Erfahrungen mit gründeerzuschuss vom jobcenter?

3 Antworten

Wichtig ist, dass sich der Betroffene genau überlegt, auf was er sich mit einer Selbständigkeit einlässt: Sehr viel Arbeit, Gefahr der Verschuldung. Ebenso sollte ihm klar sein, dass das Jobcenter keine finanziellen Verluste ausgleicht.

Und er kann nur selbständig sinnvoll tätig sein, wenn er sowohl die Tätigkeit als auch Kalkulstion, Buchhaltung, Marketing und Planung beherrscht.

Einen direkten Zuschuss gibt es für den Gründer nicht. Aber auch Selbständige können in der Existenzgründungsphase weiterhin aufstockend AlG 2 beziehen. Auch können sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung anmelden.

Für die Schaffung von ZUSÄTZLICHEN Arbeitsplätzen sind Zuschüsse möglich. Auskunft erteilt die IHK und die HwK

Diejenige Person sollte sich mit dem für die Branche zuständigen Verband in Verbindung setzen und ggf. eine Existenzgründungsberatung einholen.

Die finanziellen Unterstützungsmöglchkeiten sind ggf. beim zuständigen Jobcenter zu erfragen.