 
Fragesteller
 07.10.2019, 20:16

Einen Versuch ist es wert schätze ich, danke

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Als erster Schritt müsstest du mit mit dem Jugendamt oder einer vergleichbaren Stelle reden.

wir haben teuere Klamotten...Kann ich unter diesen Bedingungen im eine bezahlte Wohnung oder so ziehen?

ja, wenn Dein Vater einverstanden ist die Wohnung für Dich mietet und alles zahlt.

Deine Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig - nicht die Allgemeinheit.

Wenn deine Eltern das bezahlen, geht das auf jeden Fall, wenn nicht dann wohl kaum.

Du kannst dich jedoch beim Jugendamt beraten lassen.