Muss der Schornsteinfeger in meiner Wohnung in JEDEN Raum?

Also ich wohne jetzt drei Jahre in dieser Wohnung und bisher ist der Schornsteinfeger kurz rein gekommen, hat irgendwas an dem großen Heizungsdingen in der Küche geprüft und war innerhalb 10min. wieder weg. Dieses Mal steht allerdings in der Benachrichtigung von meinem Vermieter: Der Zeitaufwand wird sich dieses Jahr etwa verdoppeln, da nicht nur die Wartung der Gas-Kombi-Heizgeräte sowie der Warmwassergasthermen ansteht, sondern auch eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen durchgeführt werden soll. Da ist bei mir schonmal nur noch Bahnhof angesagt. ABER es gibt noch ein zweites Schreiben, dass mich komplett stützen lässt. Dort heißt es nämlich, dass der Schornsteinfeger einen Tag später noch einmal kommen muss um die Abgaswege der Feuerstätten zu überprüfen sowie die Immissionsschutzmessung an den Gaskombiheizgeräten und den Warmwassergasthermen.

So. Warum ich jetzt überhaupt Frage ob es wichtig ist, dass der Schornsteinfeger in jedes Zimmer kommt liegt daran, dass ich die komplette Woche in der die Termine anstehen gar nicht da bin. Mein Vermieter hat auch schon meinen Ersatzschlüssel um hier rein zu kommen, aber dummerweise ist mir jetzt erst bewusst geworden, dass die Prüfung dieses Mal deutlich ausführlicher ist. Eigentlich habe ich auch So kein Problem, wenn die hier die zehn Minuten kurz alleine drin sind. Dieses Mal allerdings bin ich, wie gesagt, die ganze Woche gar nicht da und habe jetzt gedacht ich könnte einfach Flur, Wohnzimmer, Küche und Badezimmer zugänglich lassen. Die anderen Räume: Schlafzimmer und ganz besonders den Raum mit meinen Kameras wollte ich aber abschließen. Ich bin auch noch die ganze Woche im Ausland und es gibt absolut keine Möglichkeit mich zu erreichen sollte irgendwas passieren. Deswegen: hat hier irgendjemand Ahnung davon, oder ist vielleicht sogar selbst Schornsteinfeger und könnte mir sagen, was genau gemacht wird und ob ich wirklich alle Räume auf lassen muss? Das wäre sehr nett und ich bedanke mich jetzt schon Mal für alle Antworten!

Schornsteinfeger
Wie hoch darf die Schornsteinfegerrechnung sein?

Ich bin jedes Mal überrascht über die Rechnungen meines vor Ort vorgeschriebenen Schornsteinfegers. Dieses Mal hat er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen meine Heizung "überprüft", wobei ausschließlich die Messung der Abgaswege inklusive CO-Messung durchgeführt wurde.

In zwei Rechnungen wurden mir folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Rechnung #1: "Gebühren entsprechend § 6 Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung"

  • Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen
  • Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum stehender Anlage nach §20 Absatz 2 SchfHwG einschließlich der ersten Nutzungseinheit
  • Feuerstättenschau an senkrechten Teilen von Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen
  • Feuerstättenschau je Feuerstätte
  • Überprüfung, ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG)
  • Überprüfung, ob eine Umwälzpumpe in einer Zentralheizung mit einer bestimmten Vorrichtung ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG)
  • Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG)

Rechnung #2: "Im Kundenauftrag ausgeführte, gemäß KÜO Anlage 1 und 1. BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten"

  • Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
  • Abgaswegprüfung, CO-Messung

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf ca. 130 EUR.

Frage: Sind diese Rechnungen überhaupt noch akzeptabel, oder kann ich für die nicht durchgeführten Leistungen einen Widerspruch einlegen?

Heizung, Schornsteinfeger
Wiederinbetriebnahme Kamin?

Mahlzeit alle zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Wir sind Mitte November in ein älteres Fachwerkhaus gezogen, welches im Wohnzimmer einen mittelgroßen- Offenen Kamin hat.

So, da auch eine Oil-Heizung verbaut ist im Haus und jeder Raum gut beheizt werden kann hat der Vorgänger den Kamin Außer-betrieb setzten lassen um Schornschteinfeger kosten zu sparen. Allerdings nur Auf dem Papier.

Jetzt haben wir das hier übernommen und hatten einen Schornsteinfeger hier für die Wiederinbetriebnahme dieser fing natürlich an mit, Reinigungsklappe erneuern, Schornsteinverlängerung, und das Dach begehbar machen damit der Herr auch bequem die vögel beobachten kann. Kosten zwischen 3000-6000 EUR !!!

Gut die Reinigungsklappe da habe ich Verständnis für die ist lose und muss neu das werde ich auch machen. Aber alles andere hat damals ne Abnahme gehabt und braucht doch heute keine Erneuerung ? Der Alte stand wird doch bei behalten. Es wurde ja nichts verändert zudem Auch bei der letzten Allg-reinigung gesagt wurde nur die klappe neu dann kann wieder Gefeuert werden.

Viele haben mir gesagt es sei eine Masche damit die nicht abgenommen werden und zur Deko da stehen da die Schornsteinfeger die Gefahr die ausgehen kann unterbinden mit Hohen Kosten für die Abnahme und so der Kunde sagt okay wir lassen das. Aber nicht bei mir Ich bekomme kostenlos Holz alles und will Feuern !

Im Rahmen der Erneuerung usw haben wir extra drauf geachtet Maße für Fliesen usw einzuhalten das hat er auch alles nicht bemängelt.

Kamin, Altbau, Schornsteinfeger
nicht genehmigte Feuerstätte

Hallo und guten Tag ich hab da ne Frage was kann der Schornsteinfeger gegen eine nicht angemeldete Feuerstätte machen, es geht sich darum wir haben einen Wintergarten gebaut und dort auch einen klassichen offenen Kamin installiert (komplett selbst gebaut aus Ziegeln ) der bis dato nicht abgenommen wurde morgen kommt der BsM und will sich das Ding ansehen. Was kann ich tun wenn sein Urteil negativ ausfällt. Kann mich der Kaminkehrer zwingen den Kamin still zu legen? Der Kamin zieht einwandfrei und führt die Rauchgase sicher nach draußen Ich liebe meinen offenen Kamin auch wenn er mehr Zimmerschmuck als Heizung ist.

Der Schornstein zieht sehr gut, der schornsteinferger der unsere Kamine fegt ist allerdings nicht der Bezirksschornsteinfeger und und dieser "fremde"Kaminfeger weis auch das der Existiert. Er hat ihn sogar schon begutachtet und meinte nur ich soll nicht das ganze gute holz für den Ofen im Wohnzimmer darauf verheizen. 

Der Kamin zeiht wie gesagt einwandfrei eigentlich schon zu gut wenn ich direkt davor stehe und ne kippe ziehe sieht man wie der Zigarettenrauch in den Kamin reingesaut wird. Die schornsteinmündung ist 1.2 Meter über Dachkandel und im kompletten Wintergarten ist gepflastert und da liegt kein Teppich und ich hab ein Funkenschutzgitter davor. Also Brandschutz ist kein Problem. Eine Reinigungsklappe ist überflüssig da sich der Schornstein direkt über der Feuerkammer befindet. 

Das Problem ist nur was soll ich tun wenn der Bezirksschornteinfeger (der demnächst die neue Heizung abnimmt) auf das Ding stößt ?

Recht, Kamin, Genehmigung, Schornsteinfeger