Hey!
Diesmal sage ich es direkt, ich möchte mit vernünftigen Menschen sprechen, Trollbeiträge und nichts zum Thema beisteuernde Kommentare lasse ich löschen. Ich möchte mit vernünftigen Menschen reden! Diesbezüglich will ich mich bei allen bedanken, die mir in den letzten Wochen in Geschichte geholfen haben!
Nachdem ich mit Geschichte fertig bin, ist jetzt Recht und Politik dran.
Und die Fragen gehen schon los.
Ich werde den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einfach GEZ nennen.
Im ersten Buch des BGB wird unter §§ 145 ff. ist geregelt, was man unter einem Vertrag versteht.
Hier steht, dass dies für alle Vertragsarten gilt. Und ein Rundfunktstaatsvertrag ist auch ein Vertrag, also muss doch §§ 145ff. gelten. Oder sehe ich das schon falsch?
Folgendes steht im §§ 145 ff.:
Unter einem Vertrag versteht man die von ZWEI oder MEHR Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolgs.
Mit anderen Worten:
Die PERSONEN müssen sich darüber einigen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Die erforderliche Einigung kommt dabei immer durch ZWEI Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot (= Antrag) und Annahme. Dabei muss der Inhalt und Gegenstand des Vertrages so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.
Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
Für einen Vertragsabschluss brauchen wir also rechtsfähige Personen.
Nun steht bei der GEZ:
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person.
Angenommen ein kleines Kind von 4 Jahren kauft mir für 500€ ein Eis ab, dann ist dieser Vertrag nichtig, weil das Kind nicht rechtsfähig ist.
Da das Unternehmen GEZ nicht rechtsfähig ist, wie kann es dann einen Vertrag mit 80.000.000 Bürgern abschließen, von denen keiner den Vertrag unterschrieben hat. Und selbst wenn sie unterschrieben hätten, hätten sie einen Vertrag mit einer nicht rechtsfähigen Person(Ist die GEZ eine Person???) abgeschlossen.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person. Also keine eG, KG, GmbH, AG und was es noch an Formen gibt.
Wie kann dann trotzdem ein Vertrag zustande kommen?