Schornsteinfeger war während urlaub da , muss ich kosten bezahlen obwohl ich nichts davon wusste?
Hallo leute ich während ich im urlaub war der schornsteinfeger da , und hat ein zahlungsforderung für anfahrt und für die arbeit 25 euro für pro termin in rechnung gestellt es ist ein muster brief ohne adresse
ich habe kein vetrag mit dem schornsteinfeger und der schornsteinfeger wohnt bei mir um die ecke 80 meter entfernt muss ich jetzt pro termin 25 euro bezahlen obwohl ich nichts davon wusste und nachweislich im urlaub war ???
8 Antworten
Er hat die Arbeit gemacht, obwohl Du nicht da warst? Dann sei froh. Und 25 € für die Arbeit ist nicht wirklich viel. Du findest kaum einen günstigeren.
Falls Du meinst, dieser Schornsteinfeger wohnt bei Dir um die Ecke, dann gehe einfach mal davon aus, dass er lt. Gebührentabelle eine Pauschale verlangt, die jeder zahlen muss.
Du darfst in den Urlaub fahren aber wenn man z.B. länger als eine Woche in den Urlaub fährt sollte man dem Vermieter bescheid geben und oder jemanden regelmäßig vorbeischicken der die Pots kontrolliert und z.B. lüftet.
Ohne vorherige Terminvorgabe/Terminabstimmung kann der Schornsteinfeger natürlich keine Kosten für eine vergebliche Anfahrt berechnen.
Zu diesen Feuerstättenschauen meldet sich der Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig beim Hausbesitzer an. Erfolgt keine Reaktion, geht er davon aus, dass man ihn empfängt. Ansonsten kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren.
80 m wohnt der entfernt. So kann man sich auch schnell ein "Zubrot" verdienen, wenn man als Schornstgeinfeger seine Nachbarn während deren urlaubsbedinger Abwesenheit aufsucht.
Er muss sich mindestens 14 Tage vorher anmelden.
Du musst, wenn Du im Urlaub bist, für solche Fälle jemand haben, der nach Deinem Haus schaut. Wenn Du länger als 14 Tage weg bist, kann er den ersten nicht erfolgreichen Besuch in Rechnung stellen (allerdings nicht mit so einem Fresszettel).
Ich kann Dir jetzt die Adresse von unserem Kaminfeger geben. Ob de Dich kennenlernen will, weiß ich allerdings nicht.
Auch wenn es nicht so aussieht: Kaminfeger gehen mit der Zeit und nutzen so tolle Dinge wie eine Terminabstimmung. Wenn Dein Feger gerne umsonst zu den Kunden kommt, dann ist das seine Sache.
Toller Feger!
Unsere machen ihre Arbeit, indem sie von Haus zu Haus gehen. Sie erzielen damit schon eine sehr hohe "Trefferquote". Zur Terminvereinbarung mit denen, die sie nicht direkt angetroffen haben, bedienen sie sich zunächst der analogen Methode. Kärtchen mit neuem Termin ausgefüllt und eingeworfen und ggf. um Rückruf gebeten. Das funktioniert offenbar so gut, dass sie an dieser Methode festhalten.
Sie würden sonst wohl nie durch kommen. Wie Dein Feger damit durchkommt, ist wohl seine Sache.
Sie würden sonst wohl nie durch kommen.
Erfahrung ist so ne Sache. Man kann Dinge Jahrzehntelang falsch machen.
Wie Dein Feger damit durchkommt, ist wohl seine Sache.
Jep
Und beides ist zwar nett, mit Dir zu besprechen, tut aber nichts zur Frage. Und hier ist es eben nun mal so geregelt, dass man für einen unangekündigten Termin, den man versäumt, keine Zahlungen zu entrichten hat. Die Ankündigung hat "rechtzeitig" zu erfolgen. Hier sieht die Rechtsprechung idR 14 Tage vor. In diesen Intervallen muss man sich um seine Angelegenheiten kümmern, oder jemanden haben, der das tut.
tut aber nichts zur Frage.
Richtig. Und in der Frage steht nichts davon, dass die Rechnung für eine vergebliche Anfahrt war. 25 € für die Arbeit und für die Anfahrt. Also für eine ganz normale Kaminkehrer-Leistung.
Es steht drin, FS hätte keinen Vertrag. Ich auch nicht und trotzdem kommt der Kaminkehrer immer sehr zuverlässig, je nach Bedarf, ein oder zweimal im Jahr oder auch nur einmal in 2 Jahren und irgendwann wieder zur Feuerstättenschau. Also, da brauche ich keinen Vertrag.
Allein, mir fehlt der Glaube ... Weil das steht:
und hat ein zahlungsforderung für anfahrt und für die arbeit 25 euro für pro termin in rechnung gestellt
... und das weißt Du woher? Und wieviele Termine abgerechnet wurden und auch Arbeit, obwohl nur an einem Termin gearbeitet wurde?
Bist Du FS selbst oder Hellseherin?
Äh, das weiß ich, weil ich lesen kann! Steht in der Frage. ;-) Aber lass mal gut sein ... Es sei denn, Du willst einfach nur das letzte (unnötige) Wort. Dann schreib eben noch was. Schönen Sonntag.
Bei mir meldet sich der Schornsteinfeger immer 4 Wochen vorher schriftlich an.
Wenn du ein Haus zur Miete hast, hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Schornsteinfeger, aber du musst ihn ins Haus lassen.
Den Kaminkehrer möchte ich kennenlernen, der sich 14 Tage vorher anmeldet. Bei uns kommt er einfach und wenn niemand da ist, wirft er eine Karte in den Briefkasten und teilt mit, wann er wieder kommt und seine Telefonnummer, falls man mit ihm einen anderen Termin absprechen möchte. Der zweite Anlauf kostet aber erst einmal nichts.