Haar und Barterlass Bundeswehr?
Durch Ärztlichen Gründen bekam ich ein Barterlass bei der Bw.
Mein Vorgesetzter will dass ich mein Bart Stutze auf paar Millimeter.
Stutzen, in meinen Augen ist es auch rasieren. Steht irgendwas in der ZDV was dies erläutert wenn man vom Arzt eine rasurbefreiung hat ?
5 Antworten
Stutzen ist nicht rasieren. Wenn dich der Arzt z.B. aufgrund empfindlicher Haut vom rasieren befreit ist das gut. Jedoch schadest du beim Barttrimmen nicht deiner Haut. Daher schützt dich das Attest nicht vom Bartstutzen.
Jedoch schützt dich unser Grundgesetz davor. Haare schneiden ist Körperverletzung. Der Vorgesetzte kann dir also nicht Befehlen, dir die Haare zu schneiden. Dieser Befehl verstößt gegen Menschenrechte und muss nicht ausgeführt werden (unverbindlicher Befehl).
Es gibt aber noch den Haar- und Barterlass (Achtung, habe 2015 das letzte mal reingeschaut, könnte sich schon wieder was verändert haben). In diesem steht, dass der Soldat seinen Bart ein gepflegtes Aussehen verpassen muss. Ein ungepflegter Bart wäre also ein Verstoß gegen einen schriftlichen Befehl.
Von daher musst du den Bart nicht so kurz trimmen, wie es dein Vorgesetzter befiehlt. Du musst ihn jedoch pflegen bzw. ein gepflegtes Aussehen verpassen.
Ok. Würde befohlene Selbstverstümmelung (Ich weiß, hört sich echt böse an fürs Haareschneiden) dann unter die Menschenwürde fallen oder unter den Punkt Straftat (gegen sich selbst, geht das überhaupt?)? Der dienstliche Zweck könnte beim Wachbataillon ja gegeben sein.
Jeder Befehl verstößt gegen Menschenrechte, da dem Befehlsempfänger seine freie Entscheidung quasi genommen wird 😉
Auch die Straftat perse ist kein Ausschlussgrund für die Verbindlichkeit eines Befehls. Der befohlene Waffeneinsatz mit Todesfolge stellt zB zunächst mal ein Tötungsdelikt dar und ist dennoch verbindlich, sofern dienstliche Zweck, Verhältnismäßigkeit..... usw.
Also im Klartext: sofern es die einzige Möglichkeit ist, den geforderten Auftrag zu erfüllen, kann Dir sehr wohl befohlen werden, sich den Bart an bestimmten Stellen nass zu rasieren (zB um eine Dichtigkeitsprüfung zu bestehen). 😉
Im Falle des Wachbatallions gab es, meine ich, bereits richterliche Entscheidungen, wonach die Einheitlichkeit von Frisur unverhältnismäßig die Grundrechte der Soldaten beschneiden würde und daher so begründete Befehle unverbindlich sind.
Der Bart ist gepflegt und auch nicht mal lang. Aber welche Fakten kann ich legen damit ich den nicht auf ein Dreitagebart Stutzen muss weil in meinen Augen ist ein Dreitagebart auch ungepflegt.
Vielen lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Du kannst argumentieren, dass ein Befehl zum Haareschneiden aufgrund der darin enthaltenen Körperverletzung unverbindlich wäre und nicht ausgeführt werden muss. Weiterhin wäre es per Definition sogar kein Befehl, da dieser einen Anspruch auf Gehorsam hätte. Der Haar- und Barterlass verbietet dir nicht das Tragen eines Bartes sondern schränkt dich nur in Bezug auf die Gepflegtheit ein. Und in der Hinsicht, wann du dir einen Bart wachsen lassen darfst (z.B. im Urlaub). Wenn dein Disziplinarvorgesetzter seinen Befehl unbedingt durchsetzen will kannst du ihn auf die Rechtslage hinweisen. Wenn er sich davon nicht beeindrucken lässt musst du mit einem Disziplinarverfahren rechnen, was du jedoch gewinnen solltest. Auch kannst du einen Vorgesetzten, der sich nicht mit diesem Thema auskennt und doch darauf beharrt, mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zur Vernunft bringen.
mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zur Vernunft bringen.
Das Schreiben einer Eingabe wäre legitim .Das drohen mit einer Eingabe ist nicht erlaubt. Glaube dubwillst auf ersteres hinaus.
In den meisten Fällen geht es um die Nassrasur und nicht um das Stutzen. Sonst läufst du ja wie der letzte Larry durch die Gegend.
Dein Bart wird nicht anfangen zu schreien und es tut nicht weh diesen zu stutzen, damit es gepflegt aussieht.
Gut, ich war mir nicht sicher.
Dachte dass Stutzen unter rasieren fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Meiner Einschätzung nach ist Stutzen nicht gleich Nassrasieren. Eine Rasurbefreiung dient dazu die Haut vor Irritationen bei der Nassrasur zu Schützen. Beim Stutzen passiert sowas nicht.
Die Länge wird in A-2630/1 203 eingeschränkt.
"Die Barttracht der Soldaten darf die Funktionalität der militärischen Ausrichtung nicht einschränken"
Wird also kein Dichter sitz mehr der ABC Maske gewährleistet ist der Bart zu lang und muss gekürzt werden.
