Schornsteinfeger kommt einfach unangekündigt?
Hallo,
bei mir stand letztens der Schornsteinfeger unangekündigt vor der Tür, um die Heizgeräte zu kontrollieren. Ist das normal so?
8 Antworten
Tatsächlich muss sich der Schornsteinfeger für das Kehren und Messen nicht ankündigen. Für die Feuerstättenschau schon (5 Werktage vorher). Diese zählt zu den hoheitlichen Aufgaben.
Für die Kehrung und Messung müssen sich die Eigentümer um einen Termin bemühen, innerhalb einer gegebenen Frist. Ansonsten gibt es sogar Ärger von der Behörde. Aber da das oft nicht gemacht wird, weil es so „neu“ ist (seit 2013) kommen die Schornsteinfeger weiter automatisch, immer ungefähr zur selben Zeit.
Jedes Jahr die selbe Runde. Mal wird geklopft, mal wird geklingelt und ist niemand da hinterlässt man einen Anmeldezettel.
Wird man überrascht kann man ja auch sagen: „Uh - gerade schlecht. Können wir einen Termin ausmachen?“
Es gibt sicherlich Schöneres als den Schornsteinfeger (Weniges). Aber die machen auch nur ihre Arbeit. Mal mehr und mal weniger freundlich. Die Meisten sind lieb.
Quelle: Schornsteinfeger Handwerksgesetz Paragraph 1; Eigentümerpflichten
Liebe Grüße
Ein bezirksbevollmächtigter Schornsteinfeger (Meister)
Tut mir leid für die super späte Antwort! Ich bin hier sehr inaktiv.
Tatsächlich kann man sowas auch seinen Schornsteinfeger fragen und bekommt meistens eine liebe Antwort.
Natürlich haben wir auch „weiße“ Schafe, die sich nicht benehmen können.
Die Anmeldezettel sind Vordrucke und manches darauf ist eine alte Formulierung, die eventuell nicht mehr ganz zutrifft.
Da ich das Haus nicht kenne beantworte ich es mal pauschal:
Für die Schornsteinkehrung muss er aufs Dach und in den Keller.
Für die Abgaswegeüberprüfung u/o Emissionmessung muss er an die Gas/Öl-Heizung / Feuerstätte und ist es eine Zentralheizung im Keller - nunja - dann halt eben in den Keller.
Gibt es beispielsweise in den Wohnungen noch Durchlauferhitzer, dann muss er auch da dran und Abgasmessungen usw. machen.
Zusammenfassend:
Hast du keine eigene Gas- oder Ölheizung in der Wohnung, dann muss er nicht zu dir rein.
Wenn der Zugang zum Dach durch deine Wohnung führt, dann muss er durch deine Wohnung. Oft sind es so Luken oder Ruckzucktreppen. Aber nur wenn er wirklich den Schornstein vom Dach kehrt.
Eine Ausnahme bildet die Feuerstättenschau.
Da kann er in alle Räume wollen, durch die der Schornstein verläuft, Um zum Beispiel Beschädigungen zu suchen etc.
Am Besten den Schornsteinfeger da mal anrufen oder eine E-Mail schreiben, ob man dafür da sein muss.
Die Feuetstättenschau ist auch nur alle 3-4 Jahre.
Ich hoffe ich konnte für Aufklärung sorgen!
Nein, das ist nicht normal.
Der Bezirkschornsteinfeger ist verpflichtet, den Termin für die Feuerstättenschau mindestens fünf Werktage vorher anzukündigen.
Ich denke, da hat etwas von der Kommunikation nicht hingehauen.
Nein, das ist natürlich nicht normal : Ein Schornsteinfeger ist verpflichtet seine Arbeit vorher anzukündigen !
Ich tippe darauf, dass hier die Kommunikation nicht hingehauen hat. Hast Du ihn einmal gefragt?
Da Du aber anwesend warst, ist ja kein Schaden entstanden.
Anders wäre es, wenn er für einen unangekündigten Termin eine Rechnung schreiben würde, der dann nicht stattfinden konnte.
Ich gehe davon aus, der Schornsteinfeger war bei Euch in der Gegend, die Arbeiten stehen eh an und dann hat er mal auf gut Glück versucht ob jemand zu Hause ist.
Verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Du scheinst zu Hause gewesen zu sein und gut ist. Ansonsten hätte der Schornsteinfeger sicher eine Terminkarte im Briefkasten hinterlassen.
Was steht denn genau an (bitte nicht nur Fachbegriffe, ich möchte wissen, was es genau für mich als Mieterin bedeutet, welche Räume etc., wenn was gemessen wird, was/wie/wo genau?), bei einer Feuerstättenschau und wieso hängt der Zettel an der Haustür, also für alle Mieter? ("Alle Feuerstätten und Schornsteine werden überprüft." Man solle Zugang zu sämtlichen Räumen gewähren, mit Feuerstätten, Abgasanlagen/Schornsteinen.)
Bei uns gibt es eine Gas(zentral)heizung im Keller. Ich wohne im DG. Keine Theme, Kamin o.ä. (kl. Durchlauferhitzerer in der Küche gibt es.) Abzugshauben wäre wohl nur gewerblich relevant, oder?
Ist es wahrscheinlich, daß er in die Wohnung muß?
Wohne schon recht lange hier, länger als den 7 - jahres -Turnus. War bisher nie notwendig, daß ein Schornsteinfeger in die Wohnung mußte.
Die Rückseite des Schreibens scheint sowieso eher an den Vermieter gerichtet zu sein, da es um den Bescheid geht...
Danke