Nochmal bei Bundeswehr bewerben nach Ablehnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob du das bei einer weiteren Bewerbung nochmals angibst oder nicht, ist unerheblich. Die Ablehnungsgründe und deine vorhergegangene Bewerbung werden nicht gelöscht. Sie sind bekannt.

Depressionen, Angststörung und PTBS führen bei einem Bewerber zu einer absoluten Wehrdienstuntauglichkeit. Solltest du das bei einer erneuten Bewerbung vergessen, wird man dich daran erinnern. Das macht dann schon mal einen schlechten Eindruck.

Du solltest dich erneut bewerben. Was kann passieren?

  • Du bekommst eine sofortige Ablehnung mit Hinweis auf die vorhergegangene Ablehnung. In diesem Falle hat sich das erledigt.
  • Du bekommst eine zweite Chance, und kannst erklären, dass du nicht mehr unter diesen Krankheitsbildern leidest
  • Du wirst von einem Psychologen begutachtet, der dann über deine Tauglichkeit entscheidet.

Darüber hinaus könntest du von dir aus zu einem Psychologen gehen, der dir attestiert, dass keine Angststörungen Depressionen oder PTBS mehr vorliegt.

Chromglanz 
Fragesteller
 29.12.2020, 16:53

Kann man bei einem Psychologen bei der Bundeswehr irgendwo nachfragen ob man dieses Gutachten machen kann?

Ich würde gern zumindest eine Chance bekommen, nur Psychologen selbst erstmal zu erreichen, geschweige denn, einen Termin zu bekommen ist nicht easy. Wahrscheinlich auch gar nicht möglich in absehbarer Zeit.

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Zwicknick  29.12.2020, 18:04
@Chromglanz

Nein, das kann man nicht. Der Amtsarzt oder ein Dich beim Auswahlverfahren ggf. begutachtender Psychologe wird im besten Falle Akteneinsicht verlangen. D.h. Du wirst Deinen Dich bisher behandelnden Psychologen/Psychiater benennen müssen und der Einsicht in Deine privaten Befunde zustimmen müssen. Ggf. wird der Arzt aufgefordert, Deinen Zustand zu bescheinigen. Für einen möglichen FWDL wird die Bundeswehr kein Gutachten selbst erstellen (das ist kein Witz!).

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Vielleicht kannst du das in deine Bewerbung dazuschreiben oder am besten persönlichen Kontakt aufnehmen wenn das geht (Kenne mich nicht aus ob es da einen Ansprechpartner gibt, der einem da weiterhelfen kann)

Chromglanz 
Fragesteller
 27.01.2021, 02:23

Wenn du dich nicht auskennst, warum..? Das wird leider zentral geregelt. Leider also nicht

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