Hausgeld nach Trennung?

2 Antworten

Nein, das ist nicht rechtens und du setzt dich damit in den Verzug. Das Hausgeld kann die Hasuverwaltung von einem Eigentümer einfordern. Du hast es in der Vergangenheit wohl schon entrichtet, also wird sich die Hausverwaltung bei Nicht- oder nur Teilzahlung an dich halten.

Du musst das im Innenverhältnis mit dem Miteigentümer klären. Ihn ggf. auf die Zahlung der 50% an dich verklagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Hausgeld zahlt der Eigentümer. Wenn ihr beide Eigentümer seid, dann halbe halbe. Der Hausverwaltung wird es evtl. wurscht sein wer von Euch beiden zahlt.

Fordere Deinen Mann schriftlich auf