Gilt die PDV 300 auch für den Zoll?

4 Antworten

Nein.

Und auch nicht im Schaustellergewerbe und bei Tiefseetauchern.

Die PDV 300 gilt grundsätzlich erst mal nicht für den Zoll, sie wird jedoch von diesem als Leitwerk angewandt.

Das ist ähnlich wie die FwDV 300, die gilt zwar auch nur in Hamburg weil nur dort eingeführt, die Anforderungen für die BF in den anderen Bundesländer unterscheiden sich aber auch nicht wirklich.

Nein die PDV 300 wird vom Zoll für die ärztliche Beurteilung nicht hinzugezogen. Allgemein sind die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen beim Zoll nicht so hoch wie bei der Polizei. Gesundheitliche Ausschlussgründe für den Zoll kannst du u. a. hier nachlesen https://www.zollkarriere.de/zoll-aerztliche-untersuchung/

Weißt du, wofür die Buchstaben stehen? Dann erschließt such das: Nein.

Möglicherweise sind deren Dienstvorschriften hinsichtlich der Tauglichkeit ähnlich.

Gruß S.