Hallo zusammen!
Mein Fall ist etwas komplizierter und mir wurde von verschiedenen Mitarbeitern der KV auch verschiedene Dinge gesagt... Bei einem hilfreichen Kollegen wollte ich auch nochmal nachfragen, aber vlt kann mir hier auch jemand helfen. Über Telefon/Chat finde ich das nämlich etwas schwierig.
Ich habe meine Ausbildung beendet und arbeite noch bei dem Unternehmen, habe aber zu Ende März die Kündigung eingereicht. Zum 1.10. beginne ich ein duales Studium und bin Beamtenanwärter. Im April wollte ich noch in Deutschland bleiben, danach ins Ausland. Im August komme ich dann wieder. Bis zum Beginn des Studiums würde ich mich also freiwillig versichern, danach wrsl in die pvk. Da ich im Mai 23 werde, könnte ich ja im April nochmal in die Familienversicherung, wie früh muss ich da Bescheid geben? Und ganz wichtig, beginnt durch den "Wechsel" die Bindungsfrist nochmal von vorne? Weil dann ist die Frage, ob ich nicht einfach mich für 200€ freiwillig versiche, um die 18 Monate nicht zu unterbrechen.. Während des Auslands werde ich eine Anwärterschaft (bei der gkv) haben + die Auslandsreisekrankenversicherung. Ich habe auch was gelesen durch ein Zweimonatiges Sonderkündigungsrecht, da ich als Statuswechsel in die pvk gehe und nicht einfach in ne andere GKV. Dh ich könnte den Antrag für die freiwillige Versicherung im August und September stellen und gleichzeitig die Kündigung abs1.10 einreichen. Und wie früh muss ich die pvk abschließen, dass die ab 1.10. zählt? Wo kann man hierzu beraten werden, welche sinnvoll ist?
Irgendwie Grade kompliziert alles.... Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Falls relevant, ich bin bei der Pronova BKK