Kann das Arbeitsamt eine Sperre verhängen?

11 Antworten

Das Urteil hat aber nichts mit dem ALG - 1 nach dem SGB - lll zu tun, denn da gibt es Sperrzeiten nach § 159 SGB - lll und keine Sanktionen, die gibt es nur im ALG - 2 Bezug nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Die Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund von bis zu 12 Wochen gibt es also immer noch, würde diese verhängt werden, dann könnte man ggf.eine sanktionierte ALG - 2 Leistung erhalten.

Diese würde dann zumindest bei Ü 25 max.bei 30 % über 3 Monate liegen, diese 30 % Sanktion gehen von der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt aus, die dann z.B. für einen Single ab 2020 bei 432 € liegen würde, man bekäme dann z.B. um die 130 € weniger, die Warmmiete käme separat dazu.

Hallo :)

Bei der Bundesagentur gibt es bis zu 12 Wochen Sperre. Die Dauer ist vom Grund der Kündigung abhängig. Sofern es einen wichtigen und nachvollziehbaren Grund gibt, wird auch keine Sperrzeit anfallen.

Sanktionen haben nichts mit dem ALG I zu tun.

Das Beste was man in solchen Fällen machen kann, ist ein Anruf in der Hotline und explizit nach einer Leistungsberatung fragen. Die Kollegen werden anschließend einen Rückruf aus der Leistungsabteilung organisieren und nur diese können eine verbindliche Aussage erteilen.

Grüße

Es war doch neulich im Gespräch das Sanktionen nichtmehr zu 100% verhängt werden dürfen

Das betrifft die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2.

Wenn man nun selbst kündigt kann dann eine Sperre verhängt werden oder nicht?

Sperrzeiten aufgrund von Kündigung durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund oder weil der Arbeitnehmer zur Kündigung durch den Arbeitgeber Anlass gegeben hat, sind weiterhin bis zu 12 Wochen, beim Arbeitslosengeld 1, möglich.

Bei eigener Kündigung gibt es im Moment drei Monate Sperre.

genauer: bis zu drei Monaten, da gibts einen Ermessensspielraum, je nachdem wie die Eigenkündigung begründet war. Die Agentur für Arbeit spricht keine Sperrzeit aus, sondern verkürzt evt den Anspruchszeitraum entsprechend.

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Diese Gespräche betrafen nur Hartz IV - Sanktionen.

Als ALG 1 - Empfänger kannst Du auf jeden Fall mit einer dreimonatigen Sperre rechnen, wenn Du deine Arbeitsstelle ohne triftigen Grund aufkündigst.