Durch ein Unfall bin ich eh MSG geschrieben für mehrere Monate. Also es beeinträchtigt gar nichts
Es ist ein Erlass, deshalb steht auch nichts in einer Zentralen Dienstvorschrift.
Wenn du eine ärztliche Befreiung hast, ist diese höherwertig als ein Erlass oder eine ZDV. Allerdings muss sich der Diziplinarvorgesetzte nicht daran halten, müsste dann aber Folgen verantworten.
Wenn du dich nicht zu rasieren brauchst, heißt das nicht, dass dein Bart beliebig lang sein darf. Ich würde z. B. in meiner Einheit niemanden dulden, der einen Salafistenbart trägt. Eine in Deutschland gebräuchliche Länge darf gefordert werden.
Was soll denn ‚eine in Deutschland gebräuchliche Länge bedeuten‘.
Das würde ich gerne mal erläutert bekommen. Wir haben gerade das Thema in unserer Einheit. Unser Chef hat uns aus dem nichts befohlen Bärte auf 0,3mm Stutzen. Kein Bart von uns war ungepflegt, hat die Ausrüstung behindert etc. Art 2 GG ‚Persönliche Entfaltung‘ ist meiner Meinung nach damit stark angegriffen. Pflicht zur Fürsorge, mein Wohlbefinden wird stark geschwächt mit dem Hintergrund das ich mich unwohl fühle mich in der Öffentlichkeit ohne Bart zu zeigen da ich zurzeit krank bin und extreme Gewichtszunahme habe.
In meinen Augen ist das eine Frechheit und das kann man ruhig mal behaupten in seinem 7. Dienstjahr!
Der Bart ist gepflegt und sieht auch nicht einmal aus als wäre er lang. Bestimmt hat der gerade 1cm
Leider ja.
Das WachBtl stellt sich da echt quer. Bzw ein Vorgesetzter.
Ich habe den Status MSG und Rasurbefreit. Der Bart schränkt mich in keiner Hinsicht ein weil ich eh nichts mache wie Protokollausbildung etc.
Schon mal an eine Beschwerde gedacht? Ich hatte einige Kameraden mit Voll- oder Kinnbart.
Wie willst du einen langen Bart denn verbieten? Wenn ich mich recht erinnere, war im Haar- und Barterlass nur davon die Rede, dass der Bart gepflegt sein muss.
Trotzdem musst du jedes Jahr die Dichtigkeitsprüfung machen mit der M200 und das geht nicht mit langem Bart.
Das weiß ich. Trotzdem hatte während meiner Dienstzeit niemand mit Konsequenzen rechnen müssen, weil die Maske durch den Bart nicht dicht war. Gibt es in den ABC-Dienstvorschriften denn irgendwelche Befehle, die Bärte verbieten oder einschränken?
Wie willst du einen langen Bart denn verbieten?
Durch Befehl und Gehorsam. Das geht in einer Armee. Kannst dich ja beschweren. Eine Beschwerde hemmt keinen Befehl.
Wenn deine Maske nicht dicht ist, machst du dir freiwillig Schneisen in deinen Bart. Spätestens am nächsten Tag, an dem die Übung wegen Undichtigkeit wiederholt wird.
MODUS hemmt einen Befehl. Haareschneiden ist Körperverletzung und verstößt gegen Menschenrechte, sollte es befohlen oder gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden.
Es ist rechtlich nicht möglich einem Soldaten das Haareschneiden zu befehlen. Es ist lediglich möglich den Bart und die Frisur in ihrer Art und Form einzuschränken. Und wenn nicht schon wieder ein neuer Haar und Barterlass herausgekommen ist sollte einem langen Bart nichts entgegensprechen. Kann natürlich auch sein, dass ich damals beim Thema Bart etwas überlesen habe.
Habs gerade gefunden. Laut Haar und Barterlass muss der Bart "kurz" sein. Mal sehen, ob ich noch eine genauere Definition von "kurz" finde.
Du solltest einfach auf die Stube gehen und Deinen Bart stutzen (zB mit einer Schere) damit er gepflegt aussieht - Länge ist Deine Sache und kann nicht befohlen werden.
Sollte Dein Vorgesetzter damit nicht zufrieden sein, dann gehst Du wieder auf die Stube und stutzt ihn erneut. Und das machst Du so lange bis der Vorgesetzte keinen Bock mehr hat 😉
Weder die Rasurbefreiung (bezieht sich auf Nassrasur) noch der Haar- und Barterlass haben irgendeinen Einfluss darauf.
Auf gar keinen Fall solltest Du den Befehl verweigern (ich hoffe, Du kennst den Unterschied zwischen Ungehorsam und Befehlsverweigerung?).
Der grundsätzlichen Aussage stimme ich zu, mit einer Einschränkung:
Da hast Du etwas falsch behalten. Ein Befehl ist unverbindlich, wenn er gegen die Menschenwürde des Befehlsempfängers verstößt.
Insofern als dass die Weisung des Vorgesetzten zB zu einer Rasur keinen dienstlichen Zweck hat (es gibt ja keine Grundlage dafür), handelt es sich dabei um keinen Befehl und sie muss nicht befolgt werden 😉