Von Behindertenwerkstatt gekündigt und vorbestraft? Was passiert dann und was kann man dann arbeiten?
Mir wurde von einem Freund (23) gesagt dass er ein paar Wochen in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat. Er ist schwerbehindert wegen einer leichten Intelligenzminderung und psychischen Behinderung. Laut dem Integrationsfachdienst im Jobcenter kam für ihn nichts anderes mehr in Frage als eine Beschäftigung in einer WfbM.
Er hat dann dort Gegenstände beschädigt und ist einfach nachts dort eingebrochen weil er was vergessen hat und es holen wollte. Von der Werkstatt wurde er nach diesem Vorfall gekündigt. Er hat sich auch schon vorher Dinge zu Schulden kommen lassen, und nun ist er vorbestraft.
Die zuständige Person im Jobcenter teilte ihm dann mit dass er mit der Vorstrafe nicht mehr in der Werkstatt genommen wird. Es war auch mal eine Ausbildung in einem Berufsbildungwerk als Fachpraktiker bei Maler- und Lackierer geplant, dort wird er aber wegen der Vorstrafe auch nicht genommen.
Er bekommt jetzt also gar keine Tätigkeit mehr. Was könnte er tun?
3 Antworten
Er kann weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen und versuchen einen tolleranten Lehrherren zu finden. In der Zwischenzeit darf er sich selbstverständlich NICHTS mehr zuschulden kommen lassen und am besten soziales Engament zeigen indem er zb in einem Verein freiwillige Arbeit leistet.
Ich bin aus der lebenshilfe senden rausgeflogen kann man da wieder rein in lebenshilfe senden bitte um antwort
Es wird ihn weiterbringen als einfach gar nichts zu machen.
Und wieder ein neuer Account - und wieder die gleiche Story. Wie oft noch?
Dann muss er eben weiter Sozialhilfe beziehen.
Es gibt mehr als eine WfbM in Deutschland. Ggf. muss er dann einfach zu einer anderen gehen, auch wen das längere Wege bedeutet und sich dort ordentlich benehmen.
Das hat er schon damals probiert und es ist immer wieder gescheitert. Laut Gutachten ist er nicht in der Lage am 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten. Der Integrationsfachdienst sah für ihn nur noch die Option, in einer WfbM oder in einem Berufsbildungswerk zu arbeiten.
In der Werkstatt wird er nicht mehr genommen und im BBW auch nicht.
Er kann zwar in einen Verein gehen, weiterbringen wird es ihn aber wohl kaum.