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Mich zu dem Sachverhalt äußern oder einfach Bezahlen?

Guten Abend allerseits,

Nachdem ich vor ungefähr 2-3 Wochen beim Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz vor einem Schwimmbad „erwischt“ wurde, kamen heute per Brief (zusätzlich zu den (bereits bezahlten 55€) noch 83,55€ wegen „Leerfahrt“ eines Abschleppdienstes dazu.

Ich war bisher noch nie alleine sondern (als Kind) immer mit meinen Eltern in diesem Schwimmbad, was außerorts meines Heimatorts liegt.

Nun treffe ich dort mit meiner 125er Maschine ein und nutze ein wenig Platz zwischen zwei Autos für die ja deutlich kleinere Maschine und stellte sie dort ab. Es waren nicht 1-2 Schwerbehindertenparkplätze wie üblich sondern eine ganze Reihe davon, die auch komplett voll war. Und deswegen übersah ich das kennzeichnende Schild auch.

Gegen 17:30 Uhr (so im Brief beschrieben) gab es eine Ansage wegen Falschparkern im Schwimmbad. Ich hörte mein Kennzeichen war mir aber nicht 100% sicher ob ich mich nicht verhört hatte. Ich also zum Bademeister der die Durchsage machte und der bestätigte mir das es mein Kennzeichen war.

Ich machte mich sofort auf, (und da kommt mein Fehler) aber da ich zu dem Zeitpunkt eh gehen wollte hab ich mich noch kurz umgezogen. Als ich gegen 17:45 draußen war, (auch so im Brief beschrieben, weiß es selber nichtmehr) sagte der Mann vom Ordnungsamt das ich jetzt Knöllchen & bestellen eines Abschleppdienstes bezahlen muss da ich zu langsam war.

Das bestelleb des Abschleppdienstes beträgt nun 83,55€. Diese 83,55€ setzen sich aus 53,55€ für die „Leerfahrt“ und 30€ „Bearbeitungskosten“ zusammen. Nun stellt sich mir die frage, ob ich mich bis zu dem Datum das im Brief beschrieben ist zur Sachlage äußern soll oder die 83€ einfach bezahlen soll und ob das überhaupt was bringt, bin halt auch noch 16 und so viel Geld ist nicht einfach so hergezaubert.

Danke im voraus

Abschleppdienst, Verkehrsrecht, Bußgeld, 125ccm, Ordnungsamt, M16

Totes Tier auf Fahrbahn - Wie würdet ihr reagieren?

Angenommen ihr fahrt auf einer Straße, auf der 80 erlaubt ist. Ihr seit in einer Kurve Berg auf und es ist Nacht. Zudem blendet euch ein endgegen kommendes Auto. Die Sicht ist schwer. Plötzlich seht ihr vor euch auf dem Boden ein totes Reh. Ihr könnt nicht ausweichen weil ein Auto kommt. Ihr seht es in den letzten 50 Metern am Boden und fahrt wegen der Kurve 60 km/h. Hinter euch ist auch ein Auto. Rechts geht es den Graben runter, da könnt ihr auch nicht ausweichen. Zwischen die Räder nehmen geht aber auch nicht, da das Tier die ganze Fahrbahn von euch von links nach rechts belegt.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
  1. Notbremsung und Unfall riskieren
  2. Nochmal überfahren
Hinweis:
Beim Autofahren fährt man auf Sicht; ein bereits totes Tier gilt als Hindernis, und es muss gebremst werden, ähnlich wie wenn da jetzt beispielsweise eine Badewanne liegen würde.
Bedeutet:
Wenn ihr abbremst und es einen Unfall gibt, ist der hinter euch schuld, da er nicht rechtzeitig bremsen konnte.
Wenn ihr es überfahrt, seid ihr Schuld und bekommt eine Strafe + Versicherung zahlt nicht, da ihr nicht rechtzeitig bremsen konntet.
—> Man fährt nur auf Sicht, was bedeutet, man fährt so schnell wie man auch bremsen kann.
Nochmal drüber fahren —> Nicht an das Verkehrsrecht halten 63%
Vollbremsung + Unfall riskieren —> An Gesetz halten 38%
Auto, Unfall, Versicherung, Verkehrsrecht, Entscheidung, Meinung, Nacht, Reaktion, Reh, Straßenverkehr, hindernisse, Wildunfall, totes Tier, Vollbremsung, Wildschwein