Gibt es Vorschriften zur Frisur von Polizeibeamten?

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Nein, meines Wissens nach, existieren hierzu zumindest offiziell keine dementsprechenden Vorschriften. Auch Polizisten sind Menschen, die das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), genießen. Dieses Grundrecht, gewährleistet es auch, frei und selbstbestimmt über sein äußeres Erscheinungsbild zu entscheiden. Weil Polizeibeamte den Staat repräsentieren, sind Vorschriften hinsichtlich ihrer äußeren Erscheinung möglich, allerdings in engen Grenzen und wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in anderer Angelegenheit einmal klargestellt hat, auch nur aufgrund eines entsprechenden, förmlichen Gesetzes. Die Rechtskraft einer Dienstanweisung des Vorgesetzen, ist hierfür nicht ausreichend, weil der Eingriff in das Grundrecht so schwerwiegend ist, dass dieser nur durch ein Gesetz erfolgen kann.

Mfg

Nein nicht das ich wüsste. So stellte auch das Bundesverwaltungsgericht einmal fest:"Ein ministerieller Erlass, der uniformierten Polizisten vorschreibt, dass sie ihre Haare in "Hemdkragenlänge" tragen müssen, ist mit dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beamten nicht vereinbar. "


Vanaheim 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 11:37

Ich würde gerne mal einen Polizisten mit hüftlangem Haar und Bart sehen 😂