Darf die Arge mir Geld streichen,wenn ich eine Maßnahme ablehne?Und,wenn ja,wie viel?

11 Antworten

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Damit du verpflichtet bist,an der Maßnahme teilzunehmen, bedarf es einer gültigen Eingliederungsvereinbarung, in der die Maßnahme drinsteht. Aber auch ohne EGV können sie dir eine Maßnahme aufs Auge drücken,obwohl es da eine Gesetzeslücke gibt: Das SGB ist nicht umsonst so geschrieben, daß man viele Sachen hineininterpretieren kann und mit Umkehrschlüssen arbeiten muss. Das SGB sieht für den Fall,daß man keine EGV hat, eine Sanktion vor, wenn man eine Maßnahme abbricht. Nur:Damit man eine Maßnahme abbrechen kann,muss man sie erstmal antreten. Und auf den Nicht-Antritt steht keine Sanktion....

Unter Tage..kein leichter Job, kenne dies von meinem Opa, Stichwort : Staublunge


Da du weit über 25 bist werden dir da nicht nur 10% gekürzt ? Steht immer hinter der " Einladung " von der Arge wie das geregelt wird.


Maßnahmen kann man ablehnen, zb. aus gesundheitlichen Gründen.

Momentan habe ich ein 1,25€ Job

(pro Tag 5 std.)

Mir wird nur eine volle geleistete Stunde bezahlt.

Urlaubs oder Krankengeld - No !!!


Es ist immer reines Glück, momentan habe ich eine sehr nette Frau bei der Arge die für alles verständniss hat.


Wenn es dir aber zu bunt wird und die ggf. durch dein alten Job gesundheitliche Probelem hast, lass dich kaputt schreiben. Und geh auf eigener Faust suchen wenn du noch ein Job ausüben kannst. Alles andere ist einfach nur Beschäftigung damit du nicht zuviel Zeit in Anspruch nimmst und schön in die Statistik reinfällst

sisugak  29.04.2010, 09:23

laß dich kaputt schreiben gefällt mir

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canon777d  04.05.2010, 13:55
@sisugak

das wären ja dann 25cent pro stunde besser wie in nepal oder bangladesch.schöne grüße an die arge

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Generell ist das "Fördern", da es ja im Interesse der Vermittelbarkeit liegt, hinzunehmen. Bei einer unbegründeten Ablehnung wird in der Regel um 30 % gekürzt. Das Problem ist, dass das nächste "Angebot" noch blöder ist. Manchmal hat man den Eindruck, dass sich die ARGE auf bestimmte Personen "einschießt". Werde offensiv, such dir selbst Fortbildungsangebote und stelle Anträge. Dann lässt man dich vielleicht in Ruhe.

das ist reine Schikane um das Problem(in dem Fall du)zu verlagern,dort bekommst du zum 100 Mal gesagt,das man "chakka chakka machen muss und schon fallen einem die Arbeitsstellen zu.Dem ist nicht so!!Und nur allein durch dein Zutun findest du eine Stelle.2 Jahre sind allerdings etwas lang und vielleicht sehen sie keine Fortschritte und wollen dich "motivieren".Komm ihnen zuvor und biete eine Stelle und geh arbeiten,dann hast du Ruhe,ansonsten geht das bis zum ST.Nimmerleinstag und sie streichen dir auch Geld,denn wer bezahlt,bestimmt die Musik.Außer du wirst krank zu dieser Zeit,dann hast du Pech gehabt und kannst an dieser tollen Maßnahme NICHt teilnehmen,was du zutiefst bedauerst!

Tja, das ist tatsächlich möglich. Wie lange bzw. wieviel in EUR müsste gesetzlich geregelt sein. Als Strafe ("aufgebrummt") würde ich eine solche Fortbildungsmaßnahme aber nicht sehen. Sei doch froh, vllt. findest du mit den neu gewonnen Erkenntnissen ja endlich einen Job.

RedFred  14.03.2010, 18:00

Vielleicht schaust du hier mal rein: www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

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