Ferien trotz Maßnahme?
Hallo , ich wurde vom Arbeitsamt in einer Maßnahme reingedrückt . Einen Schulabschluss mache ich dort nicht , heißt ich sitze umsonst ein paar Tage in der Schule und schreibe direkt im Bildungszentrum ein paar Tage Bewerbungen und mache Praktikas . Verdienen tuhe ich damit quasi übergangsmäßig mein Kindergeld was mir zu steht , bis ich eine Ausbildung gefunden habe . Jetzt sind in Nordrhein Westfalen am 14.10 die Herbstferien und ich wollte fragen , ob ich trotzdem zur Maßnahme muss oder ob ich auch Ferien habe .
4 Antworten
Das solltest du mit der Leitung dieser Maßnahme abklären. Aber wenn diese auf den Arbeitsmarkt vorbereiten soll, dann würde ich darauf tippen, das ihr keine Ferien habt
Was hat die Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mit den Schulferien einer allgemeinbildenden Schule zu tun ?
Sicher musst du dann auch in den Schulferien ( die für dich nicht relevant sind ) an dieser Maßnahme teilnehmen, wenn du keinen wichtigen Grund für deine Abwesenheit ( z.B. Krankheit ) hast und nachweisen kannst.
Selbst wenn du keine Leistungen beziehen solltest, könnte das dann ohne wichtigen Grund Folgen für den Kindergeldanspruch ab 18 haben, denn dann könnte man dich als Arbeit ( 18 - 21 ) bzw.Ausbildung suchend bei der Familienkasse abmelden, dann könnte es passieren das Kindergeld zurückgezahlt werden müsste, wenn du nicht selber deine ernsthaften Bemühungen nachweisen könntest.
Das bildungszentrum oder die Schule gibt dir Bescheid
Frag nicht hier, frag bei deinem Sachbearbeiter nach. Hier kann es keiner wissen.