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Lohnt sich Sparbuch und geldmarktkonto noch?

mein Problem ist folgendes: ich nutze Onlinebanking der Sparkasse, habe hier durch andere Frage erfahren das angeblich viele KundenCenter der kreissparkasse nur noch mit Automaten bestückt sind ohne Mitarbeiter wenn es so stimmt, bei mir im remstal nahe Stuttgart in schwaikheim ist noch eine Aussenstelle mit Mitarbeiter-inzwischen nur mit Azubis, hier hat mir jemand gesagt das alles inzwischen nur noch maschinell geht ohne Mitarbeiter.

bei mir ist es aber so das ich bei Sparbuch und geldmarktkonto noch zum schalter muss-beim Sparbuch auf jeden fall-gut geldmarktkonto kann ichs geld auch online aufs Giro rüber buchen, deka bank depot da muss ich auch zum schalter wenn ich Geld auszahlen bekommen will.

Für mich stellt sich nun die frage geldmarktonto und Sparbuch auflösen und daheim selber auf seite legen wie früher. Bei meiner Sparkasse person des Vertrauens dort hat gekündigt, neuer Ansprechpartner Azubine die ohne Hile nix hinbekommt und ausgebildeten Kollegen mit Kunden dann alles abwickeln lässt, warum dann Azubi auf Kunden los lassen?

klar is das die das lernen müssen, ich als Stammkunde erwarte einen Berater dem ich vertrauenund verlassen kann was da mir angeboten wird, sonst kann ich mich allein ohne bank drum kümmern, wie früher. ich habe seit meine Ansprechpartnerin weg ist da kein Vertrauen mehr. Der Mitarbeiter der der Azubine hiilft ist genau so stur wie der Vorgänger meiner bisherigen Kundenberaterin die mit mir immer gute gschäfte gemacht hat, entgegen kam usw, der mir damals Kreditlinie sogar au 0 runterfuhr das ich nicht überziehen konnte.

Also geldmarktkonten 2 an der zahl und Sparbuch auflösen?

Recht, Sparbuch, Sparkasse, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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