Vorschriften – die meistgelesenen Beiträge

Ich soll meine Tasche neben der Kasse abstellen aber Haftung wird nicht übernommen?

Soo wir haben hier in meinem Ort einen Edeka, die wollen nicht dass wir Taschen und Rucksäcke mit in den Laden nehmen. Wenn man es doch tut wird Taschenkontrolle verlangt und man bekommt entnervt gesagt man soll die Tasche ablegen und nicht mit in den Laden nehmen.

Soo meist sag ich bescheid und frage (eigentlich rhetorische höflichkeits Frage) ob ich die Sachen dort abstellen kann. Auch aus dem Grund dass ich weiß dass die Person es mit bekommt und gegebenenfalls ein Auge darauf hat.

Heute hatte ich eine Diskussion mit einem Mitarbeiter, ich habe wieder "gefragt" ob ich die Sachen dort abstellen kann.

Darauf hin ja, aber wir haften für nichts Wenn was weg kommt.

Ich ok ich dachte es wäre Vorschrift die Sachen da abzustellen weil man die nicht mit rein tun kann.

Er so das stimmt weil wir nicht die Taschen kontrollieren wollen und man theoretisch im Netto (direkt daneben) Sachen kaufen könnte die es hier auch gibt auch mit Kassenzettel könnte es sein dass die geklaut sind.

Und ich ok die Logik versteh ich nicht, ich soll meine Tasche abstellen wegen Diebstahl (kann ich voll und ganz verstehen) aber wenns geklaut wird bin ich selber schuld.

Daraufhin hat er nur das wiederholt was er schon gesagt hatte und auch ein zweiter Mitarbeiter bestätigte das bereits gesagte.

Achja einer der beiden meinte, man könnte ja auch den einen Einkauf nach Hause bringen um dann mit leeren Taschen wieder zu kommen xD (Really?!)

Ich kenne mich leider mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus, und wie es mit dem Hausrecht aussieht.

Können die einen echt verbieten Taschen mit rein zu nehmen und sagen man solle sie dort abstellen aber keine Haftung geben? Müsste es in so einem Fall nicht wenigstens Schließfächer oder so geben?

Und nur zur Klarstellung, ich bin keiner der gegen Taschenkontrolle ist, sollen sie doch reingucken hab nix zu verbergen, und auf abstellen bei der Kasse hab ich auch nix aber dann sollte es wenigstens eine Gewähr geben dass nix wegkommt.

Aber die Taschnkontrolle wollen sie nicht durchführen weil das ein zu großer Aufwand für sie darstellt.

Also, wie sieht die Grundlage aus? Muss ich mich drauf einstellen dort entweder auf eigene Verantwortung Taschen abstellen zu MÜSSEN oder nicht mehr dort einkaufen zu können oder gibt es irgendeine Grundlage wo ich das nächste mal mit kontern könnte?

Oder ist es hoffnungslos da sie das Hausrecht haben und mir auch einfach den Zugang verweigern können wenn ich nicht nach Ihren Regeln spiele?

Vielen Dank fürs lesen, sorry ist etwas lang geworden.

Ich freue mich auf eure Antworten

LG Evangeline

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"Keiner ruft mich an" - Müssen jüngere Verwandte immer zuerst ältere Verwandte anrufen, weil es sich so gehört oder funktionieren Telefone in 2 Richtungen?

Kennt das jemand?

Einige ältere Verwandte rufen jüngere Verwandte nie an, sondern warten drauf, dass sie angerufen werden, weil es sich in ihren Augen so gehört, dass die Jüngeren sich bei den Älteren zuerst melden.

Tun sie das nicht, wird überall erzählt, dass niemand sie anruft und geschmollt.

Ruft dann doch ein jüngerer Verwandter an, wird er mit den Worten begrüßt "Ach, gibt es Dich auch noch?".

Wenn die jüngeren Verwandten dann antworten, dass die älteren Leute ja umgekehrt mal die jüngeren Verwandten zuerst anrufen können, bekommt man als Antwort "Ich mit meinem hohen Alter laufe keinem hinterher".

Gleichzeitig rufen die selben älteren Leute aber Freunde und Bekannte selbst regelmäßig an.

Warum beharren sie drauf, dass es die Pflicht der jüngeren Verwandten ist, sich zuerst zu melden?

Ist diese Einstellung richtig oder könnte man es eher so sehen, dass Telefone in 2 Richtungen funktionieren.

Kennt jemand diese Diskussion oder ist jemand von Euch auch der Einstellung, dass die Jüngeren zuerst mit dem Anrufen dran sind?

Und wie empfindet Ihr es, wenn Ihr dann dort anruft und direkt zu hören bekommt "Ach, lebst Du auch noch, Du hast Dich aber lange nicht gemeldet!"?

Habt Ihr dann ein schlechtes Gewissen und ruft zukünftig öfter an oder treibt Euch dieser Vorwurf noch mehr in den Rückzug?

Telefone funktionieren in beide Richtungen,jeder kann mal anrufen 63%
Für so etwas sollten keine Regeln verlangt werden 17%
Bei solchen Vorwürfen vergeht mir die Lust, da nochmal anzurufen 10%
Die Jüngeren müssen sich bei den Älteren zuerst melden 7%
Wer Freunde anrufen kann, kann auch jüngere Verwandte anrufen 3%
Senioren haben mehr Freizeit und können zuerst anrufen 0%
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Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Bild zum Beitrag
Ich halte nichts von den Vereinen, denn ... 58%
Ich halte Cannabis-Clubs für sinnvoll, weil ... 32%
Ich sehe das anders und zwar ... 10%
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