Darf mir das Arbeitsamt ein Vorstellungsgespräch in einem anderen Bundesland verbieten?

7 Antworten

VERBIETEN nicht, aber wenn deine Sachbearbeiterin der Meinung ist, dass die Bewerbung "nicht ernsthaft" ist, kann sie die die Kostenübernahme verweigern.

Nein den die Berufswahl ist frei und wen du in deinem Bundesland zb keine arbeit bekommst Dan ist das zb ja notwendig.

Wen du vorher miteilst das du wegen einer Bewerbung 2 tage nicht erreichbar bist sollte es ausreichen.

Dan sollte das amt die kosten bezahlen also lass dir zb auch Quittungen geben Fals du übernaschten musst zb in einem Hotel.-

Melde das einfach beim Amt an, dass Du weg bist. Wenn Du das Vorstellungsgespräch belegen kannst, dann übernimmt das Amt sogar die Kosten für die Reise und Übernachtung (nicht vollständig).

Sie können es dir nicht verbieten, wenn sie in dem Vorstellungsgespräch keinen Sinn sehen, können sie dir aber die Kostenübernahme der Fahrkosten verweigern.

Und natürlich mußt du dich für die 2 Tage ortsabwesend melden.

Nein ein derartiges Verbot wäre nichtig - allerdings könnten sie die Kostenünernahme der Fahrkosten verweigern